EU kündigt Reaktion auf US-Zölle an

Seit dem 12. März erheben die USA Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte in Höhe von 25 Prozent. Zusätzlich sprach Donald Trump von Zöllen in Höhe von 25 Prozent für Waren aus der EU. Solche Zölle könnten eine in hohem Maße wirtschaftsschädigende Wirkung haben. Die EU-Kommission demonstriert Entschlossenheit, sie wolle anhand von Gegenmaßnahmen auf die Ankündigung reagieren. Nun wird die Ausgestaltung erster Gegenmaßnahmen konkret.

EU-Kommission reagiert auf Trumps Sonderzölle

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte Entschlossenheit, mit der auf die US-Maßnahmen reagiert werden würde. Gegenmaßnahmen würden entschieden, aber verhältnismäßig ausfallen.

Die Äußerungen sind Ausdruck der Bemühung, eine angemessene Reaktion auf die US-Zölle zu finden, ohne handelsrechtliche Eskalationen und wirtschaftsschädigende Effekte hervorzurufen. Ob das gelingt, hängt im Wesentlichen von der Ausgestaltung der Gegenmaßnahmen der EU-Kommission ab.

Der EU droht ein Überangebot: Schutzzölle wahrscheinlich

Die US-Zölle könnten zu einem Überangebot an den Produkten in der EU führen. Weitreichende US-Zölle machen den US-amerikanischen Markt auch für andere Exporteure, etwa aus China, unattraktiv. Lohnt sich ein Export in die USA für diese Unternehmen nicht mehr, liegt es für sie nahe, die für die USA bestimmte Ware auf den europäischen Markt zu bringen. Der europäische Markt könnte daraufhin von diesen Produkten geflutet und heimische Produzenten weiter verdrängt werden.

Um ein solches Überangebot zu vermeiden, könnte sich die EU an Schutzzöllen bedienen. Ein Schutzzoll, auch Repressivzoll genannt, dient dem Schutz des heimischen Marktes gegenüber ausländischer Konkurrenz.

Häufig ist eine Befreiung von Schutzzöllen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine gängige Praxis ist etwa die Befreiung durch Ziehen eines Kontingents. Der Schutzzoll wird im Wege dessen erst erhoben, wenn die vorgesehenen Zollkontingente ausgeschöpft sind. Die EU lässt anhand der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 etwa Zollkontingente für bestimmte Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse zu. Die Vergabe der Kontingente erfolgt nach dem Windhundprinzip, das bedeutet chronologisch nach Zeit geordnet. Eine Reservierungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.

Gegenmaßnahmen der EU-Kommission konkretisieren sich

Um die amerikanischen Zölle zu aus der Welt zu bekommen, ist es im Interesse der EU-Kommission, eine Lösung über Verhandlungen zu erreichen. Im Raum steht etwa ein neuer Deal über amerikanisches Flüssiggas (LNG). Gegenstand von Verhandlungen könnten auch der Import von Militär- und Agrartechnik aus den USA sein, sowie die Senkung von Zöllen auf US-Autos.

Darüber hinaus kündigte die Kommission die Wiedereinführung der EU-Zölle an, die bereits während Trumps erster Amtszeit eingeführt und in Joe Bidens Amtszeit ausgesetzt wurden. Die Zölle betreffen

  • Jeans
  • Bourbon-Whiskey
  • Motorräder
  • Erdnussbutter

Als Datum der Wiedereinführung galt der 1. April. Am 20.03.25 wurde angekündigt, die Einführung um zwei Wochen zu verschieben, um Spielraum für Verhandlungen zu schaffen. Mit einer Wiedereinführung ist also Mitte April zu rechnen.

Bei diesen Maßnahmen soll es nicht bleiben. Die EU-Wirtschaft würde von Aluminium- und Stahlzöllen jedenfalls empfindlicher getroffen werden, als die USA von den im Raum stehenden Gegenmaßnahmen. Daher kündigte die Kommission bereits weitere Gegenmaßnahmen an, die Mitte April in Kraft gesetzt werden würden und US-Exporte betreffen. Über eine konkrete Ausgestaltung wird derzeit beraten. Es liegt im Interesse der Kommission, eine Eskalationsspirale zu vermeiden.

Maßnahmen führen zu Schädigung der Wirtschaft

Die gegenseitige Erhebung von Zöllen führt zu Wirtschaftsschädigungen auf mehreren Ebenen:

  • Die Zölle der USA treffen die auf Export ausgerichtet europäische Wirtschaft ins Mark, besonders die Zölle auf Stahl und Aluminium.
  • Zölle der EU auf US-Waren als Gegenmaßnahme führen allerdings auch zu einer Verteuerung, die letztendlich nicht nur die US-amerikanische Wirtschaft, sondern auch den europäischen Verbraucher trifft. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig ausgestaltet sein. Eine zögerliche und abwartende Reaktion der EU-Kommission könnte aber auch die Unsicherheit über mögliche Zölle verstärken und dazu führen, dass Unternehmen die Tätigung von Investitionen aufschieben.

Hinter der Einführung von Gegenmaßnahmen stecken folglich Erwägung auf verschiedensten Ebenen. Es bleibt spannend, zu welchen Maßnahmen sich die EU-Kommission konkret entscheidet. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

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Dieser Artikel wurde am 25. Februar 2025 erstellt. Er wurde am 20. März 2025 aktualisiert

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.