Ein Konnossement (englisch: Bill of Lading (B/L)) ist der Frachtbrief im Überseeverkehr. Das Konnossement wird vom Verfrachter ausgestellt und repräsentiert während des Transportes die Ware. Die Ware kann daher weitergehandelt und noch während des Transportes verkauft werden.

Wer stellt das Konnossement aus?

Das Konnossement wird durch den Verfrachter ausgestellt. Bei der Ausstellung des Konnossements werden im Regelfall mehrere Originale ausgestellt. Wie viele Konnossemente ausgestellt wurden, ist aus dem Konnossement selbst zu ersehen. Daneben können unübertragbare Kopien eines Konnossements ausgestellt werden („copy non negotiable“). Diese Kopien können nicht übertragen werden. Sie berechtigen auch nicht zur Entgegennahme der Ware sondern sind lediglich zur Dokumentation gedacht.

Welche Funktionen hat das Konnossement?

Das Konnossement legitimiert den Empfänger gegenüber dem Verfrachter zur Entgegennahme der Ware im Bestimmungshafen. Der rechtmäßige Konnossementsinhaber kann daher die Auslieferung an sich verlangen, wenn er das Konnossement vorlegt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Namenskonnossementen (Rektakonnossement) und Orderkonnossementen. Das Namenskonnossement wird nur zugunsten eines Empfängers ausgestellt und nicht übertragbar. Das Orderkonnossement ist hingegen ein Wertpapier. Es kann durch Indossament übertragen werden.

Im Stückgutverkehr erbringt das Konnossement zudem meist auch Beweis über den Inhalt des Frachtvertrages. Ein gesonderter Frachtvertrag wird dort regelmäßig nicht abgeschlossen. Vielmehr ergeben sich die Frachtvertragsbedingungen direkt aus dem Konnossement.

Übernahmekonnossement und Bordkonnossement – wo ist der Unterschied?

Das Konnossement wird durch den Verfrachter ausgestellt. Der Verfrachter quittiert damit, dass er die Ware entgegengenommen hat. Aus diesem Grund gibt es zwei Arten von Konnossementen. Das Bordkonnossement und das Übernahmekonnossement. Beim Bordkonnossementwird quittiert, dass die Ware tatsächlich an Bord übernommen wurde.

Beim Übernahmekonnossement bestätigt der Verfrachter hingegen nur, dass die Ware zur Beförderung übernommen wurde. Dass die Ware verladen wurde, folgt aus einem Übernahmekonnossement hingegen nicht. Deswegen werden Übernahmekonnossemente im englischen auch „Received for Shipment Bill of Lading“ genannt. Wird die Ware anschließend an Bord des Seeschiffes geladen, so erhält das Übernahmekonnossement einen „On Board“ Vermerk.

Elektronisches Konnossement (BOLERO-Konnossement)

Seit einiger Zeit, gibt es auch elektronische Konnossemente. Bekannt ist vor allem das Bolero Bill of Lading. BOLERO steht dabei für „Bill of Lading Electronic Registry Organisation“. Die Bolero Organisation ist Joint-Venture, das 1998 gegründet wurde und sich zum Ziel gesetzt hatte, eine Plattform für den elektronischen Austausch von Transportdokumenten zu schaffen.  Das Bolero B/L erfüllt die gleiche Funkion wie ein herkömmliches Konnossement. Es kann elektronisch erstellt, übertragen und vernichtet werden. Mit dem Bolero Konnossement gehen allerdings noch eine Vielzahl ungeklärter Rechtsfragen einher. Im Zweifelsfall sollte daher anwaltlicher Rat von einem Experten eingeholt werden.

Dieser Artikel wurde am 31. Dezember 2011 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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