Das Hauptzollamt Hamburg ist das wichtigste Hauptzollamt für den gesamten Raum Hamburg. Alle Unternehmen, die entweder über den ehemaligen Freihafen Hamburg einführen oder ihren Firmensitz in Hamburg haben, werden vom Hauptzollamt Hamburg betreut. Da das HZA Hamburg auch für den Hamburger Hafen zuständig ist, erfolgen zahlreiche Zollverfahren über dieses Hauptzollamt.

Der Flughafen Hamburg bleibt aber vom Zuständigkeitsbereich des HZA Hamburg ausgenommen. Einfuhren über den Flughafen werden vom HZA Itzehoe abgewickelt.

Kontaktdaten HZA Hamburg (ohne Gewähr):

Hauptzollamt Hamburg
Koreastraße 4
20457 Hamburg

Telefon: +49 40 80003-0

Fax: +49 40 80003-1200

E-Mail: poststelle.hza-hamburg@zoll.bund.de

Homepage: www.zoll.de

Hauptzollamt Hamburg

Zusammenlegung HZA Hamburg

Das HZA Hamburg existiert erst seit dem 01.01.2019. Vorher gab es das HZA Hamburg-Hafen, HZA Hamburg-Jonas und HZA Hamburg-Stadt. Die Tätigkeiten der Zollverwaltung waren auf diese drei Hauptzollämter verteilt. Das HZA Hamburg-Hafen war traditionell für Zollbescheide zuständig und die damit verbundenen Einspruchsverfahren. Das HZA Hamburg-Jonas war mit der Thematik der Ausfuhrerstattung für Marktordnungswaren betraut. Das HZA Hamburg-Stadt betreute Unternehmen hingegen bei Bewilligungen und führte die Strafverfahren und Bußgeldverfahren durch.

Der Grund für die Zusammenlegung zum HZA Hamburg

Von der Hamburger Wirtschaft wurden in der Vergangenheit Doppelkontrollen, Doppelanmeldungen und weite Anfahrtswege angeprangert. Unternehmen hatten insbesondere bemerkt, dass die Zollabfertigung in Hamburg zu lang dauere. Die Freigabe von Zollgut dauerte im Hamburger Hafen im Jahr 2017 fünf bis sieben Tage.

Aus den verlängerten Abfertigungszeiten ergibt sich folglich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für die Hamburger Wirtschaft. Dieses ist auch mit dem Personalmangel beim Hauptzollamt verbunden. Das ist nun mit der Zusammenlegung der Hauptzollämter in Hamburg verbessert worden.

Neues Hauptzollamt Hamburg seit 01.01.2019

Die Hauptzollämter Hamburg-Hafen, Hamburg-Jonas und Hamburg-Stadt sind zum 01.01.2019 zum einheitlichen HZA Hamburg zusammengelegt worden

Neue Zuständigkeiten durch die Zusammenlegung

Seit dem 01.01.2019 sind diese drei Hauptzollämter daher zusammengelegt worden und das HZA Hamburg entstand neu. Neu ist auch, dass die Hamburger Stadtteile im Nordwesten (Lurup, Osdorf, Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Sülldorf, Rissen, Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt und Langenhorn) jetzt in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Hamburg fallen werden.

Zollprüfung vom HZA Hamburg

Das Hauptzollamt Hamburg führt bei Unternehmen aus Hamburg auch Zollprüfungen, Präferenzprüfungen, Außenprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen und Sonderprüfungen durch. Wenn Unternehmen ihren Firmensitz in Hamburg haben, werden sie vom Hauptzollamt Hamburg auch im Rahmen der Zollprüfung geprüft.

Das HZA Hamburg versendet Prüfungsanordnungen an Unternehmen und besucht die Unternehmen sodann auch im Rahmen der Zollprüfung vor Ort. Die Zollprüfer des HZA Hamburg haben oft große Erfahrung mit Einfuhrvorgängen, da sie eine Vielzahl von Unternehmen prüfen und typische Fehler im Import- oder Exportgeschäft oft auf den ersten Blick sehen.

Sollte der Zollprüfungsbericht zu Beanstandungen führen, so wird das sogenannte Sachgebiet B des HZA Hamburg dann darüber entscheiden, ob es zu einer Nachzahlung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Antidumpingzöllen kommt.

