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- Inhaltsverzeichnis
- Die rechtlichen Grundlagen: Was wirklich hinter ‚Made in Germany‘ steckt
- Der entscheidende Faktor: Die ‚wesentliche Be- und Verarbeitung‘ in der Praxis
- Wirtschaftlicher Wert vs. juristische Risiken: Eine strategische Abwägung
- Praxis-Anleitung zur rechtssicheren Umsetzung in 4 Schritten
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu ‚Made in Germany‘
- Fazit: ‚Made in Germany‘ als Chance begreifen und rechtssicher nutzen
Die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ ist weit mehr als nur ein Etikett. Sie ist ein globales Qualitätssiegel, ein starker Wettbewerbsvorteil und für viele Unternehmen ein zentraler Baustein ihrer Markenidentität. Doch bei falscher oder leichtfertiger Verwendung verwandelt sich dieses mächtige Marketinginstrument schnell in eine juristische Abmahnfalle mit erheblichen Risiken, die bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers reichen können. Die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich ist für viele Entscheider eine greifbare Sorge.
Dieser umfassende Leitfaden schlägt eine Brücke zwischen komplexer juristischer Theorie und der täglichen unternehmerischen Praxis. Er wurde von erfahrenen Anwälten erstellt, um Geschäftsführern, Einkaufs- und Vertriebsleitern eine klare und praxistaugliche Handlungsanweisung zu geben. Ziel ist es, Ihnen die notwendige Sicherheit zu vermitteln, das Label „Made in Germany“ rechtssicher zu nutzen, seinen wirtschaftlichen Wert zu maximieren und kostspielige Risiken proaktiv zu minimieren.
Die rechtlichen Grundlagen: Was wirklich hinter ‚Made in Germany‘ steckt
Um das Label rechtssicher zu verwenden, müssen Unternehmen die spielentscheidenden rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen. Diese basieren nicht auf einem einzigen Gesetz, sondern auf einem Zusammenspiel verschiedener Vorschriften und vor allem auf der aktuellen Rechtsprechung.
Kein Gesetz, aber klare Regeln: UWG, MarkenG und die Rolle der Gerichte
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme existiert kein spezielles „Made in Germany-Gesetz“. Die rechtlichen Leitplanken ergeben sich vielmehr aus verschiedenen Quellen. Die zentralste Rolle spielt das Irreführungsverbot gemäß § 5 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses besagt, dass geschäftliche Handlungen irreführend sind, wenn sie unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die geografische Herkunft eines Produkts enthalten.
Ergänzend dazu schützt auch das Markengesetz (MarkenG) geografische Herkunftsangaben vor missbräuchlicher Verwendung. Die entscheidende Bedeutung für die Praxis haben jedoch die Gerichte. Bundesgerichtshof (BGH) und Oberlandesgerichte (OLG) haben über Jahrzehnte hinweg die Kriterien geformt, die heute für die Beurteilung herangezogen werden. Diese dynamische Entwicklung der Rechtsprechung macht die Expertise eines spezialisierten Anwalts so wichtig, um stets auf dem aktuellen Stand zu sein.
Maßstab ist die ‚Verkehrsauffassung‘: Was erwartet der Kunde?
Der juristische Dreh- und Angelpunkt ist das Konzept der „Verkehrsauffassung“. Die Gerichte fragen: Was erwartet ein durchschnittlicher, informierter Verbraucher oder Geschäftskunde, wenn er die Kennzeichnung „Made in Germany“ liest? Die klare Antwort aus unzähligen Urteilen lautet: Er erwartet deutlich mehr als nur eine oberflächliche Endmontage oder Verpackung in Deutschland.
Vielmehr verbindet der Markt mit „Made in Germany“ ein Versprechen von hoher Qualität, technischer Ausgereiftheit, Langlebigkeit und die Einhaltung deutscher Sicherheits- und Produktionsstandards. Diese Erwartungshaltung kann je nach Produktgruppe variieren. Bei einem technischen Gerät wie einer Maschine wird die Verkehrsauffassung beispielsweise stärker auf die Entwicklungsleistung und die Herstellung der Kernkomponenten abstellen als bei einfachen Konsumgütern.
