Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/622 vom 29. April 2020 hat die Europäische Kommission die zolltarifliche Einreihung von dem Bedienaufsatz bei Autoradios geregelt.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um die rechteckige Frontplatte eines Autoradios, das sogenannte Bedienfeld des Autoradios, das mit mehreren Tasten zur Aktivierung verschiedener Funktionen des Radios ausgestattet ist.

Die Platte besteht aus Kunststoff und auf den Tasten und Schaltern befinden Aufschriften, die mithilfe eines Lasers eingraviert wurden. Verkauft wird das Bedienfeld stets ohne elektrische oder elektronische Bestandteile.

Richtige Zolltarifnummer für das Bedienfeld von Autoradios

Das Bedienfeld  ist ein wesentlicher Bestandteil des Autoradios und deshalb fortan in die Zolltarifnummer 8529 90 92 einzureihen.

Damit wird die Ware als „anderes Teil“ für Rundfunkempfangsgeräte im Sinne der Zolltarifnummer 8527 eingeordnet.

Begründet hat die Europäische Kommission das damit, dass dem Bedienfeld eine unmittelbare Funktion bei der Verwendung des Autoradios zukommt. Durch das Aktivieren der Knöpfe und Tasten auf dem Bedienfeld könnten das Radio und seine Funktionen erst genutzt werden – insofern sei das Bedienfeld ein wesentlicher Bestandteil für den Betrieb des Radios.

Außerdem würden der Aufbau und die Funktionsweise jegliche anderweitige Verwendung ausschließen. Die einzigartige Funktion ist somit unmittelbar an das Autoradio geknüpft.

Die Kommission lehnt deshalb auch eine Einreihung in die Zolltarifnummer 8529 90 49 ab. Das Bedienfeld sei kein „Möbel oder Gehäuse“ im Sinne der zolltariflichen Position 8529, sondern lediglich die Frontplatte eines Autoradios.

Dies deckt sich auch mit den Erläuterungen zum Zolltarif, wonach Teile von „Möbeln und Gehäusen“ explizit nicht unter die Zolltarifnummer 8529 90 41 und 8529 90 49 fallen.

Ungültigkeit von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA)

Falls Sie sich für das Bedienfeld von Autoradios eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) haben ausstellen lassen, ist diese aufgrund der Änderungen der Rechtsvorschriften ungültig geworden. Die Verordnung bestimmt jedoch, dass Sie die Ihnen erteilte vZTA noch für drei Monate nach Inkrafttreten der Kommissionsverordnung noch weiterverwenden können.

Unsere Anwälte für Zollrecht beraten Sie gerne bei der Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer und wenn Sie einen Einspruch gegen den Zoll einlegen wollen.

Dieser Artikel wurde am 11. Mai 2020 erstellt. Er wurde am 03. November 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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Zolltarifnummer

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.