Der Alptraum vieler Yachteigner oder potentieller Yachtkäufer ist der Osmosebefall.

Osmose entsteht in einem komplexen chemischen Vorgang und tritt nur bei Booten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK-Rumpf) auf.

Sollten Sie rechtliche Fragen bezüglich eines Osmosebefalls an Ihrer Yacht haben, sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht unter +49 40 369615-0 an.

Was ist Osmose beim Schiff?

Hat das Schiff Osmose ist oft guter Rat teuer. Aber was ist Osmose überhaupt? Osmose beginnt mit Lufteinschlüssen im Polyesterlaminat. Es dringt Feuchtigkeit in die Hohlräume ein und sammelt sich dort. In diesen Hohlräumen lösen sich Teile des Polyesterharzes ab und es bildet sich eine Säure. Durch die erhöhte Konzentration im Inneren kann weiteres Wasser einfließen. Dadurch entstehen von außen sichtbare Blasen, die das Laminat beschädigen können.

Sobald das Boot erstmals mit dem Wasser in Kontakt kommt, beginnt der Osmoseprozess.

Osmose feststellen

Sofern die Yacht im Wasser liegt, lässt sich ein schädlicher Osmosebefall nur schwer feststellen.

Für einen potentiellen Käufer ist es deshalb wichtig das Boot auszukranen.

Anzeichen für Osmose sind insbesondere:

Sollte das Boot schon länger an Land stehen, kann es vorkommen, dass die Osmoseblasen schon getrocknet sind und so kein Säuregeruch wahrnehmbar ist. Die ist jedoch keinesfalls ein Anzeichen, dass keine Osmose vorliegt!

Für die Feststellung der Osmose sollte der Käufer der Yacht, sofern er selbst nicht spezialisiert ist, einen Sachverständigen einschalten.

Die Kosten für diesen sind meist überschaubar und rechnen sich im Nachhinein allemal! Denn die Kosten für die Beseitigung der Osmose können erheblich höher sein als der Kaufpreis der Yacht.

Wichtig: Eine Segel- oder Motoryacht mit GFK-Rumpf sollte vor dem Kauf immer gründlich untersucht werden!

Osmosebeseitigung

Einen Osmosebefall kann in schweren Fällen ein Fachmann beseitigen. In minder schweren Fällen und insbesondere bei kleineren Booten kann die Osmose auch selbst beseitigt werden.

Die Kosten für die Beseitigung der Osmose variieren extrem. Die Beseitigung durch Fachleute kann mehrere tausend Euro kosten, während die selbstständige Reparatur vergleichsweise kostengünstig ist.

Bei kleinen Booten mit geringerem Wert empfiehlt sich die Reparatur selbst durchzuführen.

Allerdings sollte eine eigene Reparatur nie durchgeführt werden, wenn noch Ansprüche gegen den Verkäufer der Yacht bestehen, denn diese wären ausgeschlossen, wenn Sie Osmose selber reparieren.

Osmose bei gekaufter Gebrauchtyacht

Bei dem Kauf eines gebrauchten Bootes sollte der Käufer unbedingt darauf achten, dass dieses nicht an einem Osmosebefall leidet. Ansonsten kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Vielfach ist die Vorgeschichte eines gebrauchten Motor- oder Segelbootes nicht zweifelsfrei nachzuvollziehen. So kann es durchaus vorkommen, dass das begehrte Boot bereits an einem Osmoseschaden gelitten hat und dieser beseitigt wurde.

Wichtig: Besorgen Sie sich unbedingt die wichtigen Informationen über Schäden an dem Boot vom Verkäufer.

Außerdem sollte man als Yachtverkäufer mit Mängeln an älteren Yachten ehrlich umgehen. Denn vielfach kann Kenntnis über Osmoseschäden zur Rückabwicklung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung führen. Mehr dazu finden Sie hier.

Osmose als Mangel

Nach dem OLG Celle und Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist kein GFK-Boot gänzlich osmosefrei. Denn sofern die Polyesterlaminate ungeschützt mit Wasser in Berührung kommen, entsteht immer Osmose. Dies kann mal mehr und mal weniger der Fall sein.

Zum Schutz des Rumpfes wird meist eine Sperrschicht, das sogenannte Gelcoat aufgetragen.

Da die Osmose Entstehung bei einem GFK-Boot unvermeidbar ist, führt dies nicht zwangsweise zu einem Sachmangel. Vergleichbar sind Verschleißteile, die ebenso keinem Sachmangel zuzuordnen sind.

Jedoch kann der Osmosebefall auch einen Sachmangel darstellen.

Dies gilt unabhängig davon, ob dies im Vertrag gesondert geregelt ist oder nicht.

Insbesondere kommt es dabei darauf an, wie relevant der Rumpf durch die Osmose beeinträchtigt ist.

So stellte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichtfest, dass ein erheblicher Osmosebefall, welcher erst im Winterlager entdeckt wurde, ein Sachmangel ist.

In diesem Rahmen kam das Gericht zur Auffassung, dass ein Gewährleistungsausschluss mit der Formulierung „gekauft wie besichtigt“ nicht gilt, wenn der Käufer keine Möglichkeit hatte, das Unterwasserschiff zu besichtigen. Mehr dazu finden Sie hier.

Der Käufer muss einen Osmosebefall auch nicht bei älteren Gebrauchtyachten hinnehmen!

Beachten Sie jedoch: Beim Kauf einer älteren Yacht sollte das Problem der Osmose vertraglich berücksichtigt werden.

Dem Käufer stehen sämtliche Gewährleistungsrechte zu, sofern die Osmose als Sachmangel einzustufen ist.

Ob der Osmosebefall einen Sachmangel darstellt und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden.

Garantierte Osmosefreiheit

Oftmals garantieren Verkäufer den Verkauf einer osmosefreien Yacht.

Osmosefrei ist eine Segel- oder Motoryacht dann, wenn sie vollkommen wasserdicht ist.

Vor dem Hintergrund, dass ein Boot mit GFK-Rumpf früher oder später immer an Osmosefall leidet, ist im Rahmen einer Garantie nicht zu verstehen, dass überhaupt keine Beeinträchtigungen durch Osmose vorliegt.

Vielmehr wird vom Verkäufer versichert, dass das Schiff „über den Normalzustand hinaus in besonderem Maße frei von schadhaftem Osmosebefall“ ist.

Garantiert der Verkäufer also die Osmosefreiheit, kommt es insbesondere auf die Art und Formulierung der Garantie im Kaufvertrag an.

Beispiel für Mangel durch Osmose

Der Verkäufer garantiert die Osmosefreiheit und meint, dass das Boot durch gewisse Spezialbehandlungen niemals an einem Osmosebefall leiden kann. Nach einem Jahr traten dennoch Osmoseblaßen am Rumpf auf. Der Verkäufer hat in diesem Fall für seine Garantie einzustehen.

Ebenso enthalten einige Musterkaufverträge Bestimmungen über Garantien zur Osmosefreiheit. Diese sind mit Vorsicht zu genießen.

Nicht empfehlenswert ist es jedenfalls, dass der Verkäufer jegliche Eigenschaft zusichert. Er sollte nur diese zusichern, für die er auch einstehen möchte. Ansonsten kann dies zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

Bei Fragen zur Gewährleistung im Rahmen der Osmose sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht an.

Dieser Artikel wurde am 12. Oktober 2020 erstellt. Er wurde am 05. Januar 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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