EZT-online: So benutzen Sie ihn effektiver

EZT-Online ist ein hilfreiches Tool für jedes Unternehmen, das Waren importiert oder exportiert und sich fragt, wie es am schnellsten und einfachsten die richtige Zolltarifnummer ermitteln kann.

Dieses Onlinetool wird von der deutschen Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt und ist über das Internet der Elektronische Zolltarif (EZT) als Datenbank „EZT-online“ kostenlos für Sie erreichbar.

[Kostenloser Download] Jetzt erfahren, wie Sie mit verbindlichen Auskünften Ihre Zolltarifnummer absichern.

Was ist EZT-online?

Die Datenbank EZT-Online ist für Sie die erste Anlaufstelle, wenn es um die korrekte Ermittlung der Zolltarifnummer Ihrer Waren geht und für tagesaktuelle Zollsätze und Verbote.

Die Anwendung beinhaltet dabei grundsätzlich alle relevanten Informationen, die Sie in Bezug auf die zollrechtliche Einreihung Ihrer Waren benötigen werden. Dabei umfasst das System alle für die Zollbehandlung ausschlaggebenden deutschen und europäischen Vorschriften.

Was die EU-Vorschriften angeht, so finden sich im Elektronischen Zolltarif, insbesondere die Angaben aus der Kombinierten Nomenklatur wieder. Die Kombinierte Nomenklatur wird dann durch nationale Daten, etwa in Bezug auf die Einfuhrumsatz- und weitere Verbrauchssteuern, ergänzt.

Die Anwendung selbst finden Sie unter dieser URL.

Wie ist der EZT aufgebaut?

Wenn man sich mit dem Elektronischen Zolltarif beschäftigt, dann empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen Schritt für Schritt. Der Elektronische Zolltarif setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen.

  • Der erste Teil ist die Kombinierte Nomenklatur
  • Der zweite Teil ist der Maßnahmenteil

Also merken Sie sich: Teil 1 liefert die Nummer, Teil 2 die Maßnahmen.

Erster Teil: Kombinierte Nomenklatur

Den ersten Teil stellt die Kombinierte Nomenklatur dar. Wenn Sie einen ausführlichen Überblick über die kombinierte Nomenklatur haben wollen und dem damit verbundenen Harmonisierten System, dann lesen Sie gerne unseren Artikel dazu und klicken Sie hier.

Die wichtigsten Informationen zur kombinierten Nomenklatur

  • Die KN enthält die konkreten Codenummern der Waren, Warenbeschreibungen und immer wieder auch Verweise auf beigefügte Fußnoten.
  • Die derzeitige Nomenklatur umfasst etwa 5.600 feingliedrig unterteilte, verschiedene Warengruppen, die durch einen sechsstelligen Code bezeichnet werden
  • Durch verbindlichen Regeln werden diese Warengruppen in eine rechtliche und logische Struktur gebracht
  • Das Zolltarifschema ist nach dem „Produktionsprinzip“ aufgebaut. Am Anfang der Nomenklatur befinden sich eher Rohstoffe, in Ihrer Mitte Zwischenprodukte und an ihrem Ende finden sich fertige Waren wieder.

Zweiter Teil: Maßnahmenteil

Den zweiten Hauptteil bildet der sogenannte Maßnahmenteil. Im Maßnahmenteil finden sich, für jede Ware individuell und spezifisch, Hinweise auf etwaige Verbote und Beschränkungen und auf die Höhe der Abgabensätze, vgl. Art. 56 UZK. Diese Maßnahmen können Sie sich tagesgenau, auch rückwirkend historisch, für ein ganz bestimmtes Datum anzeigen lassen.

Tipp: Lesen Sie die Hinweise

Die enthaltenen Hinweise sollten eingehend und gründlich gelesen werden. Durch die fehlerhafte Einreihung Ihrer Waren könnten hohe Steuernachforderungen oder möglicherweise auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen.

Beispiel: Damenmantel

Den Aufbau und die Systematik der Kombinierten Nomenklatur wollen wir Ihnen am folgenden Beispiel der Einreihung eines Damenmantels für einen Hamburger Importeur noch einmal verdeutlichen:

  • Abschnitte
    (z.B. Spinnstoffe – Abschnitt XI)
  • Kapitel, ggf. auch noch Teilkapitel
    (z.B. Bekleidung aus Geweben – Kapitel 62)
  • Positionen
     (z.B. Mäntel für Damen – Position 6202)
  • Unterpositionen
    (z.B. Mäntel für Damen aus Wolle – Unterposition 6202 11)

Bei falscher Einreihung, wenn die Zolltarifnummer auch möglicherweise nur um eine Ziffer abweicht, drohen Nachzahlungen oder möglicherweise auch Bußgelder.

