Sollten Sie auch für den Transport auf einer deutschen Autobahn Maut gezahlt haben, wurden Ihnen wahrscheinlich die Kosten der Verkehrspolizei berechnet.

Haben Sie in den letzten Jahren ein Gebührenbescheid eines Bundeslandes erhalten oder eine Rechnung der Toll-Collect GmbH bezahlt, in welcher gerade diese Kosten enthalten waren, können Sie diese zurückfordern.

Verjährung droht

Machen Sie Ihre Ansprüche noch bis zum, 31.12.2020 geltend. Ansonsten droht Ihnen die Verjährung

Maut zurückfordern

  • EuGH-Urteil: Maut-Berechnung in Deutschland fehlerhaft.
  • Ansprüche der Spediteure: Hohe Rückforderungen möglich! Zu viel gezahlte Maut kann zurückgefordert werden!
  • Höhe der Rückforderung: bis zu 6 % der Mautforderungen
  • Verjährung droht: Ansprüche noch bis zum 31.12.2020 geltend machen.
  • Was Sie tun können: Unsere Anwälte von O&W Rechtsanwälte holen für Sie die zu viel gezahlte Maut zurück!
  • Was Sie jetzt tun sollten: Rufen Sie uns an und erhalten eine kostenlose Erstberatung! https://www.owlaw.de/anrufen/

Wie viel können Sie zurückfordern?

Nach der Entscheidung des EuGH können Sie die Kosten der Verkehrspolizei zurückfordern, die Ihnen fälschlicherweise auferlegt wurden.

Um wie viel es sich dabei genau handelt, hängt vom Einzelfall ab. Die Kosten der Maut werden anhand eines Wegkostengutachtens festgesetzt. Aus diesem ergibt sich dann auch die Höhe der Kosten für die Verkehrspolizei.

Im Regelfall entfallen mindestens 4 Prozent der Mautkosten auf die Verkehrspolizei. In der Entscheidung des EuGH lagen diese sogar bei bis zu 6 %.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Sind Sie Transportunternehmer mit Sitz im Inland oder Ausland und haben seit dem 01.01.207 Maut in Deutschland gezahlt?

Dann stehen Ihnen Ansprüche auf Rückforderung eines Teils der Maut zu. Dies gilt sowohl dann, wenn Sie die Maut an die Bundesrepublik direkt oder an eine Toll Collect GmbH gezahlt haben.

Ansprüche vor dem Jahr 2017 sind verjährt. Die Ansprüche aus dem Jahr 2017 verjähren bis zum 31.12.2020.

Handeln Sie also jetzt, um Ihre zu viel gezahlte Maut zurückzuerhalten.

Zu viel Maut gezahlt?

Unsere Anwälte aus dem Bereich Spedition und Transport unterstützen Ihr Unternehmen bei der Rückforderung der von Ihnen zu viel gezahlten Maut.

Auftraggeber sollten ihre Frachtführer haftbar halten

Sollten Sie als Auftraggeber eine Sendung per LKW haben befördern lassen, hat Ihnen Ihr Frachtführer sehr wahrscheinlich die Maut als Auslage berechnet.

Durch die Entscheidung des EuGH fällt der Rechtsgrund für diese Auslage weg.

Sie können daher von Ihrem Frachtführer einen Teil der als Auslage gezahlten Maut zurückfordern.

Ebenso sollten Spediteure darauf achten, dass diese ihrerseits an ihre Subunternehmer herantreten. Tun Sie dies nicht, müssten Sie an Ihren Auftraggeber einen Teil der Maut zurückerstatten, ohne dass Sie diese von Ihrem Subunternehmer zurückerhalten. Haben Sie die Maut nicht direkt gezahlt, sondern nur als Auslage Ihres Subunternehmers zu tragen gehabt, steht Ihnen kein eigener Erstattungsanspruch gegen den Staat zu.

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Was hat der EuGH genau entschieden?

Der EuGH hat am 28.10.2020 über die Berechnung der Maut der Bundesrepublik Deutschland entschieden.

Vorausgegangen war die Klage eines Spediteurs gegen das Land Nordrhein-Westfalen gegen die Auferlegung von den Kosten für die Verkehrspolizei im Wege der Maut. Das Verwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat diese Frage weiter an den EuGH geleitet. Der EuGH hat sich dabei mit der Frage befasst ob die Verordnung 1999/60 die Auferlegung von Kosten der Verkehrspolizei auf den Spediteur im Wege der Maut zulässt.

Nach der Verordnung 1999/60 Art. 7 Abs. 9 lassen sich im Wege der Maut lediglich die Kosten für den Bau, den Betrieb und den Ausbau des jeweiligen Verkehrswegnetzes auf den Spediteur abwälzen. Der EuGH musste sich also mit der Frage befassen, ob die Kosten der Verkehrspolizei als Betriebskosten des Verkehrswegenetzes zu verstehen sind.

Dies lehnte der EuGH ab. Die Verkehrspolizei sei Ausfluss der Verantwortung des Staates im Wege seiner öffentlichen Gewalt und nicht des Betriebes des Verkehrsweges, so der EuGH. Der EuGH entschied damit das rechtswidrig sei, diese Kosten im Wege der Maut auf den Mieter abzuwälzen. Die Verordnung 1999/60 würde genau dies verhindern.

Was Sie jetzt tun müssen!

Machen Sie Ihre Ansprüche noch bis zum 31.12.2020 geltend und holen Sie sich bis zu 6 % der gezahlten Maut zurück!

Unsere Anwälte aus dem Bereich Spedition und Logistik setzen für sie ihre Ansprüche gegen den Staat oder die Toll-Collect GmbH durch. Ebenso beraten wir gerne Spediteure und Auftraggeber bei der Rückforderung der von Frachtführern verauslagten Maut.

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Rufen Sie uns gerne an und sie erhalten eine kostenlose Erstberatung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles.

Dieser Artikel wurde am 27. November 2020 erstellt. Er wurde am 14. Dezember 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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