Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung 2026/1540 endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhr neuer Luftreifen aus Kautschuk aus China beschlossen. Die Entscheidung markiert einen einschneidenden Schritt im europäischen Reifenhandel und schützt gleichzeitig die europäische Reifenindustrie. Zuvor wurden die Einfuhr bereits zollamtlich erfasst. Ab dem 7. Juli 2026 treten die Maßnahmen endgültig in Kraft.
Ursache für die Maßnahmen
Die europäische Reifenindustrie stand seit einiger Zeit unter enormen Druck durch Hersteller aus Drittstaaten, insbesondere China, die ihre Ware innerhalb der EU zu extrem niedrigen Preisen verkaufen. Auf Antrag des Bündnisses gegen unfaire Reifeneinfuhren leitete die Kommission am 21. Mai 2025 erstmals Antidumpinguntersuchungen über die Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk ein. Der Antragsteller hatte zuvor hinreichende Beweise für das Vorliegen von Dumping und eine dadurch verursachte schwerwiegende Schädigung der europäischen Hersteller vorgelegt. Nach ihrer Sicht liegt der Verkaufspreis zahlreicher chinesischer Hersteller nicht nur unter dem Normalwert, sondern teilweise sogar unter den Produktionskosten.
Im November leitete die Kommission zusätzlich ein Antisubventionsverfahren ein. Dieses untersucht, ob chinesische Hersteller durch staatliche Beihilfe oder andere Fördermaßnahmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil erhalten. Zudem wurden ab Juli 2025 alle Einfuhren zollamtlich registriert.
Ergebnis der Antidumpinguntersuchungen
In ihrer Antidumpinguntersuchung kommt die Kommission schließlich zu dem Ergebnis, dass die niedrigen Preise der Reifen nicht Ergebnis des freien Marktes sind, sondern die Preise durch erhebliche staatliche Eingriffe künstlich niedrig gehalten werden. Dabei lagen alle Dumpingspannen deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze. Insbesondere angesichts der Menge und des Preises der Einfuhren sind die tatsächlichen Dumpingspannen für den Wirtschaftszweig der EU erheblich. Die Dumpingspanne bezeichnet die Differenz zwischen dem Preis, der auf dem Markt des Ausfuhrlandes bei normalen Markttransaktionen angesetzt wird, und dem tatsächlichen Ausfuhrpreis.
Insgesamt kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Wirtschaftszweig der Union eine bedeutende Schädigung erlitten hat. Dabei konnte auch der konkrete Zusammenhang zwischen der Schädigung und dem massiven Anstieg der Mengen der gedumpten Einfuhren aus China festgestellt werden.
Die EU möchte mit den Maßnahmen nun wieder faire Wettbewerbsbedingungen herstellen.
Betroffene Ware
Von den Maßnahme betroffen sind neue Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger, die ihren Ursprung in der Volksrepublik China haben. Dazu zählen Reifen für Pkw, Omnibusse und Lkw. Die Ware umfasst dabei eine Vielfalt von Reifen unterschiedlicher Typen und Größen. Derzeit wird sie unter den KN-Codes 4011 10 00 und 4011 20 10 eingereiht. Zahlreiche Parteien forderten die Ausklammerung verschiedener Reifentypen. Diese wies die Kommission jedoch alle zurück und beruft sich dabei insbesondere auf die Warendefinition.
Konkrete Maßnahmen
Nun werden endgültige Antidumpingmaßnahmen eingeführt, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweiges der Union durch gedumpte Einfuhren zu verhindern. Dabei ist die jeweilige Höhe des Zollsatzes stark davon abhängig, wie sehr das jeweilige Unternehmen bei den Untersuchungen kooperiert hat. Insgesamt kommt es zu Antidumpingzöllen bis zu 45,3 % für alle Einfuhren mit dem Ursprung in der Volksrepublik China. Bei den kooperierenden Unternehmen schwankt der Zollsatz extrem und liegt zwischen 4,3 % und 24,4 %.
Da die Waren bereits seit Juli 2025 zollamtlich erfasst werden, können Antidumpingzölle unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend erhoben werden. Diese Voraussetzungen sind jedoch laut Kommission nicht erfüllt.
Praktische Relevanz
Insgesamt gehört das Verfahren zu den derzeit bedeutendsten handelspolitischen Verfahren der EU im Industriesektor und könnte den europäischen Reifenmarkt grundsätzlich verändern. Dabei sind insbesondere folgende Marktfolgen zu erwarten:
- steigende Einfuhrkosten für chinesische Reifen
- Verlagerung von Produktionskapazitäten in Drittstaaten
- stärkere Investitionen chinesischer Hersteller in Produktionsstandorte außerhalb Chinas
- Veränderungen der Lieferketten und Beschaffungsstrategien europäischer Importeure
Damit sind die Maßnahmen vorwiegend relevant für chinesische Exporteure und Hersteller, EU-Importeure und Großhändler, denn der Import der betroffenen Ware wird durch die hohen Zölle systematisch unattraktiv. Zudem betrifft die Entscheidung europäische Reifenhersteller, die von den Antidumpingmaßnahmen profitieren.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
Betroffene Unternehmen können jetzt die folgenden Schritte einleiten:
- Lieferketten überprüfen: Betroffenheit feststellen und Hersteller dokumentieren
- Beschaffung diversifizieren: Alternative Lieferanten aus der EU oder anderen Ländern überprüfen
- Kosten neu kalkulieren: Auswirkungen der Antidumpingzölle auf Einkaufspreise und Margen berechnen
- Zoll– und Compliance-Prozesse anpassen: Sicherstellen, dass Warentarifierung und Ursprungsnachweise korrekt sind und an neue Anforderungen anpassen
Haben Sie Fragen zu Antidumpingzöllen oder benötigen Sie rechtliche Beratung im Zollrecht? Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen weiter.
Dieser Artikel wurde am 29. Juli 2026 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.