Wie finde ich die Zollsätze, welche Vorteile gibt es?

Der EZT kann für Sie auf verschiedene Weise nützlich werden. Drei der nützlichsten Vorzüge zeigen wir Ihnen.

1. Hilfe bei der allgemeinen Eintarifierung

Sparen Sie Zeit, weil EZT-Online Sie bei der allgemeinen Eintarifierung Ihrer Waren unterstützt. Über den EZT wird es Ihnen ermöglicht eine 11-stellige Codenummer für die Einfuhr und eine 8-stellige Codenummer für die Ausfuhr von Gütern zu generieren.

2. Unterscheidung zwischen Einfuhr und Ausfuhr

Behalten Sie den Durchblick, weil Waren bei Ihrer Ein- bzw. Ihrer Ausfuhr teilweise unterschiedlichen Zollsätzen, Zollkontingenten, Beschränkungen und Maßnahmen unterliegen können, bietet die EZT-Online Anwendung bereits auf seiner Startseite für Sie die Möglichkeit zwischen der Einfuhr und der Ausfuhr von Waren zu unterscheiden.

Dabei werden Sie bei der Einreihung durch verschiedene Textdokumente (z.B. Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Anmerkungen zum Abschnitt) unterstützt.

3. Allgemeine Vorschriften

Bleiben Sie auf dem neusten Stand, aufgrund der sogenannten Allgemeine Vorschriften zur Auslegung des Zolltarifs – ein Regelwerk, das als eine Art Grundgesetz für die zolltarifliche Einreihung von Waren funktioniert und weltweit einheitlich angewandt wird.

Fragen zur ordnungsgemäßen Einreihung Ihrer Waren?

Unsere Anwälte bei O&W aus dem Zollrecht beraten Sie und Ihr Unternehmen gerne und unterstützen Sie beim Finden der richtigen Zolltarifnummer Sie erreichen unsere Anwälte telefonisch unter +49 40 369615-0

Das bedeuten die Ziffern der Codenummer des EZT-online

Diese Allgemeinen Vorschriften sind für Sie sehr wichtig und sollten von Ihnen gründlich gelesen werden, denn oft lassen sich Waren und Produkte dem ersten Anschein nach in zwei verschiedene Warengruppen einordnen, tatsächlich kann aber immer nur eine Einreihung die zollrechtlich korrekte sein.

So setzt sich die Codenummer zusammen

  • Ziffer 1 – 6: Bei der Ermittlung der 11-stelligen Codenummer für die Einfuhr von Waren und Gütern, ist die Grundlage dieser Nummer das Harmonisierte System (HS), dass durch die Weltzollorganisation verwaltet wird, und aus dem sich die ersten sechs Stellen der Tarifnummer ergeben
  • Ziffer 7 + 8: Diese Stellen der Codenummer werden durch die Europäische Union vergeben. Schon anhand dieser acht Stellen lassen sich bei der Einfuhrabfertigung die relevanten Zollsätze, Verbote, Beschränkungen und Einfuhrgenehmigungstatbestände zuordnen.
  • Ziffer 9 + 10: Die Stellen neun und zehn Ihrer Tarifnummer entstammen dem TARIC und bilden verschlüsselt EU-Maßnahmen, wie zum Beispiel Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente ab.
  • Ziffer 11: Die Ziffer an der elften Stelle wird von den nationalen Behörden vergeben und auch ausschließlich für nationale Zwecke verwendet. Sie ist eine Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze. Sie kann ebenso aber auch nationale Verbote und Beschränkungen abbilden.

Was gilt für die Ausfuhr von Waren?

Für die Ausfuhr von Waren gilt das zur Einfuhr gesagte entsprechend, mit dem Unterschied, dass die Tarifnummer ausschließlich achtstellig ist.

Benutzerhandbuch

Da es gerade bei der ersten Verwendung des EZT schwierig sein kann den Überblick über die Anwendung zu behalten, möchten wir Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die deutsche Zollverwaltung regelmäßig ein entsprechendes Benutzerhandbuch für den elektronischen Zolltarif herausbringt.

