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Am 01. Juli 2016 sind die durch die internationale Schifffahrts-Organisation (IMO) beschlossenen Änderungen am Internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in Kraft getreten.

Die Änderungen sehen eine Verifizierung des Bruttogewichts für den gepackten Container (Verified Gross Mass) vor. Dies birgt Risiken für Spediteure.

SOLAS: Containergewicht muss verifiziert sein

Seit dem 1. Juli 2016 dürfen Reedereien Container ohne ein entsprechend übermitteltes zertifiziertes Bruttogesamtgewicht nicht mehr verladen.

Für die jeweilige Übermittlung des Gesamtgewichts ist der Verlader verantwortlich. Sofern der Spediteur selbst als Shipper auftritt, trägt er somit ein hohes Risiko, da er sich häufig auf das von dem Auftraggeber übermittelte Gewicht verlassen muss, ohne dabei selbst den Container zu wiegen.

Ist das übermittelte Gewicht fehlerhaft und wird der Container aus diesem Grund nicht verladen, trägt der Spediteur in einem solchen Fall die Verantwortung für eine verspätete Containerauslieferung bzw. für entstehende Kosten (Demurrage, Terminal Charges, etc.).

Der Spediteur sollte daher, sofern er selbst für das Verified Gross Mass einzustehen hat, sich diesbezüglich gegenüber seinen Kunden absichern.

Bei Fragen wie Sie ihr Risiko beim Thema Verified Gross Mass eingrenzen können, sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 40 369615-0.

Dieser Artikel wurde am 14. Juli 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Dr. Tristan Wegner

    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.