Donald Trump wurde in das Amt des 47. Präsidenten der USA eingeführt. Bereits vor dem Beginn seiner Amtszeit machte Trump einige Ankündigungen zu Strafzöllen auf Waren aus verschiedenen Staaten. Die Androhungen liegen bei Zöllen in Höhe von 10 bis 100%. Erste Einführungen von Zöllen könnten dabei kurz bevorstehen. Insbesondere deutsche Exporteure sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich rechtzeitig auf Zölle der USA einstellen.
Zölle gegen China
Besonders gegen die Volksrepublik China richteten sich einige Drohungen Trumps. Laut Medienberichten erwägte der Präsident vor seiner Amtseinführung, Sonderzölle in Höhe von 60% auf chinesische Importe in die USA zu erheben. Die Wachstumsrate Chinas würde durch solch eine Maßnahme laut Ökonomen halbiert, als Konsequenz befürchteten viele einen neuen Handelskrieg mit der Volksrepublik.
Seit der Amtseinführung kursieren die Zoll-Androhungen nur noch in abgeschwächter Form. Dennoch ist immerhin von Zöllen in Höhe von 10% auf Waren aus China die Rede. Als potenzielles Einführungsdatum gilt aktuell der 1. Februar.
Bereits während seiner ersten Amtszeit verhängte Trump im Juni 2018 Zölle in Höhe von 25% gegen China. Der Staat verhängte daraufhin ebenfalls Zölle auf Waren aus den USA.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um die einzige Maßnahme gegen Produkte aus China. Bereits seit Monaten werden in den USA Maßnahmen diskutiert, Massenimporte von chinesischen Internethändlern wie Temu oder Shein einzuschränken.
Temu ist ein chinesischer Versandhändler, der überwiegend Handel mit Waren im unteren Preissegment betreibt und diese üblicherweise über Luftfracht versendet. Die Bestellungen werden einzeln aus China verschickt. Durch den geringen Warenwert profitieren die Sendungen in vielen Ländern davon, von Zollgebühren ausgenommen zu sein. Neben Temu nutzen weitere chinesische Unternehmen die Freigrenze, darunter etwa auch der Modehändler Shein.
Diese Ausnahme ist in den sog. De-Minimis-Regeln definiert, die eine Zoll-Freigrenze von 800 Dollar erlauben. In der EU existiert eine ähnliche Regelung, hier gilt eine Zoll-Freigrenze in Höhe von 150 Euro.
In den USA sollen die De-Minimis-Regeln nun so verschärft werden, dass bestimmte Produkte chinesischer Händler nicht mehr darunter fallen. Solche Produkte könnten in den USA damit deutlich teurer werden. Der sich daraus ergebende Effekt ist nicht zu unterschätzen: Das Volumen von Sendungen, die von solchen chinesischen Unternehmen in die USA eingeführt werden, beträgt mittlerweile über eine Milliarde Sendungen pro Jahr.
Zölle gegen die EU
Auch gegen die EU wurde im Vorfeld der Amtszeit angekündigt, Zölle in Höhe von 10 bis 20% erheben zu wollen. Insbesondere die europäische Agrar- und Automobilindustrie solle dadurch belastet werden.
Die Pläne sind bislang unkonkret. Überraschenderweise waren potentielle Maßnahmen gegen die EU kein Gegenstand der ersten Reden Donald Trumps. Grund dafür könnte sein, dass die EU bereits zahlreiche Gegenmaßnahmen vorbereitet hat: Darunter sind neben Gegenzöllen auf US-Agrargüter auch Zölle auf Produkte von Unternehmen, die in den Wahlkreisen wichtiger Republikaner liegen. Inwiefern die Maßnahmen der USA und die entsprechenden Gegenmaßnahmen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Zölle gegen die EU gab es schon 2018, zur ersten Amtszeit Trumps. Die USA verhängten Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Die EU reagierte mit Zöllen auf Bourbon-Whiskey, Harley-Davidson-Motorrädern und Jeans.
Zölle gegen Kanada, Mexiko und andere Staaten
Konkreter sind die Zoll-Androhungen gegenüber den Staaten Mexiko und Kanada. Warenimporte in die USA aus diesen Ländern sollen mit Einfuhrzöllen in Höhe von 25% belegt werden. Auch hier steht als Einführungstermin der 1. Februar im Raum. Bisher bestehen mit den Staaten Freihandelsabkommen, weshalb Waren kaum mit Zöllen belegt werden. Eine Einführung von Zöllen angekündigter Höhe hätte daher schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen.
Noch höher sind die Zoll-Androhungen Trumps gegen die BRICS Staaten. Die BRICS Staaten, konkret Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika, sind ein Staatenverbund mit beträchtlichem Wirtschaftswachstum. Durch die Androhung der Zölle soll verhindert werden, dass sich der Staatenverbund durch eine eigene Währung unabhängiger vom US-Dollar macht.
Was für wirtschaftliche Konsequenzen sind zu erwarten?
Ökonomen rechnen bei einem Zollsatz von 10% auf deutsche Produkte mit einem Rückgang der deutschen Exporte um 15%. Einige Unternehmen reagieren bereits auf die angedrohten Zölle und füllen ihre Lagerbestände in den USA auf, um zumindest für die nächsten Monate konkurrenzfähig zu bleiben. Die Effekte dessen sind spürbar: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben sich die Kosten für den Seetransport eines 40-Fuß-Containers nahezu verdreifacht.
Konsequenzen für die EU können sich aber auch aus Strafzöllen der USA gegen China ergeben. Lohnt es sich für chinesische Unternehmen durch hohe Zölle nicht mehr, in die USA zu exportieren, droht eine Überschwemmung des europäischen Marktes mit chinesischen Produkten. Europäische Produkte würden so auch im Binnenmarkt an Konkurrenzfähigkeit verlieren. Alleine durch diesen Effekt könnte die EU dazu gezwungen werden, ebenfalls höhere Zölle zu erheben.
Was bedeuten die Änderungen für deutsche Exporteure?
Besonders die Zoll-Androhungen gegenüber der EU sollten von deutschen Exporteuren aufmerksam verfolgt werden. Sollten die USA die angedrohten Zölle umsetzen, könnte die deutsche Wettbewerbsfähigkeit in erheblichem Maße leiden. Deutschen Exporteuren blieben im wesentlichen drei Handlungsoptionen:
- Senkung der Gewinnmarge, um Zölle auszugleichen
- Aufschlag der Zölle auf die Preise für Verbraucher in den USA
- Ausbau eigener Standorte in den USA
In jedem Fall ist es deutschen Exporteuren angeraten, sich rechtzeitig auf US-Zölle einzustellen und die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
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Dieser Artikel wurde am 23. Januar 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.