Sonderziehungsrechte im Transportrecht kommen einem immer wieder unter. Vielleicht möchte die gegnerische Versicherung einen Transportschaden nur im Sonderziehungsrechten regulieren oder als Spediteur / Frachtführer fragt man sich, wie hoch die Haftung eigentlich ist.

Aber was bedeuten Sonderziehungsrechte eigentlich? Das wollen wir in diesem Artikel etwas näher beleuchten.

Was ist ein Sonderziehungsrecht?

Ein Sonderziehungsrecht (SZR, engl. SDR – special drawing right) ist eine künstliche Währung. Es wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF) erfunden und im Jahre 1969 erstmalig eingeführt.

Ermittelt wird das Sonderziehungsrecht über einen Währungskorb. In diesem sind die vier stärksten Währungen der Welt, US-Dollar, EURO, YEN und Pfund Sterling (brit. Pfund) in unterschiedlicher Gewichtung enthalten. Die Gewichtung wird im Abstand von fünf Jahren neu ermittelt.

Wie viel ist ein SZR?

Der Wert eines Sonderziehungsrechtes schwankt täglich, da er an die Entwicklung der Währungen gekoppelt ist. Ende März 2021 lag der Gegenwert bei 1 SZR = 1,20531 €. Der aktuelle Wert kann beim TIS-GDV eingesehen werden.

Sonderziehungsrechte beim Transportschaden

Das Sonderziehungsrecht dient im Transportrecht als Umrechnungseinheit für Transportschäden und die Haftungshöchstgrenze. Die Haftungshöchstsumme bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes beträgt (solange kein qualifiziertes Verschulden vorlag) 8,33 SZR für jedes Kilo Rohgewicht dieser Sendung. Insofern muss beim Transportschaden tagesgenau umgerechnet wie hoch die Haftungshöchstsumme ist.

Sonderziehungsrechte nach CMR

Sonderziehungsrechte sind auch der CMR bekannt. Da die CMR-Transporte grenzüberschreitend stattfinden und unterschiedliche Währungen zwischen Absende- und Empfangsstaat beteiligt sind, macht eine internationale Kunstwährung Sinn. Auch unter der CMR ist die Haftung für Güterschäden auf 8,33 SZR / kg beschränkt.

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