Koreanische Produkte sind seit geraumer Zeit von mehr und mehr Importbeschränkungen, insbesondere Antidumpingzöllen betroffen, sodass der bilaterale Handel mancherorts mit Vorsicht zu betreiben ist und seine Tücken mit sich bringt.
Europäische Importeure können jedoch von dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea profitieren, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt werden.
Weltweite Beschränkungen für Waren aus Korea
Mittlerweile meldete der Koreanische Verband für internationalen Handel (KITA) 193 Fälle in 30 Ländern, wovon in 147 Fällen bereits Importbeschränkungen verhängt wurden. In den übrigen Fällen laufen derzeit noch Untersuchungsverfahren (Stand 07.06.2017). In den meisten Fällen handelt es sich bei den Handelsbeschränkungen um Antidumpingzölle.
Vom Freihandel zwischen EU und Korea profitieren
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea vom 01.07.2011 signalisierte, dass der bilateralen Handel und das Wirtschaftswachstum in der EU und Korea gefördert und verstärkt werden soll. Beinahe alle Einfuhrzölle zwischen den beiden Volkswirtschaften sollten abgebaut werden. Um die Vorzüge des Abkommens zu genießen, müssen beim Import dessen Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt insbesondere die Vorlage von Ursprungszeugnissen, die den präferenziellen Ursprung der Waren bescheinigen.
Lassen Sie sich zum Freihandel mit koreanischen Waren beraten.
Dieser Artikel wurde am 27. Juni 2017 erstellt. Er wurde am 19. Oktober 2024 aktualisiert
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Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.