Force Majeure bzw. höhere Gewalt liegt dann vor, wenn die Leistung im Vertrag unmöglich gemacht wird, weil ein trotz der zuzumutenden Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt, das von außen kommt und von keiner Partei beherrscht werden konnte.

Eine Klausel zu höherer Gewalt (Force Majeure) gehört in jeden internationalen Vertrag und ist daher auch oft vereinbart.

Wann gilt ein Vorfall als Force Majeure / höhere Gewalt?

Höhere Gewalt oder auch Force Majeure liegt im internationalen Vertrag immer dann vor, wenn:

Was kann konkret unter Force Majeure fallen?

Was genau unter Force Majeure/höhere Gewalt fällt, ist stets im Einzelfall zu bestimmen. Typische Fälle in Hinblick auf physische Ereignisse sind:

Es gibt allerdings auch politische Risiken wie z.B.

Im Einzelfall können aber auch Epidemien und Seuchen unter Force Majeure fallen, wenn sie negative Auswirkungen auf die Durchführung des Vertrags haben, so wie das im Fall des SARS oder Coronavirus diskutiert wurde.

So sollte Ihr Vertrag für den Fall von höherer Gewalt ausgestaltet sein

Die Parteien in ihrem Vertrag selbst bestimmen, was wirklich als Höhere Gewalt innerhalb ihrer vertraglichen Beziehung gilt und was nicht in einer sog. Negativliste. So können auch weitere Ereignisse, wie z.B. Streiks, Niedrigwasser oder Trockenheit ebenfalls als Höhere Gewalt eingeordnet werden.

Auf der anderen Seite lässt sich im Rahmen einer Negativliste auch bestimmen, was nicht als Höhere Gewalt gelten soll (z.B. Stromausfälle, Maschinenausfall). Insofern gibt es viele Fälle, bei denen hinterher unklar ist, ob wirklich ein nicht zu beeinflussender Umstand vorlag.

Wichtig ist, dass die Klausel nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften, wie das AGB-Recht, und den Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB verstößt.

Rechtsfolgen von Höherer Gewalt

Liegt Höhere Gewalt vor, so ist die Folge in der Regel, dass die vertraglichen Verpflichtungen entfallen.

Das ist vor allem im Kaufvertrag wichtig, da dann bei Höherer Gewalt die Ware nicht mehr geliefert werden muss und auch Verspätungen nicht mehr sanktioniert werden können, sollte sich eine Partei auf Höhere Gewalt berufen.

Gibt es Entschädigungen in den Fällen von Force Majeure?

Es gibt keinen Schadensersatz in diesen Fällen.

Das ist außerordentlich wichtig, denn erfolgt die Lieferung nicht, kommt es oft beim Vertragspartner zu Produktionsstillstand und Bandstillstand, wofür die Gegenseite meist Schadensersatz verlangt.

Was genau die Folgen von Höherer Gewalt sind, richtet sich auch nach dem aus dem Vertrag anwendbaren Recht. In den unterschiedlichen Ländern der Welt besteht aber oft ein unterschiedliches Verständnis davon, wann höhere Gewalt vorliegt. So ist in England beispielsweise eher von „act of God“ die Rede.

Grundsätzlich sehen die meisten Rechtsordnungen aber vor, dass in diesen Fällen, die Leistungspflichten aussetzen.

Wie kann ich als Unternehmer selbst bestimmen, welcher Vorfall als Force-Majeure gelten soll?

Die Vertragsparteien können im Rahmen einer Force-Majeure-Klausel selbst bestimmen, was im Falle Höherer Gewalt geschehen soll. Ein wichtiger Aspekt in der täglichen Arbeit von O&W ist die Beurteilung der Rechtsfolgen von Force-Majeure-Klauseln. Denkbar sind folgende Rechtsfolgen

Welche konkreten Handlungsfolgen sollte ich als Unternehmer also beachten?

Unternehmen sollen nicht nur spezifizieren, wann Höhere Gewalt vorliegt, sondern auch was die Rechtsfolgen sind.

Mitunter gibt es auch Klauseln, die sich im internationalen Handel durchgesetzt haben. So hat beispielsweise die Internationale Handelskammer (ICC) eine Force Majeure Klausel entworfen, um den Vertragsparteien einen international akzeptierten Text an die Hand zu geben.

Versicherungsschutz bei Höherer Gewalt

Höhere Gewalt ist im Rahmen der Exportkreditversicherungen oft auch versichert. Bei Exportkreditversicherungen übernimmt der Staat mittels einer Versicherung bestimmte Risiken, des internationalen Liefergeschäftes.

Es werden jedoch meistens nur bestimmte politische Risiken oder bestimmte Ereignisse Höherer Gewalt mitversichert. Es lohnt sich daher in jedem Fall, herauszufinden, in welchen Fällen der Versicherungsschutz wirklich zum Zuge kommt, da eben bestimmte Fälle Höherer Gewalt vom Versicherungsschutz ausgenommen werden.

Hardship Klausel („wirtschaftliche Unmöglichkeit“)

Während Höhere Gewalt nur dann vorliegt, wenn die Vertragserfüllung wirklich unmöglich ist, sind hiervon die Fälle sogenannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit zu unterscheiden. In diesen Fällen ist die Vertragserfüllung noch möglich, aber nur mit zu erheblich höheren Kosten, die nicht eingepreist sind und auch das Unternehmen in die Insolvenz treiben könnten. In diesen Fällen berufen sich Unternehmer darauf, dass die Erfüllung des Vertrages unzumutbar ist.

Unternehmer sind daher gut beraten, wenn die Verträge in einer solchen Situation eine Hardship-Klausel aufweisen. Diese sollte bestimmen, in welchen Situationen eine Vertragsanpassung gestattet ist.


Denken Sie daran, Ihre Verträge so aufzusetzen, dass Sie auch bei überraschenden Veränderungen flexibel reagieren können. Force-Majeure- und Hardship-Klauseln sollten stets so formuliert sein, dass Sie hieraus günstige Rechtsfolgen ableiten können.

Die häufigsten Fragen zu höherer Gewalt (FAQ)

Uns erreichen häufig Fragen zum Thema höhere Gewalt und wie mit dem Thema am besten umzugehen ist. Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen unten beantwortet.

Anwaltliche Beratung zu höherer Gewalt

Spätestens dann, wenn zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeit darüber besteht, ob höhere Gewalt vorliegt, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll.

Sprechen Sie unsere international erfahrenen Anwälte gerne an und besprechen Sie mit uns gemeinsam, wie im Falle Höherer Gewalt vorzugehen ist.

Zu der Beratung gehören beispielsweise Themen wie:

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Dieser Artikel wurde am 26. Januar 2019 erstellt. Er wurde am 17. Juli 2025 aktualisiert

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