Welche Verpackungspflichten im kombinierten Verkehr bestehen, erklärt Dr. Tristan Wegner im aktuellen PackReport der Verpackungswirtschaft. Der kombinierte Verkehr zeichnet sich dadurch aus, dass verschiedene Transportmittel verwendet werden, um das Gut zum Bestimmungsort zu bringen. „Ist ein Transport im kombinierten Verkehr zu erwarten, so muss die Ware so verpackt sein, dass sie für die Besonderheiten eines jeden verwendeten Beförderungsmittels ausreichend verpackt ist und allen physikalischen Belastungen Stand hält. Den Absender trifft die Pflicht, sich über die zu erwartenden Einwirkungen auf den Transport zu informieren.“, so Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner.

Der Artikel ist in der Novemberausgabe 10/2015 des Packreports erschienen.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.