Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2025 eine Antidumpinguntersuchung eingeleitet. Sie betrifft die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguss, aber ohne Gewinde, mit Ursprung in der Volksrepublik China. Es besteht der Verdacht, dass mit diesen Einfuhren bestehende Antidumpingzölle auf baugleiche Waren mit Gewinde umgangen werden.
Die untersuchten Produkte werden unter anderem in der Sanitär- und Heizungsinstallation, in industriellen Rohrleitungssystemen und im Baugewerbe eingesetzt. Die Einfuhren werden derzeit unter den TARIC-Codes 7307 19 10 35 und 7307 19 10 45 erfasst, wobei diese Codes nur zur Information dienen und nicht rechtlich bindend für die Betroffenheit der Waren sind.
Das Verfahren wurde auf Antrag des „Ad Hoc Defence Committee of Tube or Pipe Cast Fittings, of Malleable Cast Iron, of the European Union“ eingeleitet. Der Antrag enthielt Beweise, dass sich das Handelsgefüge nach Einführung der ursprünglichen Maßnahmen verändert habe. Anstelle der verzollten Ware mit Gewinde würde nun vermehrt die unverzollte Ware ohne Gewinde eingeführt und anschließend in der EU fertiggestellt.
Den vorgelegten Beweisen zufolge läge eine Umgehung vor, da der Wert der Teile aus China mehr als 60 % des Gesamtwertes der montierten Ware ausmache. Zudem betrage der durch die Montage erzielte Mehrwert weniger als 25 % der Herstellkosten. Diese Praxis würde die Wirkung der bestehenden Zölle untergraben und den EU-Wirtschaftszweig schädigen.
Welche Fristen laufen
Für betroffene Unternehmen sind sehr kurze Fristen zu beachten. Interessierte Parteien, wie zum Beispiel Einführer oder Verbände, müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung bei der Kommission melden.
Alle schriftlichen Stellungnahmen, ausgefüllte Fragebögen und sonstige Informationen müssen der Kommission innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Verordnung vorliegen. Unternehmen sollten daher zeitnah handeln, um ihre Rechte im Verfahren wahren zu können.
Wie ist der Ausblick und wie geht es jetzt weiter
Die Untersuchung wird innerhalb von neun Monaten abgeschlossen. Mit der Einleitung des Verfahrens wurde auch die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren angeordnet. Dies bedeutet, dass die Zollbehörden alle Einfuhren dieser Waren registrieren.
Sollte die Kommission eine Umgehung feststellen, können die Antidumpingzölle rückwirkend ab dem Datum der zollamtlichen Erfassung erhoben werden. Dies stellt ein erhebliches finanzielles Risiko für alle Unternehmen dar, die diese Produkte aus China importieren. Der Antidumpingzoll würde für alle betroffenen Waren gelten, unabhängig vom jeweiligen Lieferanten.
Unternehmen sollten umgehend prüfen, ob ihre Importe von dieser Untersuchung betroffen sind und alternative Beschaffungsquellen in Betracht ziehen. Aufgrund der Komplexität und der potenziell existenzbedrohenden Risiken wird eine sofortige rechtliche Beratung dringend empfohlen.
Dieser Artikel wurde am 27. September 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.