Der Begriff Allmählichkeitsschaden ist versicherungsrechtlicher Natur und wird im Rahmen der Yacht-Kaskoversicherung relevant.

Viele Yachteigner haben mit derartigen Schäden zu kämpfen. Problematisch ist insbesondere, dass Schäden durch Allmählichkeit oft nicht von den Versicherungsleistungen umfasst sind. Es stellt sich also die Frage bei der Kaskoversicherung: Liegt hier Verschleiß vor oder ist es ein Schaden, der durch die Schiffskasko gedeckt ist?

Ist Ihre Yacht von einem solchen Schaden betroffen und verweigert Ihre Versicherung die Zahlung?

Sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht unter +49 40 369615-0 an.

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag auf Ausschlüsse und machen bestehende Ansprüche gegen die Versicherung geltend.

Was ist ein Allmählichkeitsschaden?

Allmählichkeitsschäden, auch Einwirkungsschäden genannt, sind meist Sachschäden die regelmäßig durch die länger andauernde Einwirkung von Umständen der Außenwelt entstehen.

Beispiele für äußere Umstände sind z.B.:

Temperatur, Feuchtigkeit, Niederschlag, Gase und Dämpfe oder Witterungsbedingungen.

Insbesondere Yachten, die den Witterungsbedingungen und dem salzigen Meerwasser dauerhaft ausgesetzt sind, sind anfällig für Einwirkungsschäden.

Sind Allmählichkeitsschäden versichert?

Eine Aussage darüber, ob derartige Schäden von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst sind, lässt sich nicht pauschal treffen.

Vielmehr muss der Vertrag individuell auf solche Ausschlüsse überprüft werden.

Bis zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2002 waren Allmählichkeitsschäden von den Versicherungsleistungen der Bootskaskoversicherung ausgeschlossen.

Erst durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2008 sind derartige Schäden in der Regel von den Versicherungsleistungen in der Schiffskasko umfasst.

Dennoch können, insbesondere bei älteren Verträgen, Einwirkungsschäden von der Deckung ausgeschlossen sein.

Bei wertvollen Yachten und auch älteren Gebrauchtbooten ist es wichtig, dass die Versicherungspolice die Deckung von Allmählichkeitsschäden vorsieht.

Ansonsten können Reparaturen ohne Deckungsschutz durch die Kaskoversicherung Ihrer Yacht teuer werden.

Sofern die Deckung in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist, gibt es mitunter die Möglichkeit Schäden durch Allmählichkeit gegen einen Aufpreis der Versicherungsprämie einzuschließen.

Sollte Ihre Versicherung eine derartige Möglichkeit nicht bieten, ist es ratsam über einen Versicherungswechsel nachzudenken.

Kaskoversicherungen älterer Gebrauchtyachten:

Vielfach haben Eigner einer älteren Gebrauchtyacht (gekauft vor 2002) entsprechend alte Kaskoversicherungen. Meistens sind Allmählichkeitsschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies bedeutet auch bei älteren Yachten hohe finanzielle Kosten.

Falls Sie Fragen zu Ausschlüssen in Ihrer Yacht-Haftpflichtversicherung haben, sprechen Sie gerne unsere Anwälte an.

Dieser Artikel wurde am 13. Februar 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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