Russlandsanktionen: Neue BAFA Compliance-Vorgaben

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 21.05.2025 neue Vorgaben veröffentlicht, was es im Rahmen der Compliance-Bemühungen von Unternehmen hinsichtlich der Russlandsanktionen als erforderlich betrachtet. Unternehmen sollten sich mit den Empfehlungen des BAFA beschäftigen, um eine hinreichende Compliance-Struktur aufzubauen und unerkannte Russland-Verbindungen zu vermeiden. Die Gefahr von Strafen und Bußgeldern kann so deutlich reduziert werden.

BAFA verschärft die Erwartungen an Unternehmen

Im Fokus der Empfehlungen des BAFA stehen dabei zwei Kernbereiche:

  1. Die Identifizierung und Analyse von Risiken, denen Unternehmen im Außenhandel ausgesetzt sind, um Umgehungsversuche frühzeitig zu erkennen
  2. und die Erfüllung konkreter Sorgfaltspflichten durch den Aufbau eines innerbetrieblichen Exportkontrollprogramms

Vermeidung von Sanktionsumgehung: Risiken kennen und bewerten

Zunächst ist es essenziell, die Risiken im Außenwirtschaftsverkehr zu erkennen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Erst wenn die Risiken identifiziert und verstanden sind, können geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Sanktionsumgehung entwickelt und angewendet werden.

Das BAFA fordert eine strategische Risikoanalyse mit Fokus auf:

  • Produkte: Gibt es Güter mit hohem Missbrauchspotenzial?
  • Handelspartner: Gibt es Auffälligkeiten in der Eigentümerstruktur oder Historie?
  • Lieferwege: Deuten Umwege oder Routenänderungen auf Verschleierung hin?
  • Transaktionen: Stimmen Zahlungswege und Mengen mit der behaupteten Verwendung überein?

Diese Analyse soll regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dies gilt insbesondere bei neuen Geschäftspartnern, neuen Produkten oder geänderten Handelsrouten.

ICPs als Werkzeug zur Risikovermeidung

Um diesen Risiken zu begegnen, erwartet das BAFA von Unternehmen die Umsetzung eines innerbetrieblichen Exportkontrollprogramms (ICP). Dieses soll sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse im Umgang mit sensitiven Gütern gesetzeskonform gestaltet sind und Sanktionsumgehungen frühzeitig verhindern.

Die Umsetzung eines solchen ICP ist nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen, um die Sorgfaltspflichten zu wahren. Es gibt eine Struktur für ein System zur Risikovermeidung vor.

Welche Kernelemente ein ICP beinhalten sollte

Das BAFA benennt folgende Kernelemente für eine effektive innerbetriebliche Exportkontrolle:

  • Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle
  • Risikoanalyse
  • Aufbauorganisation/ Verteilung von Zuständigkeiten / Berichtswege
  • Personelle und technische Mittel sowie sonstige Arbeitsmittel
  • Ablauforganisation
  • Führen von Aufzeichnungen und Aufbewahrung von Unterlagen
  • Personalauswahl, Schulungen und Sensibilisierungen
  • Prozessbezogene Kontrollen / Systembezogene Kontrollen (ICP-Audit) / Korrekturmaßnahmen /
  • Hinweisgebersystem
  • Physische und technische Sicherheit

Haben Sie Fragen zu Sanktionsmaßnahmen? Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

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Dieser Artikel wurde am 24. Juni 2025 erstellt.

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  • Dr. Tristan Wegner

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.