Seit den Huthi-Angriffen meiden führende Reedereien wie MSC, Maersk, CMA CGM und Hapag Lloyd das Rote Meer. Sie wählen stattdessen Routen um das Kap der guten Hoffnung. Diese Entscheidung führt zu zusätzlichen Reisezeiten von ein bis zwei Wochen. BP hat beispielsweise alle Passagen durch das Rote Meer temporär eingestellt, was den Transport von Öl, Flüssiggas und anderen Energieerzeugnissen betrifft.

Zusammenfassung

  • Führende Reedereien meiden das Rote Meer wegen Huthi-Angriffen und wählen stattdessen Routen um das Kap der guten Hoffnung, was zu weiteren Reisezeiten von ein bis zwei Wochen führt.
  • Versicherungen verlangen hohe Prämien für die Passage durch den Golf von Aden oder bieten keinen Schutz mehr. Reedereien haben Notfallzuschläge eingeführt.
  • Die Umgehung des Roten Meeres bedeutet längere Transitzeiten und erhöhte Treibstoffkosten, die auf die Verladerseite umgelegt werden.
  • Unternehmen müssen zusätzliche Kosten prüfen und schnell handeln, insbesondere wenn eine Reederei die Ware im nächstgelegenen Hafen entlädt. Dies könnte zu weiteren Kosten und möglichen Zollfristen führen.

Folgen für die Versicherungs- und Reedereibranche

Versicherungen bieten entweder keinen Versicherungsschutz mehr oder verlangen hohe Prämien für die Passage durch den Golf von Aden.

Reedereien haben Notfallzuschläge eingeführt, um die Mehrkosten auf Verlader umzulegen.

Die französische Reederei CMA CGM hat darüber hinaus die Klausel der höheren Gewalt aktiviert. In solchen Fällen können Reedereien die Ware im nächstgelegenen Hafen entladen, wodurch Unternehmen für den Weitertransport selbst aufkommen müssen.

Infografik mit Schiffsrouten um das Rote Meer, Transitzeiten und Kostensteigerung.

Auswirkungen der Routenänderung auf die Wirtschaft

Die Umgehung des Roten Meeres zwingt Unternehmen zu längeren Transitzeiten, was bedingt, dass mehr Schiffe benötigt werden, um die gleiche Kapazität in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen.

Die Reedereien sehen sich mit erhöhten Treibstoffkosten konfrontiert, die letztendlich auf die Verladerseite umgelegt werden.

Verlängerte Transitzeiten und ihre Konsequenzen

Mit der neuen Route um das Kap der guten Hoffnung verlängern sich die Transitzeiten um bis zu zwei Wochen. Dieser bedeutende Zeitverlust verursacht Verzögerungen und beeinträchtigt die Einhaltung von Linienfahrplänen.

Um diesen finanziellen Druck abzufedern, führen sie sogenannte Emergency Peak Season Surcharges (PSS) ein. Obwohl diese Zuschläge aktuell nicht zu extremen Preisspitzen wie in der Corona-Zeit führen, ist eine Kostensteigerung für die Verladerseite unvermeidlich.

Prüfung und Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen

Unternehmen müssen jetzt aktiv werden und prüfen, ob Reedereien zusätzliche Kosten rechtens auf sie umlegen. Dabei ist zu klären, ob die Reederei im Falle höherer Gewalt oder durch die Einführung von Notfallzuschlägen die Kostenübernahme einfordern kann. Besonders wenn die Ware bereits unterwegs ist, besteht Handlungsbedarf.

Ist die Buchung über einen Spediteur erfolgt, sollten die spezifischen Bedingungen der Buchung eingesehen werden. Hier gilt es herauszufinden, ob und welche zusätzlichen Kosten möglicherweise noch geltend gemacht werden können. Es ist entscheidend, sich schnell zu informieren und zu reagieren, um weitere Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.

Liegt der Fall vor, dass eine Reederei die Ware im nächstgelegenen Hafen entlädt, müssen Unternehmen umgehend den Weitertransport organisieren. Es drohen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch Zollfristen könnten ins Spiel kommen. Hierbei ist schnelles Handeln gefragt, um finanziellen Schaden zu minimieren.

Die aktuelle Lage erfordert eine genaue Überprüfung der Sachlage und eine prompte Reaktion auf die sich ändernden Umstände. Unternehmen sind gut beraten, ihre Rechtsposition zu kennen und proaktiv zu handeln, um sich vor unerwarteten Mehrkosten zu schützen.

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Dieser Artikel wurde am 22. Dezember 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.