Die Firma Solarworld wurde von dem US-Unternehmen Hemlock auf mehr als 83 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt.

Grund dafür ist laut Presseberichten, die vermeintlich unberechtigte Nichtabnahme von Polysilizium. In dem Vertrag wurde ein fester Preis vereinbart. Als die Marktpreise aufgrund der chinesischen Subventionen in die Tiefe gingen, soll Solarworld versucht haben, aus dem Vertrag zu kommen.

Dr. Tristan Wegner hat zu derartigen Verträgen ein Interview im Handelsblatt gegeben. Rechtsanwalt Dr. Wegner zeigte die Konsequenzen eines negativen Urteils auf. Solarworld habe sich bislang darauf berufen, dass ein US-Urteil aufgrund von Kartellrechtsverstößen in Deutschland ohnehin nicht vollstreckbar sei. Wenn ein US-Urteil in wesentlichen Grundsätzen mit dem deutschen Recht unvereinbar ist, kann es gegebenenfalls zu einer Verweigerung eines Vollstreckungstitels kommen.

Dr. Wegner wird zitiert mit den Worten: „Aber verstoßen die Lieferverträge von Solarworld und Hemlock wirklich gegen europäisches Kartellrecht? Das kann ich mit den aktuell vorliegenden Informationen nicht erkennen. Weder kam es zu einem marktbeherrschenden Zusammenschluss noch dürfte Hemlock eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben.“

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