Benötigen Sie eine Dienstleistung vom Zoll, wie beispielsweise die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft ?

Viele Dienstleistungen vom Zoll können nur noch über einen besonderen elektronischen Zugang im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) erlangt werden. So auch die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ?

Das Bürger- und Geschäftskundenportal soll die Kommunikation der Zollverwaltung mit Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.

Die Bundesregierung möchte mit der E-Government-Initiative den Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte und einen zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates ermöglichen. Hieraus resultierte auch das BuG-Portal, welches die Dienstleistungen des Zolls über eine Online-Plattform gewährleisten soll.

Oftmals erweist sich die Registrierung für ein solches Konto jedoch als kompliziert und arbeitsaufwändig. Gerade Unternehmen müssen im Vergleich zu Privatkunden häufig eine große Anzahl von Anträgen stellen und verlieren hierdurch in dem Online-Portal schnell den Überblick.

O&W Rechtsanwälte verfügt über einen Zugang zu dem Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Antragsstellung, sodass Unternehmen direkt über uns beispielsweise eine vZTA beantragen können. In dem Bürger- und Geschäftskundenportal werden diverse Dienstleistungen des Zolls angeboten. Auch hier helfen wir Ihnen gerne bei dessen Beantragung weiter.

Wenn wir Ihnen bei einer Antragsstellung beim Zoll weiterhelfen können, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen gerne unter +49 40 369615-0 zur Verfügung.

Funktionen des Portals

Geschäftsprozesse können durch das BuG medienbuchfrei über das Internet abgewickelt werden. Hierfür ist jedoch zunächst die Registrierung notwendig. In dem Portal wird zwischen Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen unterschieden.

  • Privatpersonen
    Im BuG-Portal können Privatpersonen Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch nehmen. Hierzu zählen beispielsweise, die Bankverbindung für die Kfz-Steuer ändern zu lassen oder eine Steuervergünstigungen online zu beantragen. Zunächst müssen sich die Privatpersonen ein Bürgerkonto anlegen. Für die Identifikation besteht die Möglichkeit, sich über ELSTER oder die Online-Funktion des Personalausweises zu registrieren. Hierfür ist die Angabe persönlicher Daten und eine E-Mail-Adresse erforderlich, an welche dann ein Bestätigungslink gesendet wird. Nun können die gewünschten Dienstleistungen online beantragt werden. Der Bearbeitungsstatus des Antrags kann unter der Vorgangsübersicht eingesehen werden. Soweit der digitalen Bereitstellung zugestimmt wurde, wird der Bescheid in den digitalen Postkorb elektronisch übermittelt.
  • Unternehmen
    Im BuG-Portal können Unternehmen Dienstleistungen des Zolls online beanspruchen. Beispielsweise können sie ihre EORI Nummer oder eine verbindliche Zolltarifauskunft online beantragen. Unternehmen müssen zunächst ein Geschäftskundenkonto anlegen. Wenn für ein Unternehmen schon ein Geschäftskundenkonto existiert, besteht die Möglichkeit sich dem bestehenden Geschäftskundenkonto zuzuordnen. Die Registrierung erfolgt über ELSTER. Weiter ist die Angabe von persönlichen bzw. unternehmensbezogenen Daten und einer E-Mail-Adresse erforderlich, an welche dann ein Bestätigungslink gesendet wird. Wenn zu Beginn der Registrierung angegeben wurde, dass man sich einem bestehenden Geschäftskundenkonto zuordnen lassen möchte, wird ein Code dem Hauptbenutzer übermittelt. Nach erfolgter Zuordnung wird anschließend auch hierfür eine Bestätigungsmail versendet. Nun können Anträge online übermittelt werden. Soweit der digitalen Bereitstellung zugestimmt wurde, wird der Bescheid in den digitalen Postkorb elektronisch übermittelt.

Die Registrierung hat diverse Zwischenschritte. Zudem muss eine Identifikation über ELSTER erfolgen und auf Bestätigungsmails gewartet werden. Gerade bei mehreren Anträgen kann dies zu Verzögerungen führen. Gerne übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Beantragung und übermitteln Ihnen die gewünschten Bescheide.

Dienstleistungen für Privatpersonen

Folgende Dienstleistungen stehen Privatpersonen zur Verfügung.

  • Die Abfindungsanmeldungen werden bundesweit durch das Hauptzollamt Stuttgart erfasst und verarbeitet. Es werden die Daten der Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer erfasst und gepflegt, die Herstellerkontingente überwacht und Brenngenehmigungen erteilt.

  • Mit Hilfe der Dienstleistung Agrardieselentlastung können Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG beantragen.

