Welche Verpackungspflichten im kombinierten Verkehr bestehen, erklärt Dr. Tristan Wegner im aktuellen PackReport der Verpackungswirtschaft. Der kombinierte Verkehr zeichnet sich dadurch aus, dass verschiedene Transportmittel verwendet werden, um das Gut zum Bestimmungsort zu bringen. „Ist ein Transport im kombinierten Verkehr zu erwarten, so muss die Ware so verpackt sein, dass sie für die Besonderheiten eines jeden verwendeten Beförderungsmittels ausreichend verpackt ist und allen physikalischen Belastungen Stand hält. Den Absender trifft die Pflicht, sich über die zu erwartenden Einwirkungen auf den Transport zu informieren.“, so Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner.
Der Artikel ist in der Novemberausgabe 10/2015 des Packreports erschienen.
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