Die Deutsche Emissionshandelsstelle kontaktiert Unternehmen direkt.
Säumige CBAM-Berichterstatter erhalten Aufforderungen mit engen Fristen. Die Sanktionen sind konkret: 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen.
Das Problem ist größer als gedacht. Drei von vier verpflichteten Unternehmen haben ihre Berichtspflicht nicht erfüllt.
Fünf Sofortmaßnahmen für betroffene Unternehmen
Registrierung im CBAM-Portal abschließen
Ohne Registrierung im CBAM-Übergangsregister können Sie keine Berichte einreichen. Die Anmeldung dauert mehrere Tage bis Wochen.
Prüfen Sie parallel Ihre Berechtigung als autorisierter Vertreter.
Importdaten systematisch durchleuchten
Kleinere Wareneingänge werden oft übersehen. Prüfen Sie alle KN-Nummern der betroffenen Warengruppen: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff.
Die Mengenschwellen sind niedriger als viele Unternehmen annehmen.
Lieferanten aus Drittstaaten kontaktieren
Sie benötigen Anlagen- und Emissionsdaten von Ihren Lieferanten. Diese Informationsbeschaffung dauert Wochen.
Starten Sie die Kommunikation sofort.
CBAM-Berichte im XML-Format erstellen
Die EU-Kommission akzeptiert nur das vorgeschriebene XML-Format. Manuelle Eingaben sind zeitaufwändig und fehleranfällig.
CBAM-Declarant Status prüfen
Ab 2026 können nur noch zugelassene CBAM-Declarants Waren importieren. Bei Überschreitung des 50-Tonnen-Schwellenwerts wird die Zulassung zur Importvoraussetzung.
Die Antragstellung dauert mehrere Monate.
Verschärfung der Regulierung steht bevor
Die EU-Kommission plant bis Ende 2025 eine erhebliche Ausweitung der CBAM-Regelungen. Grundstoffe aus der chemischen Industrie und Raffinerieprodukte stehen auf der Agenda.
Erleichterungen für säumige Unternehmen sind nicht geplant.
Die DEHSt nutzt ihre Ermessensspielräume strategisch. Unternehmen müssen „alle zumutbaren Anstrengungen“ nachweisen können, um Sanktionen zu vermeiden.
Pragmatisch handeln statt abwarten
CBAM-Compliance wird zur Grundvoraussetzung für den Import aus Drittstaaten. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern ab 2026 den kompletten Ausschluss vom Import.
Die hanseatische Lösung: Rechtssichere Strukturen aufbauen, bevor die Behörden vor der Tür stehen.
Dieser Artikel wurde am 24. September 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.