Das Lagerrecht beschäftigt sich mit der gewerbsmäßigen Einlagerung von Gütern. Neben Transport und Umschlag der Güter, ist die Einlagerung ein wesentlicher Bestandteil der Logistik. Das Lagerrecht beschäftigt sich im Kern mit den Rechten und Pflichten aus einem Lagervertrag. Gerade an Standorten wie Hamburg, die einen Seehafen aufweisen, haben sich diverse Dienstleister angesiedelt, die die Lagerhaltung als Kerngeschäft anbieten.
Der Lagerhalter hat die Pflicht, die Ware ordnungsgemäß zu verwahren. Den Lagerhalter trifft eine sogenannte Obhutshaftung. Er muss für alle Beeinträchtigungen einstehen, die während der Einlagerung auftreten. Deswegen muss er das Gut ständig dahingehend untersuchen, ob Verschlechterungen auftreten. Das Lagerrecht ist mittlerweile im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert.
Wir beraten in allen Fragen rund um das Lagerrecht und die Lagerei, wie z.B.:
- Abschluss und Gestaltung von Lagerverträgen,
- Haftung des Lagerhalters / Haftungsbegrenzungen,
- Pfandrecht des Lagerhalters,
- Einzellagerung / Sammellagerung,
- Vergütungsansprüche des Lagerhalters,
- Hamburger Lagerhausbedingungen (HLB),
- Betriebsordnung der Bremer Lagerhausgesellschaft (BOB),
- Lagerversicherung,
- Haftungsversicherung des Lagerhalters,
- Streitigkeiten aus Lagerscheinen (Namenslagerscheine / Orderlagerscheine / Inhaberlagerscheine)
Wir beraten Sie gerne anwaltlich von unserem Standort in Hamburg aus zu allen Fragen rund um Lagerrecht und Lagerverträge. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl beim Abschluss und der Ausarbeitung eines Lagervertrages als auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Schadensfall. Dank unseres Standorts in Hamburg sind wir mit den Gegebenheiten der Logistikpraxis bestens vertraut.
Dieser Artikel wurde am 19. Juli 2012 erstellt. Er wurde am 15. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.