Der Handel mit dem Iran besteht seit vielen Jahren. Nachdem im Jahre 2006 aber auf UN- und EU-Ebene mehrere Sanktionsrunden gegen den Iran beschlossen wurden, kam der Handel stark ins Stocken. Jetzt ist die Lockerung der Sanktionen zu erwarten, die den Handel wieder beleben dürfte. Wir unterstützen Unternehmen, die planen, im Iran neues Geschäft zu beginnen oder alte Handelsbeziehungen wieder aufleben zu lassen.

Themenschwerpunkt: Geschäfte mit dem Iran

Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschlossen, diese Seite als Themenschwerpunkt – Geschäfte mit dem Iran – zu erstellen. Wir möchten an dieser Stelle über aktuelle Entwicklungen auf der Ebene der Sanktionen geben und zeitgleich Informationen liefern, was bei Geschäften mit dem Iran zu beachten ist.

Starke Kooperationen mit iranischen Partnerkanzleien

Wer den Markteintritt in dem Iran plant oder mit iranischen Unternehmen Geschäfte beginnen will, der benötigt im Regelfall auch die entsprechende Expertise zum islamischen Recht – und damit einen Partner vor Ort. O&W Rechtsanwälte unterhält enge Kontakte zu Anwaltskanzleien in den Iran und mit diesen eine Kooperation. So ist gesichert, dass im Zweifelsfalle auch die entsprechende Expertise vor Ort zur Verfügung steht. O&W stellt Kontakte zu den Korrespondenten her und berät deusche Unternernehmen allgemein zur Vertragsgestaltung.

Das iranische Rechtssystem

Das iranische Rechtssystem ist stark durch das islamische Recht (Scharia) geprägt. Dennoch beinhaltet es auch Elemente westlicher Rechtssysteme. Das iranische Recht wurde dabei insbesondere vom französischen, belgischen und schweizerischen Recht beeinflusst. Das Handelsrecht ist allerdings nur in geringen Teilen durch die Scharia geprägt, da in den 80er Jahren die Schariakonformität des Handelsrechtes weitgehend festgestellt wurde.

Das UN-Kaufrecht wurde vom Iran nicht ratifiziert.

Keine Zinsen im iranischen Recht

Dennoch gibt es im iranischen Recht einige Besonderheiten.

Vorsicht bei Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen

Sicherungsmittel im Iran

Investitionsschutz

Rechtsverfolgung

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Dieser Artikel wurde am 14. August 2015 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.