Haben Sie mehr als 10.000 Euro Bargeld mit ins Ausland genommen oder sind mit viel Bargeld eingereist? Dann drohen empfindliche Bußgelder bis zu 1 Million Euro. Gleiches gilt für gleichgestellte Barmittel, wie z.B. Sparbücher, Gold und Schecks.
Jede Person, die mit Bargeld, Gold, Schecks oder anderen gleichgestellten Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro reist, muss dies bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Verstößt jemand hiergegen wird das von der Zollverwaltung geahndet und Bußgelder werden auferlegt.
Bargeld bei Reisen innerhalb der EU
Der Verkehr mit Bargeld, Gold, Schecks und anderen Barmitteln innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird überwacht. Kontrollen können an Häfen, Flughäfen oder aber auch in Zügen stattfinden, die grenzüberschreitend verkehren.
Sowohl Einreisende als auch Ausreisende nach bzw. aus Deutschland, welche einen höheren Barmittelbetrag als 10.000 Euro bei sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zöllnern auf Nachfrage mündlich anmelden.
Werden Sie also von Zöllnern bei einer Kontrolle aufgefordert Ihre Barmittel anzuzeigen, müssen Sie Art und Wert der Barmittel mündlich angeben. Die Anmeldepflicht erfolgt demnach nur mündlich und auf Befragung. Wenn durchsucht wird und das Bargeld im Vorhinein verschwiegen wird, die Beamten dann jedoch trotzdem etwas finden, drohen Strafen.
Bargeld bei Reisen aus/in die EU
Wenn Sie mehr als 10.000 € Bargeld aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ein- oder in ein solches Land ausführen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie den Betrag unaufgefordert schriftlich beim Zoll anmelden. Dies gilt auch für Reisen in die Schweiz.
Hierfür müssen Sie das Formular „Anmeldung von Barmitteln“ vom Zoll verwenden. Sie können das Formular elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Es muss unterschrieben sein, wenn sie es bei der Zollstelle vorlegen.
Die Anmeldepflicht von Bargeld über 10.000 € besteht auch bei Transitflügen. Falls Sie also mit dem Flugzeug mit Herkunft aus einem Nicht-EU-Staat reisen und sich in der Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats aufhalten, bevor Sie sich in ein anderes Drittland begeben, müssen Sie Ihre Barmittel ebenso schriftlich anmelden.
Wenn Sie Bargeld nicht anmelden oder falsche Angaben über mitgeführtes Bargeld auf Reisen machen, drohen empfindliche Bußgelder.
Was gilt als Bargeld und ist meldepflichtig?
Anmeldepflichtig ist in jedem Fall Bargeld. Darunter ist zu verstehen:
- Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind
- Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist. Dies ist z.B. bei der Deutschen Mark oder dem Österreichischen Schilling beim Umtausch in Euro noch möglich.
- Übertragbare Inhaberpapiere wie Schecks und Reisecheck gehören auch zu den anmeldeplichtigen Zahlungsmitteln
- Dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel wie beispielsweise Sparbücher, Zinsscheine oder bestimmte Metalle
Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Ein- bzw. Ausreise in Euro umgerechnet werden, um zu prüfen, ob die Freigrenze von 10.000 € überschritten ist. Bei Sammler- und Anlagemünzen wird der tatsächliche Wert und nicht der Nominalwert, welcher auf die Münze angegeben ist, zugrunde gelegt. Kasino-Spielmarken, die in Kasinos als Währung dienen, gelten nicht als Barmittel.
Wer Bargeld anmelden muss
Alle Personen, die von außerhalb der EU mit einem Bargeld von mehr als 10.000 € einreisen, sind anmeldepflichtig. Überschreiten Reisende innerhalb der EU die Obergrenze des Betrages, müssen sie auf Nachfrage den Zollbediensteten diesen angeben können.
Zu den meldepflichtigen Personen zählen:
Natürliche Personen
Zu den natürlichen Personen zählen die ganz normalen Reisenden, aber auch Crewmitglieder, die innerhalb oder außerhalb der EU auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg reisen. Auch bei Gruppenreisen gilt für jedes einzelne Mitglied der Gruppe eine Anmeldepflicht ab 10.000 Euro.
Juristische Personen
Wenn ein Reisender für ein Unternehmen Barmittel mitführt, muss diese Person bei der Barmittelanmeldung den Namen des Unternehmens angeben.
Minderjährige
Auch Menschen unter 18 Jahren unterliegen der gleichen Anmeldepflicht wie Erwachsene. Sie werden bei der Anmeldung der Barmittel durch ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter vertreten.
