Die Anwälte von O&W beraten Werften beim Schiffsbau und bei der Schiffsreparatur.
Dazu gehören Vorbereitung und Verhandlung von Schiffsbauverträgen und Reparaturverträgen. Wir unterstützen Sie auch bei der Abwicklung dieser Verträge, seien Streitigkeiten im Hinblick auf die Abwicklung der Zahlung oder auch die Behandlung von Gewährleistungsfällen im Schiffsbau. Gerade Folgeschäden, die durch Mängel beim Schiffsbau hervorgerufen werden, können erhebliche finanzielle Verpflichtungen mit sich bringen.
Die Rechtsanwälte von O&W vertreten insofern Werften und Schiffseigner vor nationalen und Gerichten sowie in Schiedsverfahren in allen Fragen um das Werftrecht.
Ihr Ansprechpartner
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 Hamburg