Das Halten einer Yacht kann sehr teuer sein. Um diese Kosten zu senken, denken viele Eigner darüber nach, die Motor- oder Segelyacht gemeinsam zu halten.
Doch was gibt es dabei zu beachten? Insbesondere kommen Fragen über die Nutzung, den Betrieb und die Instandhaltung auf. Welche Rechtsform ist für die Gründung einer Eignergemeinschaft außerdem zu empfehlen?
Wollen Sie eine Eignergemeinschaft gründen?
Sprechen Sie gerne unsere Rechtsanwälte aus dem Yachtrecht an. Wir prüfen die Angelegenheit schnell und umfassend für Sie.
Was ist eine Eignergemeinschaft?
Unter einer Eignergemeinschaft versteht man jeden Zusammenschluss mehrerer Personen zum gemeinsamen Halten und Ausüben des Eigentums einer Yacht.
Welche Rechtsform kommt dafür in Betracht?
Mitunter kommen hier verschiedene Möglichkeiten in Frage:
- Eignergemeinschaft (Miteigentümer)
- Eignergesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Verein
Unterschied zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft
Bei der Gemeinschaft liegt der überwiegende Vorteil darin, dass der Eigner über seine Anteile an der Yacht grundsätzlich frei verfügen kann. Er kann also beispielsweise seinen Anteil an der Motor- oder Segelyacht jederzeit verkaufen.
Im Rahmen der Eignergesellschaft gründen die Miteiger meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bei dieser müssen Entscheidungen grundsätzlich gebunden, das heißt gemeinsam, getroffen werden. Die übrigen Gesellschafter müssen beispielsweise dem Verkauf der Anteile an der Yacht zustimmen.
Wenn mehr als 7 Personen an einer der Gemeinschaft beteiligt sein sollten, kann sich die Gründung eines Vereins lohnen.
Eine Empfehlung, welche Rechtsform die beste ist, lässt sich pauschal nicht treffen. Vielmehr sollte die Rechtsform den individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Inhalt der Eignergemeinschaft und Eignergesellschaft
Zu dem Inhalt der Eignergemeinschaft oder -gesellschaft gibt es eine Vielzahl an Fragen.
Mitunter kommt es auch folgende Fragen für einen reibungslosen Ablauf an:
- Wie sind die Kosten für die Anschaffung verteilt?
- Wer darf die Yacht wann und wie nutzen?
- Wie sind die Instandhaltungskosten zu verteilen?
- Wer haftet bei Schäden an der Yacht, die nur durch ein Mitglied der Gemeinschaft oder -gesellschaft verursacht hat?
- Können weitere Eigner aufgenommen werden und wie verhält es sich, wenn ein Eigner aus der Gemeinschaft ausscheiden möchte?
- Kann ich die Motor- oder Segelyacht verchartern?
Die Eigner können den Inhalt einer Gemeinschaft oder Gesellschaft grundsätzlich individuell bestimmen.
Dieser kann beispielsweise die Anschaffung, die Nutzung, die Instandhaltung oder auch den Betrieb der Motor- oder Segelyacht betreffen.
Praxistipp
Alle Fragen rund um die Eignergemeinschaft oder -gesellschaft sollten schriftlich im Vertrag fixiert werden. Außerdem sollten die Eigner den Vertrag bereits vor der Anschaffung schließen.
Die Vielzahl an wichtigen Entscheidungen macht das Aufsetzen eines individuellen Vertrages nahezu unentbehrlich.
Wenn Sie einen Vertrag aufsetzten wollen, beraten wir Sie gerne bei der Erstellung und weiteren Fragen rund um dieses Thema.
Dieser Artikel wurde am 30. Dezember 2020 erstellt.