Die EU hat bekanntgegeben, dass sie eine neue Antidumpinguntersuchung betreffend der Einfuhren von Titandioxid (TiO2) mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet hat. Einfuhren der betroffenen Ware könnten sich damit schon bald erheblich verteuern und sogar komplett unwirtschaftlich werden. Unternehmer sollten sich informieren, ob sie betroffen sind.

Antrag des Wirtschaftszweiges der EU

Zur Einleitung von Antidumpinguntersuchungen ist in der Regel der Antrag im Namen des Wirtschaftszweiges der EU erforderlich. In diesem Fall erfolgte die Beantragung durch das Europäische Titan-ad-hoc-Bündnis (European Titanium Dioxide Ad Hoc Coalition, ETDC).

Ein Antrag gilt als im Namen des Wirtschaftszweiges der EU gestellt, wenn er von einem Zusammenschluss von in der EU ansässigen Herstellern eingereicht wird, der einen ausreichende großen Teil der gesamten Produktion in der EU auf sich vereint.

Untersuchte Ware

Bei der untersuchten Ware handelt es sich um Titandioxid mit der chemischen Formel TiO2. Erfasst ist der Soff in allen Formen, als Titandioxide oder in Pigmenten und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz, in allen Partikelgrößen.

Die Ware hat die CAS-Nummern 12065-65-5 und 13463-67-7.

Sie wird derzeit unter die KN-Codes ex 2823 00 00 und 3206 11 00 (TARIC-Codes 2823 00 00 10 und 2823 00 00 30) eingereiht.

Einsatz findet TiO2 derzeit als Lebensmittelzusatzstoff, weißes Farbpigment unter anderem in Süßwaren oder der Kosmetik, oder für die Herstellung von Farben und Lacken.

Dumpingbehauptung

Die ETDC behauptet in ihrem Antrag, aufgrund von nennenswerter Verzerrungen sei es nicht angemessen, die Inlandspreise und- kosten in der Volksrepublik China zu verwenden.

Dieser Artikel wurde am 16. November 2023 erstellt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.