Unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht in Hamburg beraten Unternehmen mehr als 32 Jahren zu allen Fragen rund um das nationale und internationale Wirtschaftsrecht. Eine genaue Definition, was unter Wirtschaftsrecht fällt, gibt es nicht. Das Wirtschaftsrecht regelt aber, vereinfacht gesagt, alle juristischen Fragestellungen, die Wirtschaftsunternehmen beschäftigen. Eine Kanzlei für Wirtschaftsrecht kann Unternehmen effektiv unterstützen.
Anwaltliche Leistungen im Wirtschaftsrecht
- Unsere anwaltliche Beratung im Wirtschaftsrecht ist vielfältig. Zu den Tätigkeiten Anwälte von O&W im Wirtschaftsrecht gehörte beispielsweise
- Forderungseinzug von streitigen und unstreitigen Forderungen sowohl national als auch international
- Die Vollstreckung von Forderungen im internationalen Kontext
- Führung von Prozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
- Beratung ausländischer Investoren beim Markteintritt in Deutschland
- Vorbereitung und Führung internationaler Vertragsverhandlungen
- Gestaltung von Verträgen
- Gründung von Unternehmen (z.B. GmbH-Gründung)
- Streitigkeiten von Gesellschaftern
- Etablierung, Prüfung und Auditierung von Compliancesystemen
Internationales Wirtschaftsrecht
Abgesehen vom Deutschen Wirtschaftsrecht beraten die Anwälte von O&W Rechtsanwälte speziell auch im internationalen Wirtschaftsrecht. Das internationale Wirtschaftsrecht erfordert oft jahrzentelange Erfahrung und ein exzellentes Netzwerk, um auch bei Fragen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr eine fundierte Beratung zu ermöglichen.
Speziell im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechtes beraten unsere Rechtsanwälte beispielsweise bei den folgenden Fragestellungen
- International vereinheitlichtes Kollisionsrecht (Rom I Verordnung, Rom II Verordnung)
- Internationales Privarecht
- Besonderheiten der Verhandlung und Gestaltung von internationalen Verträgen
- Internationale Scheidsverfahren
- UN-Kaufrecht (CISG)
- UNIDROIT-Factoringübereinkommen
- Grundzüge der Korruptions-, Betrugs und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr
- Foreign Corrupt Practices Act (US)
- Bribery Act (UK)
- EU-Geldwäscherichtlinien
- Internationales Gesellschaftsrecht
- Internationales Unternehmensinsolvenzrecht
- Internationaler Unternehmenskauf (einschl. Beurkundung)
- SE
- EWIV
- Europäische Privatgesellschaft
Externe Rechtsabteilung für Unternehmen
Ein weiterer Baustein unserer Tätigkeit im WirtschaftsrechtIst, dass wir eine externe Rechtsabteilung für Unternehmen im Rahmen unseres Firmenrechtsschutz zur Verfügung stellen. Unternehmen können insofern im Rahmen der Zusammenarbeit sämtliche juristische Fragen an die Wirtschaftsanwälte von O&W auslagern. So werden Ressourcen im Unternehmen frei, die für das operative Geschäft genutzt werden können. Zudem verringert sich das Risiko, dass Mitarbeiter juristische Spitzfindigkeiten übersehen, die jahrelange Erfahrung im Wirtschaftsrecht erfordern.
Haben Sie Fragen zum nationalen oder internationalen Wirtschaftsrecht? Unsere Kanzlei Internationales Wirtschaftsrecht berät Sie gerne. Unsere Anwälte haben eine langjährige Erfahrung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht und können Ihnen schnell, diskret und verbindlich weiterhelfen.