Im Rahmen einer Durchführungsverordnung hat die EU-Kommission die ab Januar 2025 geltende Kombinierte Nomenklatur veröffentlicht. In ihr sind diverse neue Warennummern enthalten. Die Änderungen modernisieren die Kombinierte Nomenklatur und nehmen eine Strukturanpassung vor. Ein Großteil der Änderungen liegt in der Schaffung neuer Unterkategorien.
Unternehmen sollten überprüfen, ob die von ihnen verwendeten Warennummern aktuell sind und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Die Kombinierte Nomenklatur
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) dient der Einreihung von Waren zur Umsetzung des gemeinsamen Zolltarifs der EU. Jeder Warenkategorie wird dazu ein sogenannter KN-Code zugeordnet. Diesem folgt jeweils eine Beschreibung und ein individueller Zollsatz.
Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich anhand einer von der EU-Kommission veröffentlichten Durchführungsverordnung aktualisiert. Die ab dem 01.01.2025 geltende Fassung enthält vielfältige Neuerungen.
Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur für 2025
Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur für 2025 bestehen in der Einführung neuer Unterpositionen, um die Überwachung bestimmter Waren zu erleichtern. Neue Unterkategorien wurden insbesondere geschaffen für:
- Haie und Haifischflossen (KN-Code 0302 81 50 für den Kurzflossen-Makohai, 0302 81 70 für „Andere“)
- Tomaten (KN-Codes 0702 00 10, 0702 00 91, 0702 00 99)
- Biokraftstoffe (KN-Codes 2710 19 42 und 2710 19 44)
- flüssigen Harnstoff (KN-Codes 3102 10 12, 3102 10 15 und 3102 10 19)
- Holzabfälle (KN-Code 4401 49 10, Neue Nummer für „Andere“: 4401 49 90)
- Laminatbodenbeläge (KN-Codes 4411 13 91, 4411 14 91, Neue Nummern für „Andere“: 4411 13 93, 4411 14 93)
- Magnetbandgeräte (KN-Code 8521 10 00)
- Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne (KN-Code 8503 00 20)
Durch den Einschub neuer Unterkategorien bekommen nicht nur neu aufgeführte Waren eine neue Zolltarifnummer, sondern oftmals auch die jeweilige Unterkategorie „Andere“. Unternehmen, die Zolltarifnummern für Waren einer Unterkategorie „Andere“ verwenden, sollten die Aktualität des KN-Codes prüfen.
Betroffene Unternehmen sollten die Gültigkeit ihrer verwendeten Zolltarifnummern untersuchen und gegebenenfalls anpassen. Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer birgt die Gefahr, höhere Zölle zu zahlen als notwendig. Unter Umständen können auch Strafen und Bußgelder drohen. Wichtig: Selbst wenn ein Dritter die Verwendung der falschen Nummer verschuldet, bleibt das Unternehmen dafür verantwortlich.
Sind Sie von den Änderungen betroffen oder haben Sie Fragen zur kombinierten Nomenklatur?
Dieser Artikel wurde am 17. Dezember 2024 erstellt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.