Dr. Tristan Wegner wurde im Artikel „Wann bei Cyberangriffen höhere Gewalt gilt“ vom Handelsblatt zitiert. In Frage steht, ob man sich nach einem Cyberangriff auf höhere Gewalt berufen kann, was vertragliche Verpflichtungen und auch Schadensersatzansprüche nach einem solchen Ereignis entfallen lassen könnte. Laut Dr. Wegner sind Cyberangriffe aber keine unvorhersehbaren Ereignisse, da Cyberkriminalität ein bekanntes Problem ist und es im jeweiligen Verantwortungsfeld eines Unternhemens liegt, sich vor solchen Angriffen zu schützen.
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