Es handelt sich bei dieser Newsmeldung um eine Veröffentlichung unseres Partners Celso Figueiredo in Brasilien: BMJ Consultores Associados | bmj.com.br
Das Außenhandelssekretariat des Wirtschaftsministeriums (SECEX) in Brasilien veröffentlichte im heutigen Amtsblatt das Rundschreiben Nr. 42/2020. Mit diesem wurde eine Überprüfungsuntersuchung der Antidumpingzölle auf gefrorene Kartoffeln aus Deutschland, Belgien, Frankreich und den Niederlanden eingeleitet. Es handelt sich dabei um Kartoffeln, die in die Zolltarifnummer 2004.10.00 der Gemeinsamen Nomenklatur des MERCOSUR eingereiht werden.
Das Verfahren wurde auf den Antrag von Bem Brasil Alimentos S/A eingeleitet, um zu analysieren, ob Kartoffeln, die mit Gewürzen besprüht wurden unter die Maßnahmen fallen. Die Firma erklärte, dass Gewürze wie Kurkuma und Safran als Lebensmittelfarbstoff verwendet werden und daher auch gefrorene Kartoffeln, die Gewürze enthalten, dem Antidumpingzoll unterliegen sollten.
Interessierte Parteien haben eine Frist von 15 Tagen, d.h. bis zum 22. Juli 2020, um innerhalb dieser Frist eine Anhörung zu beantragen. So kann im Hinblick auf die Maßnahmen vorgetragen werden. Interessierte Parteien haben zudem 30 Tage Zeit, um sich schriftlich zu äußern oder Beweise zu der Angelegenheit vorzulegen, d.h. bis zum 6. August 2020.
Dieser Artikel wurde am 7. Juli 2020 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.