  • Das Verwaltungshandeln der Zollbehörden ist grundsätzlich kostenfrei. Hier können Sie eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung der Zollbehörden vorab beantragen, für welche gegebenenfalls Gebühren erhoben und/oder Auslagen anfallen.

  • Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können die Verwaltungsleistung „Einspruch“ nutzen, um gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten gemäß § 347 Abgabenordnung Einspruch einzulegen.

  • Hier können Steueranmeldungen und Erlaubnisanträge der Energiesteuer elektronisch und rechtsverbindlich an die Zollverwaltung übermitteln werden.

  • Mit Hilfe der Anwendung können Beteiligte deutsche EORI-Nummern beantragen, die dort gespeicherten Daten ändern, sowie die EORI-Nummer beenden lassen. Weiterhin können Niederlassungen beantragt und diesbezügliche Datenänderungen oder die Beendigung veranlasst werden.

  • Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung unbillig wäre; unter gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet werden.

  • Über die Anwendung ZGR-online können Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes gestellt werden.

  • Übersicht der zugelassenen Kraftfahrzeuge. Möglichkeit der Verwaltung von Bankdaten und Steuervergünstigungen. Es können Steuerbescheide zur Kraftfahrzeugsteuer online erlangt werden.

  • Mit Hilfe der Anwendung können Beteiligte Meldungen bzw. Versicherungen nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz elektronisch abgeben.

  • Das Meldeportal „goAML Web“ steht Organisationen, Personen und Behörden für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte an die Financial Intelligence Unit (FIU) zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit mit der FIU zu kommunizieren.

  • Die Dienstleistung „Steuern auf Genussmittel-Erlaubnisse“ deckt Anträge auf Erlaubnisse hinsichtlich der Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein, Zwischenerzeugnisse und sich daraus ergebende Anträge, Anmeldungen, Erklärungen o.ä. ab.

  • Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für die Schuldnerin/den Schuldner bedeuten würde.

  • Beantragung einer verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Sie gibt einer berechtigten Person verbindlich Rechtssicherheit über die zolltarifliche Einreihung einer Ware und damit über die Höhe der Eingangsabgaben.

  • Die Vollstreckung kann auf Antrag bei Vorliegen von Billigkeitsgründen eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt dann vor, wenn durch kurzfristiges Zuwarten ein unangemessener Nachteil beim Vollstreckungsschuldner vermieden werden kann.

  • Die Webanwendung Zoll-Auktion ist das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden. In über 50.000 Online-Auktionen pro Jahr werden hier von Behörden gepfändete, beschlagnahmte oder ausgesonderte Artikel öffentlich und für jedermann zugänglich versteigert.

Dienstleistungen für Unternehmen

Die für Privatpersonen aufgeführten Dienstleistungen gelten auch für Unternehmen. Im folgenden werden die zusätzlichen Dienstleistungen aufgeführt, die ausschließlich für Unternehmen angeboten werden.

  • Die Biersteuererklärungen werden zentral durch das Hauptzollamt Stuttgart erfasst und verarbeitet. Zusätzlich werden bundesweit weitere Geschäftskundendaten der Steuerlager Bier und registrierte Empfänger mit Dauerzulassung erfasst und gepflegt.

  • Über die Dienstleistung „Monatliche Steueranmeldung Alkohol, Kaffee“ können Inhaber einer Dauererlaubnis online ihre Steuer- und Entlastungsanmeldungen für die Kaffee-, Schaumwein, Zwischenerzeugnis- und Alkoholsteuer beim zuständigen Hauptzollamt abgegeben.

  • Über die Dienstleistung Monatliche Steueranmeldung Alkopop können Steueranmeldungen und Entlastungsanmeldungen online beim zuständigen Hauptzollamt abgegeben werden.

  • Mit Hilfe der Dienstleistung können Steueranmeldungen für Tabaksteuerzeichen, Erlass-/Erstattungsanmeldungen, Sortenverzeichnisse für Tabakwaren sowie Bedarfsmitteilungen abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausgabe der Steuerzeichen erfolgt zentral bei der Steuerzeichenstelle.

  • Grundsätzlich sind die Bücher und Aufzeichnungen in der BRD zu führen und aufzubewahren. Abweichend hiervon kann das zuständige Hauptzollamt bewilligen, dass die elektronische Buchführung oder Teile davon auch in einem Drittstaat geführt und aufbewahrt werden.

Unter folgendem Link finden Sie zum Bürger- und Geschäftsportal.

Unsere Anwälte kennen sich mit Antragsstellungen beim Zoll bestens aus.

Kontaktieren Sie uns gerne unter +49 40 369615-0

Für Unternehmen: 15 Minuten kostenlose Erstberatung

Dieser Artikel wurde am 31. August 2022 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.