Geschäftsunfähige Erwachsene
Auch Personen mit geistiger Behinderung und geschäftsunfähige Erwachsene unterliegen der Anmeldepflicht von Barmitteln. Auch hier handelt der gesetzliche Vertreter stellvertretend.
Welches Bußgeld droht?
Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn Sie Bargeld entweder nicht anmelden oder nach Aufforderung der Zollbeamten wahrheitswidrig, unvollständig, nicht rechtzeitig oder gar nicht handeln.
Sind die Angaben vollständig und schlüssig und liegen keine Anhaltspunkte für Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus vor, können Sie ihre Reise ungehindert fortführen. Liegen hingegen Anhaltspunkte für Geldwäsche oder die Finanzierung von terroristischen Vereinigungen vor, werden die mitgeführten Barmittel beschlagnahmt und der Sachverhalt aufgeklärt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 31 a Zollverwaltungsgesetz mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden. Üblich sind auch Bußgelder von 25% des mitgeführten Bargelds bei Vorsatz.
Die häufigsten Fragen zur Bargeld-Anmeldung
Im Zweifelsfall sollten Sie sich genau informieren, ob und wie Bargeld angemeldet werden muss, bevor sie ein Bußgeldbescheid riskieren. Wir haben Ihnen hier die häufigsten Fragen zu den Einreisebeschränkungen zum Bargeld beantwortet.
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Kostet die Anmeldung der Bargeldmitnahme Gebühren?
Nein, das Formular sowie die Anmeldung sind kostenfrei.
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Ist die Anmeldung von Barmitteln online möglich?
Nein, Sie müssen die Anmeldeerklärung bei der Zollstelle abgeben, über die Sie in die EU ein- oder ausreisen.
Den Anmeldevordruck erhalten Sie online unter: Formular 040000 oder von den Zollbediensteten. Der Vordruck kann von Ihnen handschriftlich oder elektronisch ausgefüllt werden und muss unterschrieben sein.
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Muss ich Gold bei der Einreise bzw. Ausreise anmelden?
Ja, seit dem 3. Juni 2021 müssen Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % und ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 % angemeldet werden. Dies gilt sobald das Gold einen Gesamtwert von 10.000 Euro überschreitet.
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Wie viel Bargeld darf man mit in den Flieger nehmen ?
Im Flieger gilt eine Anmeldepflicht ab einem Gesamtwert von über 10.000 Euro Bargeld.
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Wo muss die Bargeldanmeldung abgegeben werden?
Sie müssen die Anmeldeerklärung bei der Zollstelle abgeben, über die Sie in die EU ein- oder ausreisen. Achten Sie hierbei auf die Öffnungszeiten der jeweiligen Zollstelle. Sie haben die Pflicht, die Anmeldung unaufgefordert abzugeben. Dies gilt auch, wenn Sie von den Zollbediensteten nicht angehalten und befragt werden.
Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzten, sondern müssen die Anmeldung im roten Ausgang abgeben. -
Müssen Diamanten oder Schmuckstücke angemeldet werden?
Grundsätzlich müssen Schmuckstücke und sonstige Waren aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen nicht angezeigt werden. Jedoch müssen auf Reisen gekaufte Schmuckstücke verzollt werden. Bis zu einer Freigrenze von 300 € ist kein Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bei Flug bzw. Seereisenden beträgt der Freibetrag 430 €. Alsbald dieser Betrag überschritten wird, ist eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % des Kaufpreises abzuführen.
Bei Reisen mit Edelsteine, wie Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde müssen Sie die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Reiselandes beachten. Rohdiamanten müssen Sie zwingend im Rahmen einer Zollanmeldung anmelden. Hierdurch möchte der Zoll die Einfuhr von „Blutdiamanten“ verhindern.
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Was alles gilt als Bargeld?
Bitte beachten Sie, dass, auch andere Zahlungsmittel nach dem Gesetz als Bargeld angesehen werden und deswegen bei Reisen angemeldet werden müssen. Dazu gehören beispielsweise:
Übertragbare Inhaberpapiere:
- Solawechsel
- Schecks/Reiseschecks
- Zahlungsanweisungen
- Aktien
- Elektronisches Geld
- Guthabenkarten
Dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel:
- Sparbücher
- Edelmetalle, wie z.B. Gold, Platin oder Silber
- Wechsel, Zinsscheine und Schuldverschreibungen
- Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 %
- Ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %
Mehr als 10.000 € dabei gehabt und vom Zoll erwischt oder andere Fragen zu diesem Thema?
Dieser Artikel wurde am 23. Juni 2022 erstellt. Er wurde am 16. Dezember 2024 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.