Nachzahlung durch das HZA Hamburg

Das HZA Hamburg entscheidet auch darüber, ob Unternehmen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Antidumpingzölle oder Strafzölle nachzahlen müssen. Für diese Nachzahlungen ist das Sachgebiet „B“ des HZA Hamburg zuständig. Dieses wird sowohl involviert, wenn im Rahmen einer Zollprüfung Beanstandungen festgestellt worden sind, als auch dann, wenn Unternehmen im Rahmen einer Selbstanzeige beim HZA Hamburg Vorgänge nachgemeldet haben, die nicht ordnungsgemäß abliefen.

Das HZA Hamburg entscheidet aber auch über den Erlass und die Erstattung von Einfuhrabgaben, wenn das Unternehmen dieses beantragt. Entsprechende Erstattungsanträge können bei diesem Hauptzollamt eingereicht werden.

Bußgeldverfahren / Strafverfahren

Auch Bußgeld- und Strafverfahren werden durch das HZA Hamburg (Sachgebiet „F“) bearbeitet. Stellt der Zoll fest, dass es zu schwerwiegenden Verstößen gegen Zollbestimmungen gekommen ist, leitet das für das Unternehmen zuständige Hauptzollamt ein Ermittlungsverfahren ein. Für Unternehmen aus Hamburg ist bei Bußgeld- und Strafverfahren des Zolls das HZA Hamburg zuständig.

Oft ist festzustellen, dass schon wegen geringfügiger Nachzahlungen von ca. 20.000 € ein Strafverfahren seitens des HZA Hamburg eingeleitet wird. Es ist festzustellen, dass dieses Hauptzollamt oft schnell derartige Verfahren einleitet.

Unternehmen sollten daher unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie einen Anhörungsbogen des HZA Hamburg für ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erhalten haben.

Zollämter in Hamburg

Früher gab es verschiedene Zollämter in Hamburg. Mittlerweile existiert nur noch das Zollamt Hamburg. Die Abfertigung von Waren ist auf dem Zollhof Finkenwerder Straße 4 rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche möglich. Da die meisten Sendungen, die über den Hafen nach Deutschland importiert werden über das Zollamt Hamburg abgefertigt werden, ist es vielleicht das wichtigste Zollamt in Deutschland.

Dieses hat neben der Entgegennahme der Zollanmeldungen auch beispielsweise folgende Aufgaben:

Weitere Aufgaben des Hauptzollamtes Hamburg

Das HZA Hamburg übernimmt aber auch noch weitere Aufgaben der Zollverwaltung, z.B.

Geschichte des Zolls in Hamburg

Die Historie vom Zoll in Hamburg geht schon um viele Jahrhunderte zurück und zwar bis ins 14. Jahrhundert. Am Anfang des 14. Jahrhunderts gab es in Hamburg noch den Landzoll, den Ein- und Ausfuhrzoll auf der Elbe und den Schauenburgischen Zoll.

Das Zollwesen war – der Zeit entsprechend – damals relativ zersplittert. Das wurde ab 1814 geändert. Ab dann gab es nur noch eine Zoll-Abgabe. Waren die nach Hamburg per See eingeführt oder ausgeführt worden sind mussten mit 1,5 % des Warenwertes verzollt werden. Bei Transporten von Waren über Land betrug der Zoll 0,5 %.

Später kam es dann zum Zollanschluss an das deutsche Reich in 1888. Allerdings wurde vorher sichergestellt, dass der Hamburger Hafen als Freihafen eingerichtet wurde, um den Handel nicht zu gefährden.

Vertretung gegenüber dem HZA Hamburg

Das Hauptzollamt Hamburg übernimmt also zahlreiche Aufgaben gegenüber Unternehmen mit Sitz in Hamburg (und Umgebung). Unternehmen, die Schwierigkeiten mit dem HZA Hamburg haben, sollten unsere Zollanwälte aus Hamburg ansprechen. Unsere Anwälte vertreten Sie gegenüber dem HZA Hamburg und verfügen über

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Dieser Artikel wurde am 10. Februar 2019 erstellt. Er wurde am 06. Oktober 2025 aktualisiert

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