Welchen Zolltarif hat eine Multifunktionsmaschine? Die Einreihung von Multifunktionsmaschinen in einen Zolltarif kann sich kompliziert gestalten. Insbesondere die Beschaffenheit und Funktionsweise der Maschine ist zu beachten. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Einreihung einer Multifunktionsmaschine gelingt – und unter welchen Voraussetzungen sie sogar zollfrei sein kann.
Wie bestimme ich den Zolltarif?
Der Zolltarif einer Multifunktionsmaschine entscheidet sich durch ihre Einreihung. Unter einer sog. Einreihung versteht man die Entscheidung, welche in der Kombinierten Nomenklatur festgelegte Beschreibung auf die vorliegende Ware zutrifft. Die Kombinierte Nomenklatur funktioniert als Tabelle, die der jeweiligen Warenbeschreibung einen Zolltarif zuordnet. Die Warenbeschreibung richtet sich nach der Art der Ware, der Beschaffenheit und ihrer Funktionsweise.
Der Zolltarif einer Multifunktionsmaschine entscheidet sich durch ihre Einreihung.
Wie funktioniert die Einreihung einer Multifunktionsmaschine?
Für die Einreihung ist eine genaue Beschreibung der Beschaffenheit, Funktionsweise und des technischen Aufbaus der Multifunktionsmaschine notwendig. Daraus muss sich auch die Hauptfunktion der Maschine ergeben, anhand derer eine Zuordnung vorzunehmen ist.
Was ist die Hauptfunktion im zollrechtlichen Sinn?
Die Hauptfunktion einer Multifunktionsmaschine im zollrechtlichen Sinn ist die Funktion, die für die Verwendung der Maschine am wichtigsten ist oder den größten wirtschaftlichen Wert darstellt.
Was ist, wenn die Multifunktionsmaschine gleichrangige Funktionen hat?
Wenn die Maschine gleichrangige Funktionen hat, also nicht eine bestimmte Hauptfunktion im Vordergrund steht, wird sie nach der sachlich zuletzt genannten Position eingereiht. Das bedeutet: Passt eine Maschine gleichermaßen in die Position A und die Position B, wird sie in die Position B eingereiht.
Wie ist eine Maschine zu behandeln, die aus zwei getrennten Einheiten besteht?
Besteht die Maschine aus zwei getrennten Einheiten, ist zu ermitteln, ob es sich um eine funktionale Einheit oder getrennte Geräte handelt. Eine funktionale Einheit kann man daran erkennen, ob sie etwa dauerhaft verbunden oder gemeinsam steuerbar ist.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Multifunktionsmaschine zollfrei
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Einfuhr einer solchen Maschine zollfrei sei:
- Die Einreihung unter die Hauptfunktion sieht einen Zolltarif von 0% vor
- Die anderen Funktionen treten hinter der Hauptfunktion zurück, es handelt sich um unterstützende oder schutztechnisch notwendige Funktionen
Ein aktuelles Beispiel einer dadurch zollfreien Ware ist eine UV-LED-Einheit mit integriertem Thermostat. Der Zolltarif für UV-LED liegt bei 0%, das integrierte Thermostat hat hat eine schutztechnisch notwendige Funktion.
Haben Sie Fragen zu zolltariflichen Einreihungen? Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Dieser Artikel wurde am 27. Mai 2025 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.