Um den Urlaubstörn ungestört genießen zu können, ist es als Charterer wichtig gut versichert zu sein.

Da stellt sich schnell die Frage, welche Charterversicherungen überhaupt benötigt werden.

Insoweit kommen in Betracht:

Unsere spezialisierten Anwälte aus dem Yachtrecht beraten Sie gerne bei Fragen rund um die bestmögliche Versicherung für Ihre Yacht. Sprechen Sie uns gerne unter +49 40 369615-0 an.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Mitunter ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung des Vercharterters alle Schadensereignisse abdeckt.

Grundsätzlich werden bei Abschluss eines Chartervertrage indirekt Versicherungen mit abgeschlossen. Diese greifen in der Regel vorrangig vor einer Skipper-Haftpflichtversicherung in Schadensituationen.

In gewissen Fällen muss der Charterer, sofern er keine Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, Schäden selbst begleichen.

Bei der Charter oder der Leihe einer Yacht ist eine Skipper-Haftpflichtversicherung demnach dringend zu empfehlen!

Diese sichert den Charterer gegen Ansprüche von Dritten für Schäden ab, die der Skipper mit einem Charterboot oder einer Charteryacht verursacht.

Im Rahmen der Skipper-Haftpflichtversicherung ist beispielsweise umfasst:

  • Personenschäden an Crewmitgliedern, Reiseteilnehmern oder Dritten: Wird ein Crewmitglied verletzt und stellt Ansprüche gegen den Charterer, tritt die Skipper-Haftpflicht ein.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Beispielsweise Schäden, die im Rahmen des Alkoholkonsums entstanden sind. Mehr zur groben Fahrlässigkeit finden Sie hier.
  • Charterausfall: Die nachfolgende Chartercrew kann die Yacht nicht chartern. Die Skipper-Haftpflicht greift bis zu einer gewissen Summe z.B. bei Ansprüchen des Eigners.
  • Gewässerschäden
  • Abwehr unbegründeter Gegenansprüche: Eigner macht unbegründet Ansprüche wegen Beschädigung der Yacht geltend.

Wichtig: Sollte der Skipper keine derartige Versicherung vorweisen können, haftet er mitunter mit seinem Privatvermögen.

Dies kann insbesondere bei Personenschäden erhebliche finanzielle Folgen haben.

Kautionsversicherung

In der Regel verlangen Vercharterer die Hinterlegung einer Kaution. Diese dient zur Absicherung der finanziellen Folgen bei Beschädigungen an der Yacht.

Die Kautionsversicherung greift für den Fall, dass der Vercharterer die Kaution einbehält.

Das Charterunternehmen darf die Kaution nur zurückbehalten, wenn die Yacht nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Hat der Charterer die Motor- oder Segelyacht den Absprachen gemäß zurückgegeben, muss der Vercharterer die Kaution zurückzahlen.

Die Kosten dafür variieren je nach der Höhe der zu hinterlegenden Kaution.

Dieser Artikel wurde am 27. Januar 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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