Zentrale Zollabfertigung: Wie Sie diese jetzt beantragen können

Das System der zentralisierten Einfuhrzollabfertigung „Centralised Clearance for Import“ (CCI) ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung der zentralen Zollabwicklungsprozesse auf europäischer Ebene gemäß dem Zollkodex der Union (UZK).

Bisher stand ein solches zentralisiertes System lediglich bei der Ausfuhrabfertigung zur Verfügung. Dieses „Centralised Clearance for Import“ System ermöglicht denen, denen die Nutzung des Systems bewilligt wurde, ihre Zollabfertigungen an einer Stelle abzuwickeln, unabhängig davon, an welchem Ort die Waren in der EU tatsächlich eingeführt werden.

Hauptziel des CCI-Systems ist die Implementierung eines vollautomatisierten zentralisierten Zollabwicklungsprozesses auf europäischer Ebene. Dabei soll zwischen den beteiligten Behörden ein nahtloser elektronischer Informationsaustausch gewährleistet und der bisherige Verwaltungsaufwand für die die verschiedenen Zollverwaltungen verringert werden.

Dies soll das Zollverfahren wesentlich vereinfachen und schnellere Bearbeitungen gewährleisten. Dies gebietet zudem erhebliche Vorteile für den internationalen Handel.

Erste Phase des Systems der zentralisierten Einfuhrabfertigung gestartet

Die Implementierung des CCI-Systems begann am 1. Juli 2024. Bisher steht dieses System europäischen Unternehmen in ausgewählten Mitgliedsstaaten zur Verfügung, die auch zuvor an einem entsprechenden Pilotprojekt beteiligt waren.

Mit der ersten Phase dieses Systems wird den teilnehmenden Mitgliedsstaaten die automatisierte Bearbeitung der Standardzollanmeldung für

  • die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr,
  • das Zolllagerverfahren,
  • die aktive Veredelung,
  • und die Endverwendung ermöglicht,

die physisch bei einer oder mehreren Zollstellen in einem oder mehreren anderen Mitgliedsstaaten eingeführt werden.

Geplant ist, dass sich die weiteren Mitgliedsstaaten im kommenden Jahr schrittweise anschließen.

Vorteile des zentralisierten Einfuhrabfertigungssystems für Importeure

Besonders Importeure, die in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sind, können von diesem Verfahren profitieren.

Durch die Zentralisierung der Verfahren bei einer Zollbehörde wird insbesondere Verwaltungsaufwand eingespart, da der Prozess auf einen Ansprechpartner reduziert werden kann. Zudem wird die Anzahl der Zollverfahren drastisch reduziert, sodass sich bspw. etwaige Transitverfahren erübrigen und nicht gleichzeitig an verschiedenen Stellen überblickt werden müssen.

Die Zollprozesse können außerdem künftig standarisiert abgefertigt werden, ohne dass unterschiedliche Dokumente oder Datensätze für jedes Land benötigt werden. Es bezweckt dadurch auch unweigerlich eine Schaffung von Transparenz und Einhaltung von Außenwirtschaftsvorschriften (sog. Compliance), die für gewöhnlich mit erhöhtem Arbeitsaufwand verbunden wäre.

Geschäfte mit internationalen Kunden und Partnern sind durch eine zentralisierte Zollabfertigung erfahrungsgemäß leichter abzuwickeln. Den Wirtschaftsbeteiligten wird es dadurch deutlich leichter gemacht, am internationalen Handel teilzunehmen und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen zu steigern. Im Ergebnis kann das CCI-System eine deutlich schnellere und kostengünstigere Abfertigung Ihrer Waren gewährleisten und Ihrem Unternehmen den Zugang zum globalisierten Markt erleichtern.

Wie können wir das neue CCI-System nutzen?

Um am System der zentralisierten Einfuhrzollabfertigung teilnehmen zu können, müssen Beteiligte Inhaber einer CCI-Bewilligung sein. Diese muss zunächst bei der zuständigen Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats beantragt werden.

Zwar nimmt Deutschland derzeit noch nicht an diesem neuen System teil, jedoch sei ein umfassender Beitritt bereits innerhalb des nächsten Jahres geplant.

Mit der ATLAS-Info 0611/24 teilt der Zoll bereits mit, dass die Zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr voraussichtlich ab dem 23.11.2024 zur Verfügung stehen wird.

Diese Bewilligung kann sodann nur beantragt werden, sofern Sie bereits zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen sind und eine entsprechende AEO-Zertifizierung besitzen. Erst dann kann ein Antrag für eine zollrechtliche Bewilligung über das sog. EU-Trader-Portal gestellt werden.

Um diese AEO-Zertifizierung zu beantragen, müssen Unternehmen jedoch auch hier zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie einen entsprechenden Antrag an die zuständige Behörde stellen. Mit dieser AEO-Bewilligung gehen jedoch neben Vorteilen und Erleichterungen auch diverse Verpflichtungen einher, um den besagten AEO-Status aufrechtzuerhalten. Es lohnt sich also, sich umfassend über die Pflichten und Vorteile einer solchen Zertifizierung zu informieren.

Wer also noch keine AEO-Zertifizierung besitzt, sollte überprüfen, ob sich das Unternehmen für eine solche Zertifizierung qualifiziert. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie so schnell wie möglich von dem innovativen CCI-System profitieren können, sobald es in Deutschland zur Verfügung gestellt wird.

Gerne beraten wir Sie hierbei zu der möglichen AEO-Zertifizierung für Ihr Unternehmen.

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Weitere Informationen zur Zertifizierung und der entsprechenden Antragstellung erhalten unter AEO-Zertifizierung.

Zweite Phase des CCI-Systems auf dem Weg

Die vollständige Umsetzung der zweiten Phase ist für 2. Juni 2025 geplant und gesetzlich festgelegt. Geplant ist es, mit der zweiten Phase der Implementierung den Prozess EU-weit vollumfänglich zu digitalisieren, sodass jeder Mitgliedsstaat künftig alle Einfuhrzollabfertigungsprozesse über das CCI-System automatisiert abwickeln kann.

Das System wird in seinen Funktionen im kommenden Jahr stetig erweitert und gewinnt besonders aktuell immer mehr an Relevanz. Es ist ratsam, sich über die Neuerungen und die Funktionsweise des CCI-Systems zu informieren und die Voraussetzungen für die Nutzung mit etwaigen Vorteilen für das eigene Unternehmen abzuwägen.

Sie möchten auch die Zollabwicklung zentral an Ihrem Firmensitz abwickeln? Dann lassen Sie uns sprechen.

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Dieser Artikel wurde am 2. Oktober 2024 erstellt. Er wurde am 12. September 2025 aktualisiert

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  • Dr. Tristan Wegner

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.