Neue Zoll-Liste: EU will tausende US-Waren mit Zöllen belegen

Der Zoll-Konflikt zwischen den USA und der EU schwelt seit Monaten. Nun hat die EU-Kommission eine Liste vorgelegt, nach der tausende US-Waren mit Zöllen belegt werden sollen. Nach der Ankündigung der erneuten Erhebung von Zöllen auf Motorräder, Whiskey und Jeans nimmt die Reaktion der EU damit eine neue Dimension an. Parallel dazu laufen weiter Verhandlungen mit den USA, bisher jedoch ohne Ergebnis. Die EU bemüht sich um eine Reaktion, die die Verbraucher und Unternehmen nicht zu stark belastet.

Umfang der Zoll-Liste der EU-Kommission

Die Zoll-Liste der EU-Kommission umfasst einen Katalog an Produkten über 217 Seiten. Aufgelistet werde Produkte jeglicher Kategorie, von landwirtschaftlichen Produkten wie Nüssen bis hin zu Flugzeugteilen und Industriegütern. Insgesamt sind Waren im Wert von ca. 95 Milliarden Euro umfasst. Die Kommission betont, dass die Liste noch nicht abschließend ist. In den folgenden Wochen sammelt die Kommission Stellungnahmen der Mitgliedstaaten und legt danach ihren endgültigen Entwurf vor.

Nicht in der Liste enthalten sind Güter, auf die die USA keine Zölle erheben. Indirekt wird damit betont, dass es sich bei dem Vorschlag der Kommission lediglich um eine Gegenmaßnahme handelt. Ausgenommen sind auch Zölle auf digitale Dienstleistungen. Ingesamt ist die Liste als Gegenmaßnahme zu lesen, die die Verbraucher und Unternehmen in der EU nicht allzu stark belasten soll.

Gespräche mit den USA laufen weiter

Parallel zum Entwurf der Kommission verhandeln Vertreter der EU und der USA weiter über eine mögliche Einigung im Zoll-Konflikt. Eine Eskalation hätte schwerwiegende Folgen für die Verbraucher beider Akteure. Die EU kann mit dem neuen Entwurf ihre Verhandlungsposition stärken.

Zweifel an dem Umfang der Zoll-Liste bleiben trotzdem bestehen: Gemessen am Wert der betroffenen Waren hätten die US-Zölle noch immer einen viermal so großen Umfang. Es bleibt abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten zu dem Entwurf der Kommission Stellung beziehen. Währenddessen bleiben die Zölle der USA auf Stahl und Autos weiter in Kraft. Die deutsche Industrie wird dadurch empfindlich getroffen. Die lediglich temporäre Aussetzung der pauschalen Zölle setzt die Verhandlungen zusätzlich unter Druck, nach dem das erstmalige Inkrafttreten bereits ein Beben an der Börse verursachte.

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Dieser Artikel wurde am 8. Mai 2025 erstellt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.