Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner wurde im Rahmen der DVZ-Telefonaktion zum Thema Umschlag interviewt und hat insbesondere Tipps zum Terminalumschlag gegeben. In dem Beitrag „Keine Haftung für Schäden beim Terminalumschlag“ erläutert er in der DVZ vom 12.09.2014 weswegen sich Terminalbetreiber und Verfrachter in der Vergangenheit von Landschäden oft freizeichnen konnten.
Ob dieses auch nach der Seerechtsreform Bestand haben wird, bleibt zu bezweifeln – jedoch findet diese auf die meisten Konnossemente ohnehin keine Anwendung, weil diese englisches Recht vorsehen.
Dieser Beitrag ist Teil des umfangreichen Artikels von Dr. Wegner zum Thema Umschlagsrisiken.
Den vollen Beitrag finden Sie in der DVZ vom 12. September 2014.
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