Benötigen Sie eine Dienstleistung vom Zoll, wie beispielsweise die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft ?

Viele Dienstleistungen vom Zoll können nur noch über einen besonderen elektronischen Zugang im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) erlangt werden. So auch die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ?

Das Bürger- und Geschäftskundenportal soll die Kommunikation der Zollverwaltung mit Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.

Die Bundesregierung möchte mit der E-Government-Initiative den Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte und einen zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates ermöglichen. Hieraus resultierte auch das BuG-Portal, welches die Dienstleistungen des Zolls über eine Online-Plattform gewährleisten soll.

Oftmals erweist sich die Registrierung für ein solches Konto jedoch als kompliziert und arbeitsaufwändig. Gerade Unternehmen müssen im Vergleich zu Privatkunden häufig eine große Anzahl von Anträgen stellen und verlieren hierdurch in dem Online-Portal schnell den Überblick.

O&W Rechtsanwälte verfügt über einen Zugang zu dem Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Antragsstellung, sodass Unternehmen direkt über uns beispielsweise eine vZTA beantragen können. In dem Bürger- und Geschäftskundenportal werden diverse Dienstleistungen des Zolls angeboten. Auch hier helfen wir Ihnen gerne bei dessen Beantragung weiter.

Wenn wir Ihnen bei einer Antragsstellung beim Zoll weiterhelfen können, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne unter +49 40 369615-0 zur Verfügung.

Funktionen des Portals

Geschäftsprozesse können durch das BuG medienbuchfrei über das Internet abgewickelt werden. Hierfür ist jedoch zunächst die Registrierung notwendig. In dem Portal wird zwischen Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen unterschieden.

Die Registrierung hat diverse Zwischenschritte. Zudem muss eine Identifikation über ELSTER erfolgen und auf Bestätigungsmails gewartet werden. Gerade bei mehreren Anträgen kann dies zu Verzögerungen führen. Gerne übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Beantragung und übermitteln Ihnen die gewünschten Bescheide.

Dienstleistungen für Privatpersonen

Folgende Dienstleistungen stehen Privatpersonen zur Verfügung.

Dienstleistungen für Unternehmen

Die für Privatpersonen aufgeführten Dienstleistungen gelten auch für Unternehmen. Im folgenden werden die zusätzlichen Dienstleistungen aufgeführt, die ausschließlich für Unternehmen angeboten werden.

Unter folgendem Link finden Sie zum Bürger- und Geschäftsportal.

Unsere Anwälte kennen sich mit Antragsstellungen beim Zoll bestens aus.

Kontaktieren Sie uns gerne unter +49 40 369615-0

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