Eine Motor- oder Segelyacht ist schnell in Seenot geraten. Dann steht meist die Bergung oder das Abschleppen durch andere Yachten oder Schiffe an.

Dann stellen sich schnell einige Fragen:

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Bergung/Abschleppung Ihrer Yacht.

Ist Ihre Yacht geborgen worden sein und erhebt der Berger nun Kostenansprüche?

Handeln Sie schnell und sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht unter +49 40 369615-0 an.

Wir prüfen, ob Sie den Bergelohn zahlen müssen und wehren ggf. unbegründete Ansprüche ab.

Yacht-Bergelohn

Kosten dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn auch tatsächlich eine Bergung oder ein Hilfeleisten vorliegt.

Maßgeblich dafür sind die jeweiligen Definitionen.

Was ist eine Bergung?

Unter einer Bergung versteht man die Situation, wenn eine Yacht von Außenstehenden in einer Notsituation befreit wird, nachdem die Besatzung die Verfügungsgewalt über die Yacht verloren hat.

Was versteht man unter Hilfeleisten?

Unter Hilfeleisten versteht man die Situation, wenn eine Yacht oder die Personen darauf von Dritten aus einer Seenotlage gerettet werden, aber die Verfügungsgewalt über die Yacht noch besteht.

In beiden Fällen besteht ein Anspruch auf Bergelohn bzw. Hilfslohn.

Entscheidend ist also die Seenotlage: Für das Schiff, die Ladung, die Crew oder die Umwelt muss also eine ernste Gefahr bestehen.

Eine Bergung liegt also beispielsweise nicht vor, wenn eine Motoryacht lediglich wegen Kraftstoffmangels in den nächsten Hafen geschleppt wird.

Anders ist dieser Fall zu beurteilen, wenn durch die Änderung der Witterungsbindungen nach einem Ausfall der Maschine eine konkrete Gefahr droht. Wird dann Boot dann abgeschleppt, kann mitunter eine Bergung oder ein Hilfeleisten vorliegen.

Es kommt nicht darauf an, wer die Leine übergibt! Die Rechtsauffassung, dass keine Bergung vorliegt, wenn der Yachtführer die Leine an das Schleppschiff übergibt, ist nicht korrekt!

Kostenfreie Yacht-Bergung

Auch wenn eine Bergung oder ein Hilfeleisten vorliegt, kann in gewissen Fällen kein Bergelohn beansprucht werden.

Der Bergelohn kann komplett oder teilweise verweigert werden, wenn z.B.:

  • die Bergung keinen Erfolg hat (no cure, no pay), es sei denn es ist anderes vereinbart
  • ein ausdrückliches Verbot bezüglich der Bergung oder Hilfeleistung besteht
  • der Berger die Seenotlage selbst verschuldet hat
  • eine Täuschung vorliegt

Was kostet eine Yacht-Bergung?

Pauschale Angaben zu den Kosten lassen sich einer Bergung bzw. Hilfeleistung nicht geben.

Die rechtlichen Bedingungen für die Bestimmung der Höhe des Bergelohns sind durch das „Internationale Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung einzelner Regeln über die Hilfeleistung und die Bergung in Seenot“ geregelt.

Der Bergelohn richtet sich nach gewissen Kriterien. Dazu gehören unter anderem:

Die Bergungskosten dürfen den Wert des geborgenen Schiffs und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände nicht überschreiten.

Schutz vor überhöhten Bergungskosten des Bootes

Schließen Sie keinesfalls Verträge mit professionellen Bergungsunternehmen! Solche Verträge enthalten meist Nachteile für den Geborgenen gegenüber den internationalen Abkommen.

Ein internationales Abkommen ist das sog. Llodys Open Form (LOF). Das ist ein Vertrag, in dem gewisse Bestimmungen zwischen Berger und Geborgenem geregelt sind. Dazu zählt beispielsweise die Regelung „no cure, no pay“.

Praxistipps

  • Das LOF sollte im Zweifel durch mündliches Zurufen oder über Funk abgeschlossen werden.
  • Haben Sie ein LOF-Formular an Bord, um es im Ernstfall gleich einsetzen zu können.

Zwar wird die Höhe des Bergelohns darin nicht bestimmt.

Jedoch geschieht die Bestimmung später vor einem unabhängigen Schiedsgericht nach englischem Recht. Dies kann insbesondere vor willkürlicher Festsetzung des Bergelohns durch lokale ausländische Gerichte schützen.

Beteiligen Sie möglichst an der Bergung! Dazu sollten Sie sämtliche Vorgänge z.B. durch Fotos dokumentieren, um im Nachhinein Beweise zu haben.

Dies ist insoweit deshalb wichtig, da sich der Bergelohn auch nach den Anstrengungen des Bergers richtet. Hat also der Retter die komplette Kontrolle über die Bergung, fällt der Lohn mitunter deutlich höher aus.

Schon die Übergabe und das Festmachen der Leine kann dabei helfen, den Bergelohn zu minimieren.

Yacht-Versicherung kontaktieren

Kontaktieren Sie nach der Bergung so schnell wie möglich ihren Versicherer. Nur dann ist gewährleistet, dass das Versicherungsunternehmen den Schaden begleicht.

Gute Versicherungsverträge decken die Kosten für die Bergung und Wrackbeseitigung in der Regel ab.

Der Versicherungsnehmer sollte auch darauf achten, dass die Beseitigung von Umweltschäden versichert sind. Mehr zur Yachtversicherung finden Sie hier.

Dieser Artikel wurde am 24. Februar 2021 erstellt. Er wurde am 18. März 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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