Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung vom 15. Juli 2025 (Az. VII R 36/22) die Anforderungen an die Zollwertermittlung bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen präzisiert. Der BFH entschied unter welchen Bedingungen nachträgliche Preisanpassungen zu einer Neubewertung des Zollwerts führen können.

Hintergrund und Bedeutung der Entscheidung

Im Kern ging es um die Frage, ob und wann bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen zwischen verbundenen Unternehmen der ursprünglich angemeldete Zollwert nachträglich korrigiert werden kann. Der Fall betraf Wareneinfuhren aus den Jahren 2014 bis 2017, bei denen erhebliche Nachbelastungen aufgrund konzerninterner Verrechnungspreisanpassungen erfolgten. Gerade eine solche Fallkonstellation ist für Unternehmensgruppen, die international tätig sind, von hoher praktischer Bedeutung.

Zentrale Rechtsfragen und Entscheidungsgründe

Der BFH hebt das Urteil der Vorinstanz auf und stellt wichtige Grundsätze klar: Anders als das Finanzgericht München meint, schließt die zeitpunktbezogene Zollwertermittlung eine nachträgliche Korrektur nicht generell aus. Entscheidend ist vielmehr, ob die Verbundenheit der Unternehmen den Preis beeinflusst hat.

Entscheidend ist vielmehr, ob die Verbundenheit der Unternehmen den Preis beeinflusst hat.

Eine nachträgliche Preiserhöhung kann dabei durchaus ein Indiz für eine preisbeeinflussende Verbundenheit sein. Dies unterscheidet den Fall von Konstellationen mit nachträglichen Preissenkungen, die der BFH und der EuGH anders bewerten. Die Richter betonen, dass die Finanzgerichte die Frage der Preisbeeinflussung sorgfältig prüfen müssen.

Prüfungsanforderungen im Detail

Der BFH formuliert konkrete Anforderungen an die Prüfung der Preisbeeinflussung:

  1. Die vertraglichen Grundlagen müssen umfassend ermittelt werden, insbesondere hinsichtlich Margenvereinbarungen, Gewinnbeteiligungen und sonstiger preisrelevanter Faktoren
  2. Die Begleitumstände des Kaufgeschäfts sind zu würdigen
  3. Die Beweislast für die Unabhängigkeit der Preisgestaltung liegt beim Importeur

Praktische Bedeutung für Unternehmen und Berater

Das Urteil hat erhebliche Folgen für die Praxis innerhalb des Zollrechts. Unternehmen müssen ihre Verrechnungspreissysteme und deren zollrechtliche Auswirkungen sorgfältig überprüfen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Dokumentation der Preisfindung zu.

Für die Praxis bedeutet dies konkret:

Die Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen muss transparent und nachvollziehbar sein. Nachträgliche Preisanpassungen nach oben können die Anwendung der Transaktionswertmethode gefährden, weshalb eine vorausschauende Gestaltung der Verrechnungspreissysteme unter Berücksichtigung zollrechtlicher Aspekte empfohlen wird.

Weiterführende rechtliche Implikationen

Der BFH betont die Hierarchie der Zollwertermittlungsmethoden: Die Transaktionswertmethode hat weiterhin Vorrang, ist aber bei nachgewiesener Preisbeeinflussung durch Verbundenheit ausgeschlossen. In diesem Fall sind nachrangige Methoden anzuwenden.

Fazit und Ausblick

Die Entscheidung schafft mehr Klarheit bei der zollrechtlichen Behandlung konzerninterner Lieferungen. Sie verdeutlicht aber auch die hohen Anforderungen an die Dokumentation und Begründung der Preisgestaltung. Unternehmen sollten ihre Verrechnungspreissysteme und deren zollrechtliche Implikationen kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Zollverwaltung erhält durch das Urteil einen klaren Prüfungsrahmen für die Bewertung nachträglicher Preisanpassungen.

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Dieser Artikel wurde am 3. Februar 2026 erstellt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.