Verbindliche Zollwertauskunft

Die EU plant Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte in naher Zukunft in das EU-Recht mit aufzunehmen und somit eine Vereinfachung der Zollförmlichkeiten zu erreichen.

Häufig haben Unternehmen Schwierigkeiten mit der Anwendung des Zollwertrechts. Grund hierfür ist die oftmals uneinheitliche Anwendung zollwertrechtlicher Vorschriften. Der Zollwert einer Ware ist elementarer Bestandteil jeder Zollanmeldung. Er ist sowohl für tarifliche Maßnahmen (Berechnung des konkreten Wertzolls) als auch für außertarifliche Maßnahmen (Berechnung von Antidumpingzöllen) relevant. Für die Zollwertberechnung gibt es sechs abschließend geregelte Ermittlungsmethoden, welche in unserem Beitrag zum Zollwert ausführlich erläutert werden.

Fragen zum Zollwert?

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen Probleme mit der Zollwertberechnung haben, helfen unsere erfahrenen Anwälte aus dem Zollrecht Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 40 369615-0

Hintergrund der Initiative

Die verbindliche Zollwertauskunft (vZWA) soll sich in Zukunft neben den bereits vorhandenen und bewährten Instrumenten, der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) einreihen.

Grundsätzlich erlaubt der Gesetzeswortlaut des Art. 35 UZK die verbindliche Zollwertauskunft. Jedoch muss seitens der Kommission die Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft durch delegierten Rechtsakt erlassen werden. Laut der offiziellen Website der Europäischen Kommission ist mit einer Annahme des Entwurfs noch im zweiten Quartal des Jahres 2022 zu rechnen.

Auch unter Wirtschaftsbeteiligten stößt die Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft auf großes Interesse. Das Ergebnis der Umfrage „Exploratory Public Consultation“, welche 2018 durchgeführten wurde, fiel eindeutig aus: 86,5 % der Teilnehmer befürworten die Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft. Die meisten Teilnehmer der Umfrage kamen aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Polen und Belgien.

Die EU möchte mit der Initiative Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten und die Einhaltung und Einheitlichkeit der Zollwertermittlung fördern, was den Wirtschaftsbeteiligten, den Zollbehörden und den finanziellen Interessen der EU zugutekommen soll.

Das Vorhaben steht im Einklang mit den internationalen Standards für Vorabauskünfte für Zollzwecke und soll auch Änderungen der Zollförmlichkeiten und -anmeldungen, insbesondere betreffend leer zurückgesandte Packmittel, umfassen.

Gerne halten wir Sie auf unserer Homepage bezüglich der Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte auf dem aktuellen Stand.

Fragen zum Zollwert?

Haben Sie Fragen rund um das Thema Zollwert? Unsere Rechtsanwälte für Zollrecht von O&W beraten Sie gerne bei allen Fragen bezüglich des Zollwertrechts. Sie erreichen uns unter +49 40 369615-0.

Dieser Artikel wurde am 10. Oktober 2024 erstellt. Er wurde am 12. September 2025 aktualisiert

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  • Dr. Tristan Wegner

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.