Greift die AWV-Meldepflicht bei Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum oder diversen Altcoins? Der Handel mit Kryptos kann eine AWV-Meldepflicht auslösen, wenn der Gegenwert mehr als 12.500,- € beträgt. Wird diese nicht beachtet, droht ein Bußgeld.

Bislang war ungeklärt, ob eine Meldepflicht für die Übertragung von Kryptos ab 12.500,- € besteht.

Grundlagen der AWV-Meldepflicht für Kryptowährungen

Beim Handel mit Kryptowährungen müssen bestimmte Transaktionen der Bundesbank gemeldet werden. Dies gilt besonders beim Umtausch von Kryptowährungen in traditionelles Fiatgeld. Die Meldepflicht betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.

Wichtige Meldepflichtige Transaktionen:

Die Anbieter von Kryptobörsen sind im Regelfall im Ausland ansässig. Deswegen ist die Meldepflicht im Regelfall gegeben.

Umfang der Meldepflicht bei Kryptos

Unklar war bislang, welche Krypto-Transaktionen davon meldepflichtig ist. Nunmehr hat die Bundesregierung Klarheit geschafft und zwar auch für die Vergangenheit. Die Bundesregierung hat im Oktober 2024 einen neuen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, in dem deutlich geregelt wird, dass die Übertragung von Kryptowerten meldepflichtig ist.

Damit hat sie beiläufig auch klargestellt, dass nicht gemeldete Krypto-Transaktionen in der Vergangenheit bußgeldbewährte Verstöße sind.

In dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung heißt es:

§ 67 (1) AWV:
Inländer haben der Deutschen Bundesbank […] Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, [die sie von Ausländern oder an Ausländer erbringen].

(3) Als Zahlung gilt ferner:
[…]
2. die Übertragung von Kryptowerten im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes.

Dabei wird sogar klargestellt, dass dieses keine „neue“ Meldepflicht ist. Vielmehr sei die Übertragung von Kryptowerten immer schon meldepflichtig gewesen.

Verstöße wegen Übertragung von Kryptos in der Vergangenheit

Damit ist nun aber auch klargestellt, dass Krypto-Transaktionen in der Vergangenheit Verstöße gegen die Meldepflicht klarstellen. Wer in den letzten drei Jahren Krypto-Transaktionen über 12.500,- € getätigt hat, sollte nun kurzfristig handeln und noch eine Selbstanzeige prüfen.

Verordnungsentwurf aus Oktober 2024: „Auch bisher waren Transaktionen in Kryptowerten bereits als Zahlungen im Sinne von § 67 AWV anzusehen und entsprechend zu melden. Eine neue Meldepflicht entsteht deshalb nicht.“

Die Bundesregierung hat dabei nicht definiert, was genau als Krypto-Transaktion gilt. Es heißt lediglich:

„[…] die Übertragung von Kryptowerten […]“

Insofern hat die Bundesregierung bedauerlicherweise nicht klargestellt, ob die Übertagung von einem eigenen Wallet auf ein anderes eigenes Wallet ausgenommen ist oder nicht.

Ebenso hat die Bundesregierung nicht klargestellt, ob es auf die einzelnen Übertragungen ankommt, oder auf eine monatlich gesammelte Betrachtung. Hier vertreten unterschiedliche Bundesbankmitarbeiter immer noch unterschiedliche Auffassungen.

Insofern ist nun nur klargestellt, dass Krypto-Transaktionen meldepflichtig sind. Bei den Details besteht weiterhin Rechtsunsicherheit.

Einzahlungen auf CEX-Börsen

Auch die Einzahlung von Geld auf eine Kryptobörse im Ausland von über 12.500 EUR kann die AWV-Meldepflicht auslösen. Denn ein wirkliches Konto, existiert bei diesen Börsen nicht, sodass eventuell kein reiner Kontoübertrag vorliegt. Hier ist derzeit noch vieles ungeklärt.

Melde-Kennzahlen für Krypto-Übertagungen

Dazu wurden auch neue Kennzahlen eingeführt, damit Transaktionen von Kryptos umfassend erfasst werden können:

Krypto-TransaktionKennzahl für die Meldepflicht
Kryptowerte und digitale Vermögenswerte ohne korrespondierende Verbindlichkeit804
Ausländische Kryptowerte und digitale Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten814
Inländische Kryptowerte und digitale Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten824
Nonfungible Token (NFT)834
Übersicht Meldekennzahlen Kryptos

Vorgehen bei vergessenen Meldungen von Krypto-Transaktionen

Krypto-Investoren, die

sollten also eine AWV-Meldung prüfen. Haben sie das in der Vergangenheit nicht getan, so bietet sich ggf. eine Selbstanzeige an, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Sprechen Sie gerne mit unseren Anwälten darüber.

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Dieser Artikel wurde am 23. September 2023 erstellt. Er wurde am 09. November 2024 aktualisiert

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