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- Warum ist eine D&O Versicherung empfehlenswert?
- Welche Schäden werden von einer D&O Versicherung gedeckt?
- Wer schließt eine D&O Versicherung ab?
- Ist eine D&O notwendig, wenn bereits eine Berufshaftpflichtversicherung besteht?
- Worauf muss ich als Aufsichtsrats-, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer achten?
D&O ist eine auch im Deutschen gebräuchliche Abkürzung für die englische Bezeichnung Director and Officer. Im Deutschen wird diese Versicherung unter anderem auch als Vermögenshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter bezeichnet. Eine D&O Versicherung versichert das persönliche Haftungsrisiko von Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft. Sie deckt Vermögensschäden, die im Rahmen der Tätigkeit als Organmitglied aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. Teilweise beziehen sich D&O Versicherungen auch auf leitende Angestellte juristischer Personen.
Warum ist eine D&O Versicherung empfehlenswert?
Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften unbeschränkt und mit ihrem persönlichen Privatvermögen auf Schadensersatz im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung. Eine derartige Haftung kann sowohl im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft selbst als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten bestehen. Eine D&O Versicherung bietet Schutz vor einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz.
Welche Schäden werden von einer D&O Versicherung gedeckt?
Eine D&O Versicherung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von unbegründeten Haftpflichtansprüchen (Abwehrfunktion) und die Freistellung von begründeten Ansprüchen (Schadenausgleichsfunktion). Dies bezieht sich in der Regel nur auf die Inanspruchnahme für Vermögensschäden. Sach- und Personenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wer schließt eine D&O Versicherung ab?
D&O Versicherungen werden von Unternehmen für ihre Unternehmensleitung abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Das Unternehmen ist also Vertragspartner des Versicherers. Versichert werden allerdings nur die Organmitglieder und nicht das Unternehmen selbst. Diese Konstellation wird Versicherung für fremde Rechnung genannt (§§ 43 ff. VVG).
Ist eine D&O notwendig, wenn bereits eine Berufshaftpflichtversicherung besteht?
Obwohl eine Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls Vermögensschäden deckt, sind bei dieser gerade solche Schäden ausgeschlossen, die in Ausübung der Tätigkeit als Leiter, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied entstehen. Deswegen sollte für die Unternehmensleitung, trotz des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung, zusätzlich eine D&O Versicherung abgeschlossen werden.
Worauf muss ich als Aufsichtsrats-, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer achten?
Zunächst ist sicherzustellen, dass das Unternehmen überhaupt eine D&O Versicherung abgeschlossen hat. Der Abschluss ist freiwillig. Doch auch wenn eine solche Versicherung besteht, sind nicht alle Fälle der Pflichtverletzung abgedeckt. In der Regel sind Fälle der vorsätzlichen Schadensverursachung oder Pflichtverletzung und der wissentlichen Pflichtverletzung von dem Versicherungsschutz ausgenommen.
Außerdem ist auf einen eventuellen Selbstbehalt der versicherten Person, also des Organmitglieds, zu achten.