Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 59-jährigen Geschäftsmann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann hatte über Jahre hinweg systematisch Elektronikbauteile unter Umgehung von EU-Sanktionen nach Russland exportiert. Seine mitangeklagte ehemalige Lebensgefährtin erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Beihilfe.

Systematische Lieferung von sanktionierten Gütern

Der Verurteilte verkaufte zwischen Januar 2020 und Mai 2023 in insgesamt 54 Fällen Elektronikbauteile im Wert von über 800.000 Euro an russische Unternehmen. Die Bauteile wurden laut Gericht militärisch genutzt, insbesondere für den Bau von Drohnen. Um die Exportkontrollen zu umgehen, verwendete der Angeklagte gefälschte Endnutzererklärungen und verschleierte durch Scheinempfänger in Drittstaaten die tatsächliche Lieferung nach Russland.

Die Bauteile wurden laut Gericht militärisch genutzt, insbesondere für den Bau von Drohnen.

Komplexes Firmennetzwerk zur Verschleierung

Der Angeklagte baute für seine illegalen Geschäfte ein komplexes Netzwerk auf. Neben seinem Einzelunternehmen gründete er im Dezember 2021 die W. GmbH. Zudem veranlasste er seine Lebensgefährtin zur Gründung der N. GmbH, die als Einkäuferin der später exportierten Waren fungierte. Nach Beginn des Ukraine-Kriegs wurden die Lieferungen über Scheinfirmen in Hongkong, Kasachstan, Kirgisistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgewickelt, um die verschärften Sanktionen zu umgehen.

Militärische Verwendung für Drohnenbau

Die gelieferten Elektronikbauteile wurden nach Überzeugung des Gerichts von der russischen Firma T. LLC für die Produktion militärischer Drohnen verwendet, darunter der Typ ORLAN-10, der von russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzt wird. Dies ergab sich aus aufgefundenen Dokumenten und der Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Erhebliche rechtliche Konsequenzen

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 217.000 Euro gegen den Hauptangeklagten und knapp 667.000 Euro gegen die W. GmbH an. Die mitangeklagte ehemalige Lebensgefährtin kam mit einer Bewährungsstrafe davon, da sie nach Überzeugung des Gerichts von der militärischen Verwendung der Bauteile keine Kenntnis hatte.

Praxisrelevanz des Urteils

Das Urteil zeigt die erheblichen strafrechtlichen Risiken bei Verstößen gegen EU-Sanktionsvorschriften. Besonders die systematische Verschleierung der tatsächlichen Warenempfänger und die Verwendung von Tarnfirmen wurden vom Gericht als strafschärfend bewertet.

Unternehmen müssen bei Exporten in Drittländer besonders sorgfältig prüfen, ob die Waren tatsächlich für den angegebenen Endverwender bestimmt sind oder ein Risiko der Umgehung von Sanktionen besteht.


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Dieser Artikel wurde am 29. Januar 2026 erstellt.

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  • Dr. Tristan Wegner

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.