Wenn nach der Übergabe Mängel an der gekauften Yacht auftauchen, sollten schnell Beweise gesichert werden.

Privat angefertigte Gutachten helfen dabei nur in bedingtem Maße. Zwar müssen Gerichte grundsätzlich auch sogenannte Privatgutachten beachten.

Sobald aber die Richtigkeit des Gutachtens von der anderen Partei bestritten wird, lässt das Gericht im Regelfall ein zweites Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen anfertigen.

Für die Durchsetzung der Mangelhaftungsansprüche kann deshalb ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet werden. Dadurch geht keine Zeit und ggf. keine Beweismittel verloren.

Haben Sie einen Mangel an der Yacht festgestellt?

Unsere Anwälte aus dem Yachtrecht begleiten Sie gerne im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens. Rufen Sie uns gerne unter +49 40 369615-0 an.

Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein beschleunigtes Verfahren, das überwiegend der Sicherung und Erhebung von Beweisen dient.

Im Rahmen dessen begutachtet ein unabhängiger, grundsätzlich vom Gericht benannter Sachverständigen die mangelhafte Yacht.

Dadurch werden Beweisfragen relativ zügig aufgeklärt und ggf. auch ein langwieriges Hauptverfahren vermieden.

Die Parteien können so eine mitunter leichter eine außergerichtliche Einigung erzielen.

Denn gibt das angefertigte Gutachten beispielsweise Aufschluss darüber, dass der Mangel aus der Sphäre des Verkäufers stammt, kann der Käufer einfacher die Mangelansprüche geltend machen. Oftmals kooperieren in diesen Fällen die Verkäufer.

Vorteile des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Feststellungen des Sachverständigen sind für das spätere Klageverfahren verbindlich
  • die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ist für den Zeitraum des Verfahrens gehemmt, also um einen gewissen Zeitraum hinausgeschoben

Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

Wer die Kosten für ein selbständiges Beweisverfahren trägt, ist zu unterscheiden. Diese Frage ist mitunter kompliziert zu beantworten.

Dabei ist zwischen Kostenentscheidungen

Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren

In der Regel ist im selbstständigen Beweisverfahren keine Kostenentscheidung vorgesehen.

Grundsätzlich wird über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren entschieden. Denn die Kosten für das Beweisverfahren zählen zu den Kosten des gesamten Rechtsstreites.

Ausnahmsweise kann eine Kostenentscheidung auch schon im diesem Verfahren ergehen.

Ausnahmen der Kostenentscheidung

  1. Antragsteller verzichtet auf die Einleitung des Hauptsacheverfahrens
  2. Auslagenvorschuss, von dem das Gericht das selbstständige Beweisverfahren abhängig macht, wurde, trotz Erinnerung des Gerichts, nicht eingezahlt
  3. Antragsteller nimmt Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens zurück
  4. Gericht weist den Antrag als unzulässig zurück

Dieser Artikel wurde am 29. Dezember 2020 erstellt. Er wurde am 05. Januar 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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