Am 6. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein praxisorientiertes Hinweispapier, das Hersteller und Händler von CNC‑Fräs‑ und Drehmaschinen explizit in den Blick nimmt. Hintergrund ist die verstärkte Risikoabwägung durch EU‑Sanktionen, die darauf abzielt, die Umgehung von Exportverboten (insbesondere an die russische Rüstungsindustrie) zu erschweren.
Warum genau sind CNC‑Maschinen im Fokus?
CNC‑Fräs‑ und Drehmaschinen sind zentrale Komponenten für die Herstellung moderner Waffensysteme, darunter Panzer, Raketen, Drohnen und Flugzeugteile. Die EU hat deshalb bereits seit 2022 ihre Ausfuhr nach Russland verboten. Neu hinzugekommen sind seit dem 20. Mai 2025 auch Beschränkungen für Ersatzteile und Komponenten. Ein illegitimer Export erfolgt oft über Drittstaaten, Tochtergesellschaften oder verschleierte Lieferketten.
Zentrale Inhalte des Hinweispapiers
- Risikobasierte Due–Diligence
Unternehmen müssen „Red Flags“ bei Geschäftskontakten identifizieren und streng prüfen. Darunter fallen z. B. ungewöhnliche Anfragen, fehlendes Know‑How oder dubiose Finanzierungsstrukturen. - Technische und vertragliche Kontrollen
- Verpflichtende Erstmontage und regelmäßiger Serviceeinsatz zur Überwachung des Maschinenverbleibs
- Mechanismen zur Rücknahme von Ersatzteilen, um Sekundärmärkte in Drittstaaten zu verhindern
- Meldepflicht bei Verdachtsfällen
Verdachtsmomente, etwa durch ungewöhnliche Ersatzteilanfragen, sind dem BAFA zu melden; das BMWK-Hinweispapier verweist auf eigene E‑Mail‑Kanäle für Hinweise.
Auswirkungen auf Unternehmenspraxis
Unternehmen in der CNC‑Branche sollten ihre Exportkontrollsysteme um folgende Elemente ergänzen:
- Enhanced Screening‑Mechanismen: gezielte Hintergrundprüfungen neuer Geschäftspartner, inklusive geopolitischer Risikofaktoren.
- Standortkontrolle via Vertragsklauseln: Garantieverpflichtungen und Audit‑Rechte zum physischen Verbleib der Maschinen.
- Lieferketten‑Aufmerksamkeit: Verstärkte Kontrolle der Lieferwege durch Ersatzteile, separate Identifizierung von „kritischen Komponenten“.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick
Das Hinweispapier verankert sich in:
- EU‑Verordnung Nr. 833/2014 (Sanktionen gegen Russland),
- EU‑Verordnung Nr. 821/2021 (Dual‑Use‑Güter),
- EU‑Richtlinie 2024/1226 belegt grob fahrlässige Verstöße mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Verstöße gegen die Pflichten zur Sorgfalt und Dokumentation können neben Genehmigungsablehnungen auch straf- und bußgeldrechtliche Folgen haben.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Im Ergebnis empfiehlt sich:
- Compliance Check‑Up: Überprüfen Sie bestehende Exportgenehmigungen und Verträge auf Standort‑ und Rückgabeklauseln.
- Intensivierte Mitarbeiterschulung: Fokus auf Erkennung von „Red Flags“ und korrektes Mapping von Ersatzteilanfragen.
- Technische Nachverfolgbarkeit: Einführung von Systemen zur physischen Verortung der Maschinen, etwa durch digitale Etiketten oder GPS-Tools.
- Proaktive Meldekultur: Einrichtung eines internen Prozesses zur sofortigen Weiterleitung von Verdachtsfällen an BAFA.
Fazit
Das BMWK‑Hinweispapier setzt ein deutliches Signal: CNC‑Fräs‑ und Drehmaschinen stehen im Zentrum exportkontrollrechtlicher Aufmerksamkeit. Unternehmen müssen ihre Compliance‑Prozesse substanziell stärken: In erster Linie bei Risikodialog, technischer Kontrolle und Dokumentation. Nur so lassen sich notwendige Geschäftsbeziehungen fortführen, ohne in rechtliche Konflikte mit dem geltenden EU‑Sanktions- und Dual‑Use‑Regime zu geraten.
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Dieser Artikel wurde am 8. Juli 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.