Das Handbuch ist übersichtlich gestaltet und enthält hilfreiche Bedienübersichten und ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Bedienfeldern.

Benutzerhandbuch zum Zolltarif

Das aktuelle Benutzerhandbuch können Sie unter nachfolgendem Link direkt abrufen:

» Zum Benutzerhandbuch für den EZT

Sind die Angaben des EZT verbindlich?

Der EZT basiert unter anderem auf den Daten des Zolltarifs der Europäischen Union. Diese Daten werden täglich in Brüssel aktualisiert und dann den nationalen Zollverwaltungen jeweils arbeitstäglich zur Verfügung gestellt.

Wichtig: EZT ist unverbindlich – beantragen Sie vZTA! Die Onlineanwendung EZT stellt eben keine verbindliche Rechtsgrundlage für die Ein- und Ausfuhr von Waren dar.

Die häufigsten Fragen zum EZT-Online (FAQ)

Wir haben Ihnen hier die häufigsten Fragen und auch Antworten aufgeschrieben, die wir zum Thema EZT-Online gefragt wurden.

  • Wer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Einreihung von Waren?

    Für die korrekte Einreihung von Waren und Gütern in den Zolltarif ist grundsätzlich jeder Einführer bzw. jeder Ausführer (Anmelder) selber verantwortlich.

  • Wie oft wird im EZT-Online etwas aktualisiert?

    Aktualisierungen der Daten des Zolltarifs können täglich erfolgen, sie werden arbeitstäglich für die nationalen Zollverwaltungen zur Verfügung gestellt und eingepflegt.

    Wer also regelmäßig mit sensiblen Warengruppen arbeitet, sollte die Einreihung regelmäßig prüfen, da sich Maßnahmen kurzfristig ändern können.

  • Worin liegt der Unterschied zwischen EZT-Online und TARIC?

    TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union) bildet die Grundlage für die Einreihung von Waren im Binnenmarkt der EU. Er besteht aus einem 10-stelligen Code, ergänzt durch spezifische EU-Maßnahmen wie Zölle oder Antidumpingregeln.

    EZT-Online hingegen ist das deutsche Zoll-Informationssystem, das auf dem TARIC basiert und zusätzlich nationale Regelungen (z. B. deutsche Verbrauchsteuer, nationale Verbote und Genehmigungen) integriert.

  • Muss ich etwas Besonderes beachten, je nachdem um welchen Standort es geht, beispielsweise der Hamburger Hafen?

    Das zentrale Recherchetool im Hinblick auf Warennummern und Zollmaßnahmen ist EZT-Online. Auch für Importe über den Hamburger Hafen ist EZT-Online sehr hilfreich.

    Der Hamburger Hafen ist Deutschlands größter Importumschlagplatz, hier prüft der Zoll häufig und gerade falsche Codenummern fallen in den Prüfungen schnell auf.

Internetanwendung ersetzt keine Beratung

Die Generalzolldirektion stellt ausdrücklich klar, dass sie keine Gewährleistung dafür übernimmt, dass alle Angaben und Informationen im EZT zu jederzeit aktuell, korrekt und vollständig sind.

Es besteht also kein Anspruch auf Richtigkeit oder Qualität der erfassten Daten, es handelt sich um eine bloße unverbindliche Informationsquelle.

Die Anwendung dient vor allem dazu sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Bevor man aber Waren verbindlich zur Ein- oder Ausfuhr unter der ermittelten Nummer anmeldet, empfiehlt sich dringend noch ein Blick in die entsprechenden EU-Verordnungen. Nur diese Verordnungen bieten in dieser Hinsicht Gewähr für ihren Inhalt und können damit eine verbindliche Rechtsgrundlage darstellen.

Besser verbindliche Zolltarifauskunft beantragen

Die Suche nach der richtigen Zollnummer im EZT-Online kann zur Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen werden. Wenn Sie regelmäßig gleichartige Waren ein- oder ausführen, kann sich für Sie unter Umständen der Antrag einer kostenlosen verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfehlen.

Sie haben Fragen zum EZT-Online oder wollen eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen? Unsere spezialisierten Anwälte helfen gerne!

Für Unternehmen: 15 Minuten kostenlose Erstberatung+49 40 369615-0oder Telefontermin sichern

Dieser Artikel wurde am 26. Juli 2018 erstellt. Er wurde am 28. Juli 2025 aktualisiert

Ihr Ansprechpartner

  • Dr. Tristan Wegner

    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.