Gestern saß wieder ein Unternehmer vor mir. F-Gas-pflichtige Ware importiert, keine Zertifikate gekauft, nicht im F-Gas-Portal registriert.
Die Behörden haben bereits ein Strafverfahren angedroht.
Fast täglich erlebe ich diese Compliance-Falle in meiner Hamburger Kanzlei. Mittelständische Unternehmen tappen unwissend in rechtliche Fallen, die inzwischen von organisierter Kriminalität systematisch ausgenutzt werden.
Die perfekte Compliance-Falle
Der gestrige Fall zeigt das typische Muster. Das Unternehmen hatte F-Gas-Compliance „auf dem Schirm“. Der zuständige Mitarbeiter fiel aus.
Niemand sonst wusste, wie man mit F-Gas-Vorschriften umgeht. Alles war an den Spediteur „ausgelagert“.
Hier liegt der fundamentale Denkfehler: Die rechtliche Verantwortung bleibt beim Importeur. Immer.
Das F-Gas-Portal wird zur zusätzlichen Falle. Die Registrierung ist störungsanfällig, aber ohne sie drohen Strafverfahren.
Organisierte Kriminalität nutzt naive Strukturen
Was viele Unternehmer nicht verstehen: Sie bewegen sich in einem Markt, der von kriminellen Strukturen durchzogen ist.
Eine Einweggasflasche aus China kostet 20-50 Euro. Auf dem europäischen Schwarzmarkt erzielt sie 200-600 Euro. Das sind Gewinnmargen wie im Drogenhandel.
Die Ermittlungserfahrungen aus Hessen zeigen: Hinter dem F-Gas-Schmuggel steckt organisierte Kriminalität.
Unternehmen, die „billige“ F-Gase kaufen, unterstützen diese Strukturen. Oft unwissentlich.
Rechtliche Realität wird härter
Der Bundesrat fordert jetzt drastische Strafverschärfungen. Bis zu fünf Jahre Haft in einfachen Fällen, bis zu zehn Jahre bei schweren Verstößen.
Diese Verschärfung ist überfällig. Aktuell behandeln Behörden F-Gas-Verstöße wie Bagatelldelikte. Die Realität sieht anders aus.
Seit März 2024 gelten verschärfte EU-Regeln. Freigrenzen wurden gestrichen oder drastisch reduziert. Viele Unternehmen haben das noch nicht verstanden.
Praktische Compliance-Strategie
Aus 38 Jahren Erfahrung in der Lieferkettenberatung weiß ich: Compliance kann man nicht auslagern.
Drei konkrete Schritte für Importeure:
Erstens: Eigene F-Gas-Registrierung im EU-Portal. Nicht dem Spediteur überlassen.
Zweitens: Zertifikate vor Import kaufen, nicht nachträglich „organisieren“.
Drittens: Lieferanten genau prüfen. Verdächtig günstige Preise sind ein Warnsignal.
Die hanseatische Wahrheit: Wer bei F-Gas-Compliance nachlässig wird, riskiert nicht nur Bußgelder. Er gerät in den Fokus von Strafverfolgern, die inzwischen organisierte Kriminalität jagen.
Das ist kein Kavaliersdelikt mehr. Das ist ein Geschäft, in dem Kriminelle Millionen verdienen.
Lassen Sie sich nicht als unwissender Mittelsmann missbrauchen.
Dieser Artikel wurde am 25. September 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.