Zollrechtlicher Ursprung vs. wettbewerbsrechtliche Herkunft
Ein kritisches und häufiges Missverständnis liegt in der Gleichsetzung des zollrechtlichen Warenursprungs mit der wettbewerbsrechtlichen Herkunftsangabe „Made in Germany“. Der zollrechtliche (nicht-präferenzielle) Ursprung, der nach den Regeln des Unionszollkodex (UZK) bestimmt wird, dient primär zoll– und außenwirtschaftsrechtlichen Zwecken, wie der Anwendung von handelspolitischen Maßnahmen.
Aus der Praxis
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen fälschlicherweise annehmen, ein in der Warenverkehrsbescheinigung deklarierter deutscher Ursprung berechtige automatisch zur Kennzeichnung „Made in Germany“. Das ist falsch. Das Wettbewerbsrecht stellt für die Kommunikation gegenüber dem Kunden oft strengere, qualitativ orientierte Anforderungen als das Zollrecht für die formale Warenabwicklung. Die alleinige Berufung auf den zollrechtlichen Ursprung bietet im Streitfall keinen ausreichenden Schutz vor Abmahnungen.
Der entscheidende Faktor: Die ‚wesentliche Be- und Verarbeitung‘ in der Praxis
Das Kernkriterium der Gerichte ist die Frage, ob die „wesentliche Be- und Verarbeitung“, die dem Produkt seine qualitätsprägenden Eigenschaften verleiht, in Deutschland stattgefunden hat. Doch was bedeutet „wesentlich“ konkret im Unternehmensalltag?
Was bedeutet ‚wesentlich‘? Die qualitativen Kriterien
„Wesentlich“ ist nicht primär eine Frage der Menge, sondern der Qualität und der Bedeutung des Arbeitsschrittes. Es geht um die qualitätsbegründende Bearbeitung: Jenen Schritt im Herstellungsprozess, der dem Produkt seine charakteristischen und wertvollen Eigenschaften verleiht.
Basierend auf der Rechtsprechung, insbesondere des BGH und diversen OLGs, lassen sich klare Beispiele ableiten. So wurde entschieden, dass die finale Lackierung und das Schärfen eines importierten Messerrohlings in Deutschland die Produktqualität entscheidend prägt und somit „Made in Germany“ rechtfertigen kann. Ebenso kann die in Deutschland durchgeführte Programmierung und Konfiguration einer importierten Hardware die entscheidende Leistung sein. Insbesondere die Bereiche Forschung, Entwicklung und Konstruktion, die in Deutschland stattfinden, werden von den Gerichten als wesentliche, qualitätsbegründende Schritte anerkannt. Aktuellere Urteile bestätigen diesen Trend und legen den Fokus immer stärker auf den Ort, an dem die entscheidende Ingenieurs- und Entwicklungsleistung erbracht wird, die das Produkt im Kern ausmacht.
Wie viel ist genug? Der Wertschöpfungsanteil als quantitatives Kriterium
Neben dem qualitativen Kriterium ziehen Gerichte zur Orientierung auch einen quantitativen Maßstab heran: den in Deutschland erbrachten Wertschöpfungsanteil an den gesamten Herstellungskosten. Obwohl es keine starre gesetzliche Prozentgrenze gibt, hat sich in der Rechtsprechung ein Richtwert von ca. 45 % bis 55 % etabliert.
Wir betonen gegenüber unseren Mandanten stets, dass dies nur ein Anhaltspunkt ist. Ein hoher Wertschöpfungsanteil allein reicht nicht aus, wenn die qualitativ wesentliche Bearbeitung im Ausland stattfand. Umgekehrt kann auch ein geringerer Anteil genügen, wenn der deutsche Beitrag für die Produkteigenschaften absolut entscheidend ist.
Für eine saubere Kalkulation ist es essenziell, die richtigen Kostenpositionen einzubeziehen.
| Einzubeziehende Kosten | Nicht einzubeziehende Kosten |
|---|---|
| Forschungs- & Entwicklungskosten (F&E) | Reine Vertriebs- und Marketingkosten |
| Konstruktionskosten | Verwaltungsgemeinkosten |
| Fertigungslöhne in Deutschland | Transport- und Logistikkosten nach Fertigung |
| In Deutschland bezogenes Material | Zölle und Einfuhrabgaben |
| Kosten für Qualitätssicherung in Deutschland | Lizenzgebühren für ausländische Patente |
Eine solche transparente Aufstellung ist im Streitfall ein entscheidender Nachweis.
Typische Fallstricke: Wann die Endmontage allein nicht ausreicht
Eine der häufigsten Fragen aus der Praxis lautet: Ist die reine Endmontage in Deutschland ausreichend? Die Antwort ist in den allermeisten Fällen ein klares Nein. Das bloße Zusammensetzen, Montieren oder Verpacken von vollständig im Ausland gefertigten Bauteilen oder Komponenten genügt grundsätzlich nicht, um die Erwartung der Verkehrsauffassung an „Made in Germany“ zu erfüllen.
Ein typisches Fallbeispiel ist ein Computer, der aus importierten Komponenten (Mainboard, CPU, Speicher aus Asien) in Deutschland lediglich zusammengebaut wird. Dieses Produkt darf nicht als „Made in Germany“ beworben werden. Anders kann der Fall bei einer komplexen Maschine liegen: Werden wesentliche Kernkomponenten zwar importiert, aber in Deutschland durch eine anspruchsvolle Montage, eigene Software-Implementierung und eine finale Qualitätsprüfung entscheidend weiterentwickelt und fertiggestellt, kann die Kennzeichnung gerechtfertigt sein. Es kommt immer auf die Tiefe und die qualitätsprägende Bedeutung der in Deutschland durchgeführten Schritte an. Weitere Informationen und konkrete Urteile finden Sie in den Publikationen der IHKs, wie beispielsweise diesem Merkblatt über juristische Details und Gerichtsurteile zu ‚Made in Germany‘.
Wirtschaftlicher Wert vs. juristische Risiken: Eine strategische Abwägung
Die Entscheidung für oder gegen die Verwendung des Labels ist für Geschäftsführer eine wichtige strategische Abwägung zwischen einem erheblichen Marktvorteil und realen juristischen Risiken.
Der Marktwert: Wie ‚Made in Germany‘ Ihr Preispremium rechtfertigt
Das globale Renommee des Siegels ist unbestritten. Wie unter anderem das von der Bundesregierung geförderte Portal Deutschland.de die Geschichte und Bedeutung von ‚Made in Germany‘ aufzeigt, hat sich das Label von einem Warnhinweis zu einem weltweit anerkannten Gütesiegel entwickelt. Als Marketinginstrument dient es zur Rechtfertigung von Preispremium-Strategien, stärkt das Markenimage und baut nachhaltiges Kundenvertrauen auf. Besonders im B2B-Geschäft und im internationalen Export, wo Zuverlässigkeit, Präzision und Langlebigkeit kaufentscheidend sind, ist „Made in Germany“ ein nahezu unschätzbarer Vorteil.
Die Risiken: Abmahnung, Schadensersatz und persönliche Haftung
Die Kehrseite der Medaille sind die Konsequenzen einer unrechtmäßigen Verwendung. Dazu gehören in erster Linie kostspielige Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände wie die Wettbewerbszentrale. Diese führen zu Unterlassungsansprüchen und hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Darüber hinaus drohen Schadensersatzforderungen von getäuschten Kunden und im internationalen Warenverkehr sogar die Beschlagnahme von falsch deklarierter Ware durch den Zoll.
Ein besonders kritischer Aspekt für die Zielgruppe der Geschäftsführer ist die persönliche Haftung. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden, was die strategische Bedeutung einer korrekten Handhabung unterstreicht.
Experten-Einschätzung der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft
„Die Entscheidung für ‚Made in Germany‘ ist keine reine Marketingfrage, sondern eine strategische Weichenstellung, die auf einer sauberen juristischen Grundlage stehen muss. Der Nutzen überwiegt die Risiken bei weitem, wenn man seine Hausaufgaben macht. Eine transparente Prozessdokumentation und eine ehrliche Bewertung der eigenen Wertschöpfung sind der Schlüssel zum Erfolg.“
– Dr. Tristan Wegner, Partner der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft
Dieses Zitat verdeutlicht die Notwendigkeit, das Thema proaktiv und fundiert anzugehen.
Praxis-Anleitung zur rechtssicheren Umsetzung in 4 Schritten
Die folgenden vier Schritte bieten eine konkrete Anleitung, um das Label „Made in Germany“ im eigenen Unternehmen rechtssicher zu implementieren und abzusichern.
Schritt 1: Interne Prozess-Analyse und Dokumentation
Beginnen Sie mit einer lückenlosen Dokumentation Ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette für jedes relevante Produkt. Erstellen Sie eine Art „Produktionspass“, der alle Bearbeitungsschritte, die Herkunftsländer sämtlicher Komponenten und die jeweils erbrachten Leistungen detailliert auflistet. Dieser Prozess erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Produktion, F&E und Vertrieb.
Schritt 2: Kalkulation des deutschen Wertschöpfungsanteils
Auf Basis der in Schritt 1 gesammelten Daten, führen Sie die Kalkulation des deutschen Wertschöpfungsanteils durch, wie sie oben beschrieben wurde. Erstellen Sie eine saubere Kalkulationstabelle, die alle relevanten Herstellungskosten transparent aufschlüsselt. Bewahren Sie diese Dokumentation sorgfältig auf. Im Streitfall ist sie Gold wert und bildet das Fundament Ihrer Verteidigung – ein Praxistransfer, der oft vernachlässigt wird.
Schritt 3: Die finale juristische Bewertung (Checkliste)
Nutzen Sie die folgende Checkliste zur kritischen Selbstprüfung. Sie hilft Ihnen, die entscheidenden Fragen zu beantworten, bevor Sie die Kennzeichnung vornehmen.
Checkliste zur Selbstprüfung ‚Made in Germany‘
- Qualitätsprägender Schritt: Findet die für die Qualität und die wesentlichen Eigenschaften des Produkts entscheidende Bearbeitung in Deutschland statt? (Ja/Nein)
- Wertschöpfungsanteil: Liegt der in Deutschland generierte Wertschöpfungsanteil an den Herstellungskosten bei über 45-55 %? (Ja/Nein)
- Verkehrsauffassung: Spiegelt die Kennzeichnung die ehrliche und berechtigte Erwartungshaltung des Marktes und Ihrer Kunden wider? (Ja/Nein)
- Dokumentation: Ist der gesamte Prozess von der Komponente bis zum Endprodukt lückenlos dokumentiert, kalkuliert und nachweisbar? (Ja/Nein)
- Alternativen geprüft?: Wurden Alternativen wie ‚Engineered in Germany‘ oder ‚Designed in Germany‘ als potenziell passendere oder risikoärmere Option in Betracht gezogen? (Ja/Nein)
Hinweis: Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten, ist eine detaillierte externe Rechtsprüfung dringend anzuraten.
Schritt 4: Verteidigungsstrategie bei Abmahnungen
Sollten Sie trotz aller Vorsicht eine Abmahnung erhalten: Bewahren Sie Ruhe. Der wichtigste Grundsatz lautet: Unterschreiben Sie niemals eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Eine solche Erklärung ist oft zu weit gefasst und kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Ihre saubere Dokumentation aus Schritt 1 und 2 ist nun Ihre stärkste Verteidigung. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Fachanwalt, um die Vorwürfe zu prüfen und die nächsten Schritte zu definieren.
Smarte Alternativen: ‚Engineered in Germany‘, ‚Designed in Germany‘ & Co.
Wenn die strengen Kriterien für „Made in Germany“ nicht vollständig erfüllt werden, gibt es kluge Alternativen, um dennoch mit der deutschen Ingenieurskunst und Qualität zu werben, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Wann ‚Engineered‘ oder ‚Designed in Germany‘ die bessere Wahl ist
Findet die wesentliche geistige Leistung – also die Forschung, Entwicklung, Konstruktion oder das Design – in Deutschland statt, die physische Produktion aber überwiegend im Ausland, sind Kennzeichnungen wie „Engineered in Germany“ oder „Designed in Germany“ exzellente Alternativen. Sie haben entscheidende Vorteile:
- Transparente Kommunikation: Sie kommunizieren ehrlich, wo der Schwerpunkt der deutschen Leistung liegt.
- Geringeres Rechtsrisiko: Da sie eine spezifischere Aussage treffen, ist das Irreführungspotenzial weitaus geringer.
- Positives Deutschland-Image: Sie profitieren weiterhin vom positiven Image deutscher Ingenieurskunst und Designkompetenz.
Wichtig ist jedoch: Auch hier gilt das Irreführungsverbot. Die Aussage muss der Wahrheit entsprechen. Ein reines Vertriebsbüro in Deutschland rechtfertigt keinesfalls die Angabe „Engineered in Germany“.
Regionale Herkunftsangaben und branchenspezifische Siegel
Für eine noch genauere Positionierung können auch spezifischere geografische Angaben wie „Made in Bavaria“ oder „Qualität aus dem Schwarzwald“ sinnvoll sein. Hier gelten dieselben strengen Maßstäbe wie für „Made in Germany“. Des Weiteren existieren zahlreiche branchenspezifische Qualitätssiegel (z.B. im Maschinenbau oder in der Medizintechnik), die als zusätzliche Differenzierungsmöglichkeit zur reinen Herkunftsangabe dienen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu ‚Made in Germany‘
Wann darf man ‚Made in Germany‘ verwenden?
Sie dürfen ‚Made in Germany‘ verwenden, wenn die entscheidende, qualitätsbegründende Be- oder Verarbeitung in Deutschland stattfindet und ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung dort erbracht wird. Maßgeblich ist, dass die Erwartung der Kunden an ein in Deutschland hergestelltes Qualitätsprodukt nicht enttäuscht wird.
Wie hoch muss der Wertschöpfungsanteil für ‚Made in Germany‘ sein?
Es gibt keine feste gesetzliche Prozentzahl, aber die deutsche Rechtsprechung orientiert sich an einem Wert von etwa 45 % bis 55 % der Herstellungskosten, die in Deutschland anfallen müssen. Dieser Wert ist jedoch nur ein Anhaltspunkt und ersetzt nicht die Prüfung des qualitativ wesentlichen Herstellungsschrittes.
Reicht die Endmontage in Deutschland für ‚Made in Germany‘ aus?
Nein, die alleinige Endmontage oder Verpackung von im Ausland hergestellten Komponenten in Deutschland reicht in der Regel nicht aus, um die Bezeichnung ‚Made in Germany‘ zu rechtfertigen. Es fehlt an dem entscheidenden, qualitätsprägenden Herstellungsschritt in Deutschland.
Was sind die Konsequenzen bei falscher Kennzeichnung mit ‚Made in Germany‘?
Bei falscher Kennzeichnung drohen teure Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Schadensersatzforderungen, Warenbeschlagnahmungen durch den Zoll und im schlimmsten Fall die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße.
Welche Gesetze regeln ‚Made in Germany‘?
‚Made in Germany‘ wird nicht durch ein spezielles Gesetz geregelt, sondern leitet sich primär aus dem Verbot der irreführender Werbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ergänzend aus dem Markengesetz (MarkenG) ab. Die konkreten Kriterien werden durch die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des BGH, ausgestaltet.
Fazit: ‚Made in Germany‘ als Chance begreifen und rechtssicher nutzen
Die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ ist ein wertvolles strategisches Asset für jedes Unternehmen, das die Kriterien erfüllt – und kein unkalkulierbares Risiko, wenn man das Thema informiert und proaktiv angeht. Die beiden entscheidenden Säulen für eine rechtssichere Nutzung sind erstens das genaue Verständnis der „wesentlichen, qualitätsbegründenden Bearbeitung“ und zweitens eine lückenlose, transparente interne Dokumentation der gesamten Wertschöpfungskette.
Es liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung, dieses Thema zur Chefsache zu erklären, um den Unternehmenswert nachhaltig zu schützen und zu steigern. Angesichts der komplexen Einzelfallentscheidungen und der dynamischen Rechtsprechung ist eine proaktive rechtliche Beratung keine bloße Kostenstelle, sondern eine entscheidende Investition in die Zukunftssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für eine unverbindliche Erstberatung, um Ihre Lieferketten, Produktionsprozesse und Kennzeichnungen zu prüfen und auf eine sichere rechtliche Basis zu stellen.
O&W Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt über 39 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmen mit komplexen internationalen Lieferketten. Die Kanzlei hilft ihren Mandanten, rechtliche Fallstricke in wirtschaftliche Chancen zu verwandeln und den Wert ihrer Produkte und Marken zu sichern.
Haben Sie Fragen? Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Dieser Artikel wurde am 12. September 2025 erstellt. Er wurde am 25. September 2025 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.