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- Inhaltsverzeichnis
- Gründe für eine Sicherstellung durch den Zoll
- Der Ablauf einer Sicherstellung
- Soforthilfe bei Zollsicherstellung: Unsere Leistungen
- Das vereinfachte Vernichtungsverfahren
- Was passiert nach der Sicherstellung?
- Fallbeispiel: Sicherstellung wegen Markenrechtsverletzung
- Kosten und Risiken einer Sicherstellung
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Sicherstellung durch den Zoll
Wenn der Zoll Waren sicherstellt, ist dies für Unternehmen und Privatpersonen oft ein großer Schock. Die Gründe für eine Sicherstellung können vielfältig sein, von fehlenden Dokumenten bis hin zum Verdacht auf Markenpiraterie. In einem solchen Fall ist schnelles und fachkundiges Handeln gefragt, um die Waren so schnell wie möglich wieder freizubekommen und weiteren Schaden abzuwenden.
Als spezialisierte Kanzlei im Zollrecht mit über 38 Jahren Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Die O&W Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt Sie bundesweit bei der Kommunikation mit den Zollbehörden und setzt Ihre Rechte durch.
Gründe für eine Sicherstellung durch den Zoll
Die Gründe, warum der Zoll Waren sicherstellt, sind vielfältig. Oftmals handelt es sich um formale Mängel, aber auch schwerwiegendere Vorwürfe können eine Rolle spielen. Ein fachkundiger Anwalt kann die genaue Ursache schnell identifizieren und die richtigen Schritte einleiten.
Die häufigsten Gründe sind:
- Verstoß gegen das Markenrecht: Verdacht auf Plagiate oder Fälschungen (Markenpiraterie).
- Fehlende oder falsche Zolldokumente: Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in der Zollanmeldung.
- Verstöße gegen Produktsicherheitsvorschriften: Fehlende CE-Kennzeichnung oder andere Sicherheitszertifikate.
- Einfuhrverbote und Beschränkungen: Import von Waren, die in der EU verboten sind (z.B. bestimmte Chemikalien, Waffen).
- Unklarheiten bei der Tarifierung: Falsche Einreihung der Waren in den Zolltarif, was zu falschen Abgaben führt.
Der Ablauf einer Sicherstellung
Wird eine Warensendung vom Zoll gestoppt, erhält der Anmelder oder Empfänger eine Mitteilung über die Sicherstellung. Dieses Schreiben, oft als „Mitteilung über die beabsichtigte Zurückhaltung/Vernichtung von Waren“ bezeichnet, setzt eine kurze Frist (in der Regel 10 Arbeitstage), in der widersprochen werden kann.
Vernichtung oder Freigabe der Ware?
Wenn Sie der Vernichtung nicht fristgerecht widersprechen, wird die Ware in der Regel zerstört. Ein Widerspruch führt dazu, dass der Zoll die Angelegenheit an den Rechteinhaber (z.B. den Markeninhaber) übergibt. Dieser muss dann innerhalb einer weiteren Frist gerichtliche Schritte einleiten, um die Rechtsverletzung nachzuweisen. Geschieht dies nicht, muss der Zoll die Ware freigeben.
Soforthilfe bei Zollsicherstellung: Unsere Leistungen
Die O&W Rechtsanwaltsgesellschaft bietet schnelle und unkomplizierte Hilfe, wenn Ihre Waren vom Zoll festgehalten werden. Unser Ziel ist es, die Freigabe Ihrer Sendung zu erreichen und wirtschaftlichen Schaden zu minimieren.
Prüfung der Sicherstellungsanordnung
Wir prüfen sofort die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung. Oftmals basieren diese auf einem Anfangsverdacht, der sich bei genauerer Betrachtung als unbegründet herausstellt. Wir analysieren die Vorwürfe und die vorgelegten Beweise und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Verhandlungen mit dem Zoll
Eine direkte Kommunikation mit den Zollbehörden und dem Rechteinhaber ist oft der schnellste Weg zur Lösung. Wir übernehmen die Verhandlungen und legen dar, warum die Waren freigegeben werden müssen. Oft lässt sich durch eine anwaltliche Stellungnahme eine schnelle Einigung erzielen.
Klage vor dem Finanzgericht
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem zuständigen Finanzgericht. Wir fechten die Sicherstellung an und kämpfen für die Freigabe Ihrer Waren und die Abwendung von Schadensersatzforderungen.
Das vereinfachte Vernichtungsverfahren
Das sogenannte „vereinfachte Vernichtungsverfahren“ (auch Grenzbeschlagnahmeverfahren genannt) gibt dem Zoll die Möglichkeit, verdächtige Waren ohne richterlichen Beschluss zu vernichten. Voraussetzung ist, dass der Empfänger der Vernichtung nicht innerhalb der 10-Tages-Frist widerspricht. Ein Widerspruch ist daher der erste und wichtigste Schritt, um Ihre Rechte zu wahren.
Schutzschrift als vorbeugende Maßnahme
Wenn Sie wissen, dass Ihre Importe fälschlicherweise als Plagiate angesehen werden könnten, können Sie präventiv handeln. Mit einer nationalen oder EU-weiten Schutzschrift können Sie beim Zoll hinterlegen, dass Ihre Waren rechtmäßig sind. Dies kann zukünftige Sicherstellungen verhindern.
Was passiert nach der Sicherstellung?
Nachdem Widerspruch eingelegt wurde, hat der Rechteinhaber eine Frist von 10 Arbeitstagen (verlängerbar um weitere 10), um nachzuweisen, dass er gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Dies geschieht typischerweise durch eine einstweilige Verfügung. Legt er diesen Nachweis nicht vor, muss der Zoll die Ware freigeben. Hier ist anwaltliche Begleitung entscheidend, um die Fristen zu überwachen und auf die Freigabe zu drängen.
Fallbeispiel: Sicherstellung wegen Markenrechtsverletzung
Ein Onlinehändler importiert Elektronikartikel aus China. Der Zoll stellt die Sendung unter dem Verdacht der Markenrechtsverletzung sicher, da das Design einem bekannten Markenprodukt ähnelt. Der Händler beauftragt die O&W Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir legen fristgerecht Widerspruch gegen die Vernichtung ein. Anschließend nehmen wir Kontakt zum Anwalt des Markeninhabers auf und legen dar, dass trotz der Ähnlichkeit keine Markenverletzung vorliegt, da wesentliche Schutzmerkmale der Marke nicht betroffen sind. Nach zähen Verhandlungen und der Drohung mit einer negativen Feststellungsklage lenkt der Markeninhaber ein und stimmt der Freigabe zu. Die Ware wird freigegeben, und der Händler entgeht einem hohen wirtschaftlichen Schaden.
Kosten und Risiken einer Sicherstellung
Eine Sicherstellung verursacht nicht nur Lagerkosten beim Zoll, sondern birgt auch das Risiko hoher Folgekosten. Bestätigt sich der Verdacht einer Rechtsverletzung, drohen:
- Anwaltskosten des Rechteinhabers (Abmahnung)
- Schadensersatzforderungen
- Vernichtungskosten für die Ware
- Strafrechtliche Konsequenzen bei gewerbsmäßigem Handeln
Ein frühzeitiges anwaltliches Eingreifen hilft, diese Kosten zu minimieren oder vollständig abzuwenden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Sicherstellung durch den Zoll
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Wie lange dauert eine Sicherstellung durch den Zoll?
Die Dauer ist sehr unterschiedlich. Nach der Mitteilung haben Sie in der Regel 10 Arbeitstage Zeit zu reagieren. Wenn widersprochen wird und der Rechteinhaber klagt, kann sich das Verfahren über mehrere Monate ziehen. Ohne anwaltliche Hilfe wird die Ware meist nach Ablauf der Frist vernichtet.
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Was kostet ein Anwalt bei einer Zollsicherstellung?
Die Kosten hängen vom Umfang des Falles ab. Wir bei O&W bieten für die Ersteinschätzung und den Widerspruch gegen die Vernichtung oft einen Festpreis an. So haben Sie volle Kostenkontrolle von Anfang an.
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Kann ich mich selbst gegen eine Sicherstellung wehren?
Theoretisch ja, aber es ist nicht zu empfehlen. Das Zollrecht und das Markenrecht sind komplexe Rechtsgebiete mit strengen Fristen. Fehler können zur sofortigen Vernichtung der Ware und hohen Kosten führen. Ein spezialisierter Anwalt kennt die Verfahren und die richtigen Argumente.
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Meine Ware wurde zu Unrecht als Fälschung eingestuft. Was nun?
Legen Sie sofort Widerspruch ein und kontaktieren Sie einen Anwalt. Wir helfen Ihnen, die Merkmale Ihrer Ware zu dokumentieren und nachzuweisen, dass keine Markenverletzung vorliegt. Oft kann eine technische oder rechtliche Argumentation den Zoll und den Rechteinhaber überzeugen.
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Der Zoll verlangt eine CE-Kennzeichnung. Was kann ich tun?
Wenn die CE-Kennzeichnung fehlt, kann die Ware oft nicht eingeführt werden. Manchmal ist es jedoch möglich, die Kennzeichnung nachzuholen oder nachzuweisen, dass sie für das spezifische Produkt nicht erforderlich ist. Wir prüfen Ihre Optionen und verhandeln mit den zuständigen Behörden.
Haben Sie zollrechtliche Fragen?
Dieser Artikel wurde am 14. November 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.