Ein Brand auf der Yacht ist schnell ausgebrochen. Dies kann verheerende Folgen haben.

Angefangen bei Teilbeschädigung bis zum Totalverlust der Yacht. Als Eigner sollten Sie schnell handeln, um ungewollte Folgen abzuwenden.

Wir beraten Sie insbesondere dazu,

Ist ihre Yacht in einen Brand verwickelt worden?

Sprechen Sie gerne unsere spezialisierten Anwälte aus dem Yachtrecht unter +49 40 369615-0 an. Wir helfen Ihnen insbesondere bei der Frage, ob ein Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen besteht.

Feuer auf der Yacht verhindern

Ein Brand kann sowohl bei einem Segeltörn, als auch im Winterlager entstehen.

Häufigsten Brandursachen:

  • Kabelbrand: Insbesondere in alten Motor- oder Segelyachten sind mitunter keine ausreichenden Kabel oder Sicherungen verbaut, wodurch vielfach Kabelbrände entstehen
  • Feuer durch Überhitzung: Hitze durch einen überlasteten Motor kann durchaus einen Brand entfachen
  • Falscher Umgang mit brennbaren Mitteln: Gasflaschen im Winterlager oder beim Kochen an Bord
  • Brandstiftung: Häufig sind Yachten im Winterlager von Brandstiftung betroffen

Die Verhinderung des Brandes ist nicht immer möglich.

Der Eigner kann jedoch beispielsweise folgende Sicherungsvorkehrungen treffen, um rechtzeitig gewarnt zu werden oder um bereits die Entstehung des Brandes zu verhindern:

Was ist bei einem Brand zu beachten?

Die Maßnahmen zur Verhinderung der Brände sind nicht immer ausreichend.

Kommt es dennoch zu einem Brand, sollten Sie folgendes beachten:

Wichtig: Versuchen Sie nicht um jeden Preis Ihre Yacht zu retten! Bringen Sie sich und Ihre Crew bei Lebensgefahr unbedingt in Sicherheit!

An Bord sollte sich in jedem Fall geeignete Löschmittel befinden! Dazu zählen beispielsweise Löschdecken und Feuerlöscher.

Nicht jeder Feuerlöscher ist für jede Art des Feuers geeignet! Verwenden Sie z.B. bei einem Ölbrand in der Küche niemals Wasser zum löschen!

Das Gewicht des Feuerlöschers spielt eine wichtige Rolle: Grundsätzlich sollte dieser ein Löschvolumen von mindestens 6 KG umfassen.

Für die Auswahl des richtigen Feuerlöschers, sollten Sie die Beratung durch Fachleute in Anspruch nehmen.

Zahlt die Yacht-Versicherung bei Feuer?

Wichtig ist zunächst, dass die Yacht über eine entsprechende Versicherung verfügt. In Betracht kommt hierbei die Yachtkasko- und Yachthaftpflichtversicherung. Mehr dazu finden Sie hier.

Überwiegend sind bei einer Kaskoversicherung mit Allgefahrendeckung Schäden durch Brände mitversichert.

Für die Frage, ob die Versicherung den Schaden begleichen wird, ist entscheidend, wie der Schaden entstanden ist:

Was Sie bei Bränden im Winterlager berücksichtigen müssen, finden Sie hier.

Weiterhin ist die rechtzeitige Schadensmeldung an die Versicherung zu beachten. Erfolgt diese zu spät oder nicht ausreichend, kann es Probleme mit Leistung durch den Versicherer geben.

Haben sie Fragen zur Schadensmeldung bei einem Brand oder zur Ihren Versicherungsbedingungen, sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht an.

Dieser Artikel wurde am 2. April 2021 erstellt. Er wurde am 04. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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