Ihre Motor- oder Segelyacht steht vermeintlich sicher im Winterlager. Doch nun bricht ein Brand aus, der die Yacht erheblich beschädigt.

Derartige Schäden kommen leider nicht selten vor.

In diesem Fall stellen sich schnell einige Fragen:

Wurde Ihre Yacht im Winterlager beschädigt?

Sprechen Sie gerne unsere Anwälte aus dem Yachtrecht unter +49 40 369615-0 an. Wir prüfen, ob und welche Ansprüche gegen den Vermieter des Winterlagers oder die Versicherung bestehen. Diese Rechte fordern wir dann auch ein.

Was sind die häufigsten Beschädigungen im Winterlager?

Je nachdem, ob es das Winterlager im Außenbereich oder in einer Halle ist, können unterschiedliche Schäden an der Motor- oder Segelyacht auftreten.

Die häufigsten Schäden sind z.B.:

  • Witterungsschäden durch z.B. Regen, Schnee und Sturm
  • Diebstahl von Schiffsteilen oder Einbruchdiebstahl in die Winterhalle
  • Allgemeine Lagerungs- und Transportschäden, wie z.B.: Schimmel und Feuchtigkeit oder Schäden beim Aus- oder Einkranen
  • Schäden durch Arbeiten der Yachteigner, z.B.: Arbeitsunfall
  • Feuer z.B.: Brandstiftung oder falscher Umgang mit brennbaren Stoffen

Wer haftet im Schadensfall?

Ist ein Schaden eingetreten, stellt sich die Frage nach der Haftung.

Pauschal lässt sich diese nicht beantworten.

Vielmehr ist im Einzelfall insbesondere zu prüfen:

Haftet Eigentümer der Winterhalle für Schäden?

Grundsätzlich haftet der Eigentümer der Winterhalle oder des Winterlagers nicht.

Die Versicherung des Winterhalleneigentümers umfasst meist nur die Halle an sich und nicht den Inhalt, also die eingelagerten Yachten.

Außerdem stammen die meisten Beschädigungen nicht aus der Sphäre des Eigentümers.

Zum Beispiel sind Brandschäden an der Yacht die mitunter die häufigsten Schäden im Winterlager. Nahezu jährlich wird über derartige Vorkommnisse berichtet.

Diese Schäden gehen häufig von den anderen eingelagerten Yachten und nicht von der Winterhalle selbst aus.

Etwas anderes ergibt sich daraus, wenn der Halleneigentümer für den Schaden verantwortlich ist.

Wann ist der Eigentümer verantwortlich? z.B.:

  • Ein Brand bricht infolge der falschen Lagerung von Brennstoffen durch den Eigentümer der Winterhalle aus und beschädigt die Yacht erheblich
  • Eigentümer sichert die Halle nicht ordnungsgemäß gegen Diebstähle, z.B. er schließt die Winterhalle nicht ab

Haftung bei Regen, Schnee und Sturm

In einem Außenlager kann es schnell vorkommen, dass Witterungsbedingungen, wie z.B. Regen, Schnee oder Sturm das Motor- oder Segelboot erheblich beschädigen.

Problematisch dabei ist, dass einige Versicherungen Schäden durch Regen in ihren AGB ausgeschlossen haben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Yacht im Außenbereich über den Winter lagern wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Schäden durch Regen, Schnee und Sturm versichert sind!

Haftung bei Transportschäden

Oft entstehen Beschädigungen an der Yacht beim Transport.

Immer wieder kommt es vor, dass die Yacht beim Auskranen aus den Gurten rutscht oder nicht richtig auf den Bootstrailer befestigt ist.

Wer haftet in diesen Fällen?

Hier kommt es insbesondere darauf an, ob das Kranen oder der Transport in Eigenregie, im Verein oder durch ein entsprechendes Unternehmen durchgeführt wurde.

Wer haftet bei Transport- oder Kranschäden?

  • Beschädigung durch beauftragtes Unternehmen: Grundsätzlich haftet das Unternehmen
  • Beschädigung durch Verein: Verein haftet, wenn Kranen oder Transport von Versicherung erfasst
  • Beschädigung bei Eigenregie: Eigner der Yacht haftet selbst

Grundsätzlich sind Vereine haftpflichtversichert. Jedoch ist vielfach die Haftung beim Kranen ausgeschlossen.

Sollte das Auskranen von der Versicherung umfasst sein, ist meist nur der Zeitwert von der Versicherung zu ersetzen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Dies kann bei einer älteren Motor- oder Segelyacht problematisch sein: Beim Auskranen wird der Mast derart beschädigt, dass nur noch ein Austausch erfolgen kann. Für die Haftpflichtversicherung des Vereins ist dann der Zeitwert entscheidend. Wenn die Kosten für den Austausch höher liegen als der Zeitwert, muss der Eigner die Differenz der Wertverbesserung durch die Reperatur selbst tragen. Sollte er nicht anderweitig versichert sein, kann dies hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Sofern das Kranen und der Transport selbst durchgeführt wird, haftet man auch für die Beschädigungen an der Yacht. In diesem Fall sollte man gut versichert sein.

Versicherung im Winterlager

Um etwaige Kosten bei Beschädigungen im Winterlager zu vermeiden, ist die richtige Versicherung erforderlich.

Insoweit ist eine Yachtkaskoversicherung zu empfehlen. Mehr dazu finden Sie hier.

Wichtig: Dies gilt auch, wenn das Boot im Winter im Lager steht. Es ist also nicht zu empfehlen die Versicherung für die Winterzeit „auf Eis zu legen“.

Ist die Yacht gegen Diebstahl versichert?

Grundsätzlich ja. Sofern sich zur Winterhalle oder in die Motor- oder Segelyacht gewaltsam Zugang verschafft wurde, ist dies versichert.

Der Eigentümer der Yacht sollte in jedem Fall darauf achten, dass sämtliche Luken gegen unbefugtes Öffnen von Außen sichert.

Ist die Beschädigung der Ausrüstung oder von Werkzeug umfasst?

Die Beschädigung von Ausrüstungsteilen wie z.B. Segel, Poster, etc. ist mitversichert. Jedoch ist es nicht sinnvoll derartige Gegenstände über den Winter im Boot zu lassen.

Werkzeug, welches beispielsweise zum Abschleifen der Yacht genutzt wird, ist nicht von der Kaskoversicherung umfasst. Denn derartige Werkzeugteile gehören nicht zur Ausrüstung oder zum Zubehör der Yacht.

Ist Ihre Yacht oder die Ausrüstung im Winterlager beschädigt oder gestohlen worden? Dann sollten Sie unverzüglich handeln und ggf. einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Dieser Artikel wurde am 13. Februar 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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