DVZ Telefonatkion Umschlag mit Dr. WegnerRechtsanwalt Dr. Tristan Wegner wurde im Rahmen der DVZ-Telefonaktion zum Thema Umschlag interviewt und hat insbesondere Tipps zum Terminalumschlag gegeben. In dem Beitrag „Keine Haftung für Schäden beim Terminalumschlag“ erläutert er in der DVZ vom 12.09.2014 weswegen sich Terminalbetreiber und Verfrachter in der Vergangenheit von Landschäden oft freizeichnen konnten.

Ob dieses auch nach der Seerechtsreform Bestand haben wird, bleibt zu bezweifeln – jedoch findet diese auf die meisten Konnossemente ohnehin keine Anwendung, weil diese englisches Recht vorsehen.

Dieser Beitrag ist Teil des umfangreichen Artikels von Dr. Wegner zum Thema Umschlagsrisiken.

Den vollen Beitrag finden Sie in der DVZ vom 12. September 2014.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.