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Die Kommission hat angekündigt, dass sie den Antidumpingzoll überprüfen will, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 auf nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China eingeführt worden ist. Importierende Unternehmen sollten die Entwicklungen genau im Auge behalten. Denn es ist möglich, dass der Antidumpingzoll aufgehoben wird. Wegen rechtlicher Bedenken nimmt die Kommission das Untersuchungsverfahren wieder auf, das zur Einführung des ursprünglichen Antidumpingzolls geführt hatte.

Antidumpingverordnung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich angefochten

Hintergrund ist ein Urteil des EuGH, der den Antidumpingzoll für rechtswidrig erklärt hatte, allerdings nur mit Wirkung für das Unternehmen Hubei Xinyegang Steel Co. Ltd. Die Kommission prüft deshalb nun, ob die Fehler, die der EuGH in Bezug auf dieses Unternehmen gerügt hat, auch in Bezug auf alle anderen Unternehmen gemacht wurden. Diese Fehler bezogen sich vor allem auf die falsche Bewertung einer drohenden Schädigung des Wirtschaftszweiges bei der Einfuhr der betroffenen Rohre. Die Wiederaufnahme der Untersuchung betrifft folgende TARIC-Codes: 7304191020, 7304193020, 7304230020, 7304291020, 7304293020, 7304312020, 7304318030, 7304391010, 7304395220, 7304395830, 7304399230, 7304399320, 7304518120, 7304518930, 7304591010, 7304599230 und 7304599320. Interessierte Parteien haben die Möglichkeit, sich mit Informationen und sachdienlichen Hinweisen für die erneute Untersuchung an die Kommission zu wenden.

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Dieser Artikel wurde am 18. Oktober